Gold lagern ausserhalb der EU

Schliessfach ausserhalb der EU: Drittländer bieten Vorteile bei der Edelmetall-Anlage

Solange es Handelsgüter gibt, wurde Gold als Tausch- und Zahlungsmittel eingesetzt. Seine Verwendung reicht weit ins Altertum zurück. Auch als Anlagewert wurde das matt glänzende Edelmetall frühzeitig geschätzt, denn in der Not konnte es jederzeit wieder veräussert werden. Bereits in kleinen Mengen hatte es einen hohen Wert und liess sich unkompliziert transportieren.

All dies sind Alleinstellungsmerkmale, die bis heute Gültigkeit besitzen. Mehr noch, in Zeiten von Inflation, negativer Zinspolitik und weltweiten Krisen konnte Gold seinen Stellenwert ausbauen. Die anwachsende Weltbevölkerung und endliche Goldvorkommen – bei hoher stock-to-flow-ratio – können sich zudem auf längere Sicht wertsteigernd auswirken. Dies spiegelt ebenfalls der Goldkurs wider, der trotz einiger Schwankungen, in den letzten Jahren einen deutlichen Aufwärtstrend verzeichnen konnte.

Anleger können ihr Vermögen heutzutage vielfältig in Goldbarren, Goldmünzen oder andere Edelmetallformen investieren. Neben dem eigenen Land bieten insbesondere Drittstaaten attraktive Möglichkeiten, Gold auch abseits der EU zu handeln und zu lagern – zum Beispiel in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein bei Swiss Gold Safe AG.

Flaggen von Liechtenstein und der Schweiz, sichere Drittstaaten
Die Schweiz und Liechtenstein sind sichere Drittstaaten für die Edelmetallaufbewahrung.
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Vorteile der Goldlagerung ausserhalb der EU

Ein Blick in die Finanzwelt bringt die Vorteile auf den Punkt: Experten kennen den Begriff Diversifikation oder Diversifizierung. Damit sind Veränderung, Abwechslung oder Vielfalt gemeint. Es bedeutet schlicht, dass wir alle Möglichkeiten nutzen können, die sich uns bieten. Uns steht ein erweitertes Angebot an Chancen und Märkten zur Verfügung, wodurch sich schlussendlich Risiken verteilen und minimieren lassen. Bei der Lagerung von Edelmetallen wie Gold, Palladium, Silber oder Platin kommt dieser Aspekt ganz besonders zum Tragen. Nach dem Modell der Diversifikation können sie auch in Ländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) gelagert werden.

Unter Experten gelten insbesondere die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein als echte Alternative zur Edelmetalllagerung innerhalb der EU. Denn sie zeichnen sich durch ihre gefestigten wirtschaftlichen und politischen Umfelder aus. Diese Zuverlässigkeit reduziert unabsehbare Risiken wie Bankenpleite, Finanzkrise oder Zwangsenteignung um ein Vielfaches. Geografisch optimal in Europa gelegen besitzen beide Länder eine funktionierende Infrastruktur. Aus Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich sind sie gut per Auto, Bahn oder Flugzeug erreichbar. Eine Lagerung von physischen Edelmetallen in bankenunabhängig und privat geführten Tresoranlagen oder Schliessfächern ausserhalb der EU bietet sich daher an.

Schweiz und Liechtenstein stehen international gesehen zudem für eine nachdrückliche Wahrung der Eigentumsrechte, die allen Anlegern gleichermassen zugutekommt. Auch unterliegt der private Goldbesitz in den unabhängigen Ländern keinen Einschränkungen und kann ohne Meldung an staatliche Stellen gelagert werden. Dazu empfehlen sich die eigenständig geführten Hochsicherheitsanlagen von Swiss Gold Safe.

Bei der Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen gibt es einige Punkte zu beachten

Grössere Mengen Bargeld sowie Silber oder Gold unterliegen geltenden Ausfuhrbestimmungen beim Grenzübertritt in ein Nicht-EU-Land. Alle Valoren, die den gesetzlich zulässigen Freibetrag überschreiten, müssen vorab bei der zuständigen Zollstelle des Ausreiselandes angemeldet werden. Bullionmünzen mit hohen Feinwerten wie Australian Kangaroo, China Panda, Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker sprengen dabei schnell die erlaubten Höchstgrenzen. Dies sollten Investoren vor Reiseantritt berücksichtigen. Über die aktuellen Höchstbeträge und welche Anzeige- und Anmeldepflichten bei der Grenzüberschreitung in Drittländer bestehen, informiert der Zoll. Auf der Webseite des Deutschen Zolls können Sie mehr erfahren. Für andere Länder gelten eigene Bestimmungen.

Verschiedene Edelmetallbarren
Beim Grenzübertritt mit Edelmetallen sind die jeweiligen Bestimmungen zu beachten.
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Auch bei der Einfuhr in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein müssen Sie die Vorgaben des Zolls beachten. So sieht der Import von Edelmetallen, die der Umsatzsteuer unterliegen, wie Palladium, Platin oder Silber, die Entrichtung der Mehrwertsteuer vor. Weitere Informationen zur Einfuhr in die Schweiz oder nach Liechtenstein erhalten Sie online auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) , die für beide Länder übergreifend zuständig ist.

Vorteile beim Erwerb von Edelmetallen in der Schweiz und Liechtenstein

Wer erst über den Erwerb von Edelmetallen nachdenkt, kann sich die Problematik der Ein- und Ausfuhr ersparen. Denn die Schweiz und Liechtenstein bieten Anlegern viele Kaufalternativen. Kunden können bei einer Vielzahl von Händlern Gold kaufen, die Swiss Gold Safe empfiehlt für den Handel die Echtgeld AG.

Bis zu einem Barwert von 15.000 Schweizer Franken kann in der Schweiz oder in Liechtenstein Edelmetall im sogenannten Kassageschäft (Tafelgeschäft) umgesetzt werden.

Überdies bieten die Schweiz und das Fürstentum die Möglichkeit, weisse Edelmetalle mehrwertsteuerfrei zu erwerben und zu lagern.

Swiss Gold Safe unterstützt Sie auch beim Transport

Unser Partner die Echtgeld AG liefert Ihre Edelmetalle direkt in unser Lager, sodass Sie sich über den Transport keine Gedanken machen müssen. Swiss Gold Safe unterstützt zudem Kunden, die segregiert – also nach Produkten getrennt – lagern, beim Transport vom letzten Anbieter. Auch internationale Transporte können organisiert werden.

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Goldlagerung ausserhalb der EU im Überblick: