Auslagerung bei Einzelverwahrung

Der Prozess bei Teilauslagerung oder Totalauslagerung

Sie sind bereits Kunde von Swiss Gold Safe in der Schweiz oder möchten Ihre Vermögenswerte in Einzelverwahrung lagern? Dann fragen Sie sich wohl möglich, wie eine spätere Teilauslagerung oder auch Totalauslagerung abläuft. Je nachdem für welches Programm Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Punkte zu beachten, die wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst haben. Es sind einige Formalitäten notwendig, die der Sicherung Ihrer Sachwerte dienen. Hier finden Sie alle Details.

Die Auslagerung bei Einzelverwahrung im Überblick

Hintergrund Einzelverwahrung

Die Einzelverwahrung ermöglicht es, dass Kunden exakt die Ware zurückerhalten, die sie ursprünglich eingeliefert hatten. Damit unterscheidet sich diese Art der Lagerung von Swiss Gold Safe eindeutig von der Sammellagerung, bei welcher lediglich gleichwertige Stücke ausgehändigt werden. Der Vorteil einer Einzelverwahrung besteht ebenfalls darin, dass Sie jederzeit die Herkunft Ihrer Originale belegen können, denn Ihre Zertifikate oder Kaufbelege lassen sich zweifelsfrei zuordnen.

Geeignet ist die Einzelverwahrung insbesondere für Edelmetalle wie Goldbarren oder Silberbarren. Diese lagern getrennt nach Barren- oder Siegelnummern in hochsicheren Tresoranlagen, sodass die einzelnen Exemplare jederzeit zugeordnet werden können. Bei Barren aus Weissmetallen bietet Ihnen Swiss Gold Safe zudem die Möglichkeit, diese per Einzelverwahrung im Zollfreilager zu deponieren. Dadurch können Sie Silber ohne Mehrwertsteuer kaufen und lagern.

In fünf Schritten zur Auslagerung bei Einzelverwahrung

Ebenso einfach wie die Eröffnung einer Einzelverwahrung ist auch die Auslagerung Ihrer Sachwerte bei Swiss Gold Safe organisiert. Wir unterscheiden hier zwischen den beiden Arten „Teilauslagerung“ und „Totalauslagerung“. Die Beschreibungen beider Programme finden Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels. Der eigentliche Ablauf ist für beide Prozesse nahezu gleich und kann in fünf einfachen Schritten abgewickelt werden.

Schritt 1: Ihre Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und beantragen Sie eine Auslagerung Ihrer Waren. Dazu können Sie uns entweder anrufen, eine E-Mail senden oder unser Kontaktformular nutzen.

Schritt 2: Vorbereitung des Auftrags

Wir bereiten einen Auftrag zur Auslagerung vor und senden Ihnen ein Formular zur Unterschrift zu. Sofern Sie eine Totalauslieferung wünschen, erhalten Sie von uns ebenfalls eine Akonto-Rechnung (Details siehe Abschnitt Totalauslieferung).

Schritt 3: Auftrag unterschreiben und zurücksenden

Sie senden das Formular mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift (kein Digitaldruck oder Stempel) per Briefpost an Swiss Gold Safe. Da das Formular im Original vorliegen muss, ist ein PDF per Email nicht ausreichend. Beachten Sie heutzutage oft verlängerten Postlaufzeiten.

Brief mit Auslagerungsauftrag auf schwarzer Tischplatte
Auslagerungsaufträge benötigen wir im Original mit Unterschrift.
© Swiss Gold Safe AG

Schritt 4: Prüfung des Auftragsformulars

Sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Richtigkeit des Formulars und ggf. den Eingang Ihrer Akonto-Zahlung. Dabei sind folgende Punkte relevant:

Schritt 5: Herausgabe oder Versand der Ware an Sie

Stimmt alles, dann veranlassen wir wie gewünscht die Herausgabe oder den Transport Ihrer Ware.

Was ist eine Teilauslagerung?

Neben der Einlagerung ist die Teilauslagerung die häufigste Abwicklung bei der Einzelverwahrung. Hierbei wird eine gewünschte Menge oder bestimmte Stücke des Lagerbestands aus der Einzelverwahrung genommen und dem Kunden übergeben. Alternativ kann auch ein Werttransport veranlasst werden. Für die Teilauslagerung erheben wir eine Handlinggebühr.

Für den Eigentümer des Bestands bedeutet dies, er bleibt weiterhin Kunde von Swiss Gold Safe in der Einzelverwahrung. Die Lagergebühren und die Versicherungssummen werden gemäss Vertrag angepasst oder verrechnet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Bestand wieder aufzustocken, zum Beispiel durch Zukauf von Edelmetallen bei einem Fachhändler Ihrer Wahl.

Besonderheit bei Totalauslagerung

Bei einer Totalauslagerung aus Einzelverwahrung wird der gesamte Warenbestand aufgelöst und die Kundenbeziehung endet. Hierfür ist es erforderlich, dass zuvor alle noch ausstehenden Lagergebühren bis zur endgültigen Auslagerung ausgeglichen werden. Dies erfolgt über eine Akontozahlung, welche der Kunde zusammen mit den Handlinggebühren vor der Auslagerung leisten muss. Zum Ende der nächsten Abrechnungsperiode erfolgt eine Endabrechnung, bei der eventuell zu viel geleistete Beträge erstattet werden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und ist für beide Parteien gleich fair, Ihnen als Kunde entsteht somit kein Nachteil.

Auslagerungsauftrag auf dem Postweg

Zu Ihrer eigenen Sicherheit akzeptieren wir nur originale Auslagerungsaufträge, die uns per Briefpost übersendet oder persönlich übergeben werden. Berücksichtigen Sie beim Versand der Unterlagen bitte die heutzutage oft verlängerten Postlaufzeiten. Zum Beispiel haben sich die Laufzeiten für eine Briefsendung aus Deutschland seit Januar 2025 um drei bis fünf Tage verlängert. Auch kann es vorkommen, dass Briefe fehlgeleitet und erst mit vielen Tagen Verspätung zugestellt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir erst mit der Auslagerung beginnen können, wenn uns das originale Formular vorliegt und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Postdienstleister bieten nachverfolgbare Briefsendungen an, wie zum Beispiel Einschreiben, Air-Mail, Priobrief oder A-Post Plus. Diese werden von den Dienstleistern in aller Regel priorisiert befördert. Alternativ können Sie auch einen privaten Dokumenten-Kurierdienst beauftragen.

Auslagerung Einzelverwahrung: Wie schnell geht das?

Die Dauer der Auslagerung bei Einzelverwahrung hängt massgeblich von der Lagerart ab. Befindet sich Ihr Bestand im Inlandslager, können wir die Ware meist innerhalb von zwei Tagen auslagern – wenn ein korrekt ausgefüllter Auslagerungsauftrag vorliegt. Haben Sie zum Beispiel Silberbarren im Zollfreilager verwahrt, müssen Sie mit Bearbeitungszeiten von circa einer Woche rechnen. Der gesamte Prozess ist aufwendiger und langwieriger, da die Papiere entsprechend vorbereitet werden müssen, die Abfertigung terminiert und der Zugang zum Zollfreilager erfolgen muss.

Wenn Sie die Ware nicht selbst in Empfang nehmen möchten, sondern einen Transport wünschen, müssen Sie zusätzliche Zeit für die Versandabwicklung einkalkulieren. Etwa ein bis zwei Wochen nach Erhalt aller Unterlagen kann ein Versand per Wertkurier erfolgen. Die Organisations- und Transportdauer ist abhängig vom gewünschten Zielort und den (zoll-)rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bestimmungslandes.

Swiss Gold Safe übernimmt für Sie die Abwicklung

Während Sie die Ein- und Auslagerung von Vermögenswerten in Ihrem Schliessfach selbst vornehmen, übernimmt Swiss Gold Safe für Sie die Abwicklung bei Einzelverwahrung. Das heisst, dass unsere Tresor-Mitarbeiter die Ware für Sie zum vereinbarten Termin aus dem Tresor des Inlandlagers oder Zollfreilagers entnehmen und an Sie, respektive an den Wertkurierdienst übergeben.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie die Ware nicht persönlich in Empfang nehmen möchten oder können, dann organisieren wir einen Werttransport für Sie. Die Beförderung wird von unabhängigen Logistikunternehmen durchgeführt, die auf nationale und internationale Valorentransporte spezialisiert sind und höchste Sicherheitsstandards gewährleisten.

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