Wegfall der Differenzbesteuerung für Silber in Deutschland

Bis 2022 war es in Deutschland gängige Praxis, Silberanlageprodukte differenzbesteuert anzubieten, die in einem Nicht-EU-Land eingekauft wurden. Investoren mussten nicht den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. Im September 2022 hat sich eine Änderung in der Differenzbesteuerung für Silber ergeben und der Vorteil fiel weg. Eine sinnvolle Alternative sind der mehrwertsteuerfreie Erwerb von Silber und die Lagerung in einem Zollfreilager in der Schweiz.

Hinweis: Swiss Gold Safe verkauft keine Edelmetalle und macht keine Anlageberatung. Dieser Artikel dient daher zur Information. Die genannten Daten und Fakten basieren auf dem derzeit aktuellen Kenntnisstand und können sich ändern.

Die Anpassung der Differenzbesteuerung in Deutschland hat eine weitreichende Bedeutung für Silber-Investoren. Denn anders als bei Goldprodukten wird beim Kauf von Silbermünzen und Silberbarren die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. In Deutschland beläuft sich ihre Höhe seit 2014 auf 19 Prozent, während der Steuersatz in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) variiert. Der Grund für die Erhebung liegt darin, dass es sich bei Silber, Platin und Palladium zugleich um von der Industrie genutzte Metalle handelt, während Goldmünzen und Goldbarren als reine Produkte zur Vermögensbildung eingestuft werden.

Verschiedene Silbermünzen
Verschiedene Silbermünzen
Marcel Schauer © - stock.adobe.com

Bis Ende 2013 konnten deutsche Anleger Silberwaren im eigenen Land noch zum ermässigten Steuersatz von 7 Prozent erwerben. Heute gilt diese Mehrwertsteuerhöhe nur noch für bestimmte Lebensmittel, Druckerzeugnisse, Futtermittel und Nebenleistungen. Die Konsequenzen für Anleger: Der Kauf von Silbermünzen und Silberbarren stieg ab Januar 2014 um 12 Prozentpunkte an. Ganz anders verhält es sich in anderen Staaten, die nicht zur EU gehören. Zum Beispiel beträgt der MWST-Satz für weisse Edelmetalle in der Schweiz 8.1 Prozent.

Was ist die Differenzbesteuerung?

Um ihren Kunden weiterhin Silber zu einem vergünstigten Steuersatz anbieten zu können, nutzten die Edelmetallhändler ab 2014 die Möglichkeit der Differenzbesteuerung nach Paragraf 25a Absatz 3 des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Diese Regelung sieht vor, dass bestimmte Ware aus einem Nicht-EU-Land zu einer Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent eingekauft werden kann. Dazu gehören auch numismatische Münzen, die jedoch im Gesetzestext aus August 2004 nicht eindeutig beschrieben waren.

Doch wie funktioniert nun die Differenzbesteuerung in der Praxis? Statt Erstattung der Vorsteuer addiert der Händler diese zu seinem Einkaufspreis. Das ermöglicht ihm, die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis zu erheben. Dadurch fallen für den Endkunden beim Kauf keine 19 Prozent mehr an, sondern je nach Angebot und Weitergabe des Steuervorteils durch den Verkäufer zwischen 9 und 12 Prozent. Die eher geringen Handelsmargen bei Edelmetallen beeinflussen den Verkaufspreis ebenfalls.

Die bis dahin gültigen Regelungen wurden 2022 angepasst

Wie oben ausgeführt stammen die vereinfachten Regelungen zur Differenzbesteuerung aus 2004 und damit noch aus einer Zeit, als der ermässigte Steuersatz von 7 Prozent in Deutschland galt. Ende September 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den ursprünglichen Gesetzestext überarbeitet, sodass nunmehr eine eindeutigere Beschreibung der Produkte vorliegt, die in Deutschland zukünftig noch differenzbesteuert verkauft werden dürfen. Demnach fallen Silberanlageprodukte, die als Neuware aus Nicht-EU-Staaten bezogen werden, nicht mehr unter diese Regelung.

Bekannt gemacht wurde die Anpassung über ein öffentlich zugängliches Schreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen, das sich an die obersten Finanzbehörden der 16 deutschen Bundesländer richtete. Es führt die zur Differenzbesteuerung geeigneten Produkte auf und überschreibt damit die bislang gültige Regelung. Unter deutschen Edelmetallhändlern und Silberanlegern löste die Bekanntmachung anfangs Verwirrung aus, da das zunächst nur online kursierende Schreiben keinen rechtsverbindlichen Charakter zu haben schien. Das änderte sich jedoch mit der Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des BMF, weshalb nunmehr von einer gesetzlichen Gültigkeit auszugehen ist. Dadurch stiegen die Aufschläge für Silbermünzen über den Spotpreis bereits deutlich an.

Welche Silber-Produkte sind direkt betroffen?

Über die günstigere Differenzbesteuerung durften nur Silberanlageprodukte aus Ländern ohne EU-Mitgliedschaft angeboten werden, die einen Nennwert besitzen und damit als gültiges Zahlungsmittel des jeweiligen Ausgabelandes geführt werden. Das betrifft in erster Linie Silbermünzen. Klassische Silberbarren fielen nicht unter diese Regelung. Doch damit auch rechteckige Bullionware den Stellenwert von Münzen erhielt, kamen ab 2007 erste Silbermünzbarren auf den Edelmetallmarkt. Dabei handelt es sich um geprägte Barren, die ein Münzemblem inklusive Nennwert aufweisen. Dadurch werden sie als Münzen eingestuft und durften bislang ebenfalls differenzbesteuert verkauft werden.

Somit sind von der Gesetzesanpassung alle Silbermünzen sowie Silbermünzbarren betroffen, die keinen definierten numismatischen Sammlerwert besitzen. Weiterhin gilt die Neuregelung ebenfalls für Platinmünzen, die zuvor gleichermassen mit Differenzbesteuerung angeboten wurden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gilt die Verfügung des BMF vom 27. September 2022 für alle zukünftigen Einkäufe von Weissmetallen, die nicht in der EU eingekauft werden. Die offizielle Formulierung lautet: „Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.“ Es ist jedoch davon auszugehen, dass bestehende Bestände bei Edelmetallhändlern sowie Grosshändlern noch differenzbesteuert verkauft werden dürfen, sofern diese noch mit 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer eingekauft wurden. Zukünftig gilt der nunmehr reguläre Steuersatz von 19 Prozent, wodurch es in der Übergangszeit zu Preisunterschieden bei gleichen Produktgruppen kommen kann. Laut Experten werden daher viele Edelmetallhändler zur Vereinfachung und Transparenz ihre Produkte ausschliesslich mit 19 Prozent Umsatzsteuer auspreisen.

Welche Produkte aus Silber sind nicht betroffen?

Numismatische Produkte können weiterhin mit Differenzbesteuerung angeboten werden. Jedoch lässt die Gesetzesanpassung des BMF hier keinen Spielraum bei der Auslegung mehr zu. So heisst es in dem Schreiben, dass nur noch „Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert“ unter die Regelung fallen. Sie gilt für Münzen und Medaillen aus Edelmetallen mit Nettopreisen von mehr als 250 Prozent über dem aktuellen Metallwert.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Wenn der gültige Silberpreis bei 20 Schweizer Franken liegt und eine Silbermünze für mehr als 50 CHF angeboten wird, handelt es sich um eine Sammlermünze, die zur ermässigten Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent eingekauft werden kann. Der Händler darf diese Münze dann seinen Kunden mit Differenzbesteuerung anbieten.

Deutsche Edelmetallhändler sowie deren Grosshändler müssen daher beim Einkauf von Silbermünzen aus einem Nicht-EU-Land prüfen, ob es sich tatsächlich um ein Sammlungsstück handelt, das den 2,5-fachen Wert des Silberpreises überschreitet.

Betrifft die Regelung auch Anlagegold?

Der Kauf von physischem Anlagegold bleibt auch in Deutschland, wie in den meisten Ländern der Welt von der Mehrwertsteuer befreit. Deshalb gab es auch keine Differenzbesteuerung auf Gold. Anlageprodukte aus Gold sind in Deutschland seit 1993 von der Umsatzsteuer ausgenommen. Innerhalb der EU-Staaten wurde sie 2000 abgeschafft. Dazu müssen sie jedoch genau definierte Kriterien erfüllen. Für Goldbarren gilt ein Feingehalt von mindestens 99,5 Prozent. Etwas komplexer wird es bei Goldmünzen: Ihre Feinheit muss mindestens 900/1000 betragen, ihre Prägung darf nicht vor dem 19. Jahrhundert erfolgt sein und sie müssen gesetzliches Zahlungsmittel des Ausgabelandes sein. Überdies darf der Verkaufspreis nicht höher als 80 Prozent über dem geltenden Goldpreis liegen. Ziel der EU ist es, Gold als Vermögenswert zu fördern.

Da Goldschmuck nicht in erster Linie zu Investmentzwecken vorgesehen ist, gilt die Ausnahmeregelung hierbei nicht. Beim Verkauf von Goldketten, Ringen oder Armbändern muss daher die gesetzliche Mehrwertsteuer angewendet werden.

Die Alternative: Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer in der Schweiz

Für deutsche Investoren, die auch weiterhin günstig Anlagesilber erwerben möchten, gibt es eine Alternative zur Differenzbesteuerung. Denn Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer ist in der Schweiz möglich. Zum Beispiel beim Edelmetallhändler Echtgeld AG in Giswil oder Bern, der seine Produkte ebenfalls online anbietet. Voraussetzung für den mehrwertsteuerfreien Kauf ist eine direkte Anlieferung und Verwahrung im Zollfreilager.

Zum Hintergrund: Beim Kauf von Silber, Platin oder Palladium fällt immer die gültige Mehrwertsteuer im jeweiligen Land an. Denn anders als Gold sind die Weissmetalle hauptsächlich als Industrierohstoffe eingestuft. Mehrwertsteuerfrei Silber lagern im Zollfreilager ist dennoch möglich. Dazu müssen allerdings die Silberprodukte direkt nach dem Kauf durch einen autorisierten Händler in das Zollfreilager (ZFL) eingeliefert werden. Die reinen Transitlager dienen zur unverzollten und unversteuerten Lagerung von Waren aller Art. Sie werden von den eidgenössischen Zollstellen überwacht und kontrolliert. In diesem zollfreien Raum können Edelmetalle ohne Einfuhrabgaben auf unbestimmte Zeit gelagert werden. Erst bei einer tatsächlichen Einfuhr in die Schweiz oder bei einer Ausfuhr in ein anderes Land werden Steuern und Abgaben fällig.

Vorteile der sicheren Lagerung von Silber im Zollfreilager

Solange das Silber im Zollfreilager verbleibt, fällt also keine Mehrwertsteuer an. Dabei können Anleger ihren Bestand oder Teile davon ebenfalls mehrwertsteuerfrei an einen Händler oder andere Investoren verkaufen, sofern keine Warenbewegung stattfindet. Das bedeutet, dass Anleger ihr investierbares Kapital voll ausschöpfen können, ohne die MWST zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Edelmetalle versichert gelagert und bleiben Eigentum des Käufers.

Änderung der Differenzbesteuerung für Silber im Überblick

Fragen und Antworten zur Änderung der Differenzbesteuerung für Silber

Bei der Regelbesteuerung wird die Mehrwertsteuer sowohl beim Kaufpreis wie beim Verkaufspreis ausgewiesen. Bei der Differenzbesteuerung unterliegt lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Sie findet daher nur beim Verkauf Anwendung.

Seit Oktober 2022 können nur noch Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten mit Sammlerwert differenzbesteuert erworben werden, deren Nettopreis mindestens das 2,5-Fache des aktuellen Silberpreises beträgt.

Gängige Silbermünzen wie American Eagle, Britannia, Australian Kangaroo, Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker sind unter Anlegern besonders beliebt. Zudem werden sie weltweit akzeptiert und nah am Spotpreis gehandelt. Da wir keine Anlageberatung durchführen, können wir keine individuellen Einschätzungen abgeben.

Anleger aus Deutschland und anderen Staaten können Silber mehrwertsteuerfrei bei einem Schweizer Edelmetallhändler kaufen und anschliessend im Zollfreilager lagern. Solange die Münzen oder Barren das Transitlager nicht verlassen, fallen weder Zollgebühren noch MWST an.