Einzelverwahrung – die Königsklasse zur Lagerung von Edelmetallen
Startseite > Weitere Informationen > Leistungen, Kunden und Infrastruktur > Die Einzelverwahrung von Edelmetallen in der Schweiz
- 9 Minuten Lesezeit
Die Einzelverwahrung von Edelmetallen in der Übersicht
- Die bankenunabhängige Einzelverwahrung von Edelmetallen und anderen Vermögenswerten in der Schweiz bei Swiss Gold Safe stellt eine Alternative zu klassischen Schliessfächern da.
- Sie bietet insbesondere eine komfortable Möglichkeit, Gold- oder Silberprodukte in grösseren Mengen vollversichert in Hochsicherheitsanlagen unterzubringen.
- Eine segregierte Verwahrung ist entweder im Inlandlager möglich oder im Zollfreilager. Das Transitlager ist insbesondere zur Unterbringung von Weissmetallen wie Silber, Platin oder Palladium geeignet. Bei dieser Lageroption bleibt der Kauf mehrwertsteuerfrei.
- Die bei Swiss Gold Safe gelagerten Edelmetalle sind immer vollversichert.
- Anders als bei einer Sammellagerung bleibt die original eingelieferte Ware in der Einzelverwahrung im Eigentum des Kunden und eindeutig zugeordnet. Swiss Gold Safe bietet nur die Einzelverwahrung (auch genannt segregierte Lagerung) an.
- Der Vertragspartner muss zur Ein- und Auslagerung nicht selbst vor Ort sein. Diesen Service übernimmt Swiss Gold Safe.
- Die Verwaltung der hinterlegten Werte können auch zuvor autorisierte Personen, wie Lebenspartner, Kinder oder Unternehmensbevollmächtigte übernehmen.
- Die Einzelverwahrung ist immer mit dem Eigentum von physischen Edelmetallen im Original verbunden. Dadurch unterscheidet sich diese Option von börsengehandelten Goldpapieren, Edelmetallkonten bei Banken oder Edelmetalldepots bei Händlern.
Vermögenswerte sicher und eigentumsgerecht unterbringen
Um Edelmetalle sicher zu lagern, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Abhängig von der Art des Metalls und von der Menge können Barren und Münzen aus Gold und Weissmetallen im Schliessfach oder in der Einzelverwahrung deponiert werden. Insbesondere wenn es sich um grössere Mengen handelt, bevorzugen viele Sparer die Einzelverwahrung ihrer Vermögenswerte. Denn eine bankenunabhängige Sonderverwahrung hat viele Vorteile gegenüber anderen Lagerlösungen oder Kapitalprodukten.
Angesichts hoher Rohstoffpreise stellen Edelmetalle heutzutage einen konstanten Wert dar, der sich insbesondere zur langfristigen Vermögensbildung und -sicherung anbietet. Vielfach dienen sie auch zur Sortimentsausweitung in Kombination mit anderen wertbildenden Reserven wie Aktien, Fonds oder Anleihen. Damit sie ihrem Zweck dienen können, ist es wichtig, Edelmetallbarren und -münzen adäquat zu lagern. Für Produkte aus Gold bietet sich oft eine Unterbringung im Schliessfach an. Aufgrund der hohen Wertdichte reicht das zur Verfügung stehende Volumen je nach Umfang häufig aus.
© vladk213 - stock.adobe.com
Anders verhält es sich bei der Lagerung von Silber. Um den Wert einer Goldunze aufzuwiegen, bedarf es vieler Silberunzen. Entsprechend gross ist der Lagerbedarf für das Weissmetall. Eine Flächenlagerung ohne Mengen- oder Gewichtslimitierung ist hierbei vorteilhaft. Neben einer Sammellagerung lassen sich Edelmetalle alternativ in Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe unterbringen. Bei der Auswahl der optimalen Lagerart sollten Kunden ebenfalls berücksichtigen, dass Weissmetalle wie Silber, Platin oder Palladium beim Kauf der gesetzlichen Mehrwertsteuer unterliegen. Wie Sie diese mit der richtigen Lagerlösung einsparen können, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Artikels.
Gold und Silber in Einzelverwahrung lagern
Doch was genau bedeutet eigentlich Einzelverwahrung? Die Lagerung unterscheidet sich von einer klassischen Schliessfachlösung, die oft von Mengen- oder Gewichtsbeschränkungen betroffen ist. Kunden mieten bei einer Einzelverwahrung also keine Kassette in einem Schliessfachtresor, sondern beauftragen die Lagerung in einem Grossraumtresor, der sich in einem hochsicheren Gebäude befindet. Das Besondere an dieser Unterbringungsform ist die segregierte Lagerung. Das bedeutet, die Ware wird als eigener Posten getrennt von anderen Beständen und unter Wahrung des originalen Eigentums aufbewahrt. Sie lässt sich jederzeit dem Eigentümer zuordnen.
Darüber hinaus gibt es weder Mengen- noch Grössen- oder Gewichtsbeschränkungen. Daher ist die segregierte Lagerung für Wertgegenstände aller Art geeignet, insbesondere auch für Edelmetallbarren oder -münzen aus Gold, Silber, Platin oder Palladium. Damit die einzelnen Stücke zweifelsfrei identifiziert und zugeordnet werden können, werden bei der Einlagerung die Barren- oder Siegelnummern erfasst.
Die Einzelverwahrung kann sich auf ein klassisches Inlandlager beziehen, das sich zum Beispiel für die Lagerung von Goldbarren oder Goldmünzen empfiehlt. Alternativ lässt sich die Sonderverwahrung auch als Zollfreilager (ZFL) oder offenes Zolllager (OZL) zur mehrwertsteuerfreien Lagerung von Produkten aus Silber, Platin oder Palladium führen. Mehr zu dieser Lagerform erfahren Sie im Abschnitt „Die Einzelverwahrung im Zollfreilager“.
Mehr Service und Vorteile bei Einzelverwahrung gegenüber Schliessfächern
Im Gegensatz zu einer Lagerung im Schliessfach ergeben sich bei der Einzelverwahrung viele Vorteile für Kunden sowie ein erweiterter Service. Denn während eine Schliessfachnutzung das persönliche Erscheinen erfordert, müssen Sie bei einer segregierten Lagerung nicht selbst vor Ort sein. Die Ein- und Auslagerung der Vermögenswerte erfolgt komfortabel per Auftrag. So können Sie zum Beispiel bei einem Fachhändler Ihrer Wahl Edelmetalle kaufen und diese direkt an das Inlandlager oder Zollfreilager liefern lassen. Swiss Gold Safe übernimmt für Sie die weitere Abwicklung.
Dieser Service kommt insbesondere Kunden aus Übersee oder anderen weiter entfernten Regionen zugute: Sie lagern Ihre Edelmetalle sicher, bankenunabhängig, händlerneutral und ohne Limitierung oder Meldepflichten in der Schweiz. Gleichzeitig sparen Sie Reisekosten und wertvolle Zeit. Ein Bankkonto wird weder generell noch in der Schweiz benötigt, da die Lagergebühren flexibel über verschiedene Zahlarten abgerechnet werden können. Ein weiterer Vorteil ergibt sich beim Kauf von Weissmetallen. Denn werden diese direkt im Zollfreilager untergebracht, bleibt der Erwerb mehrwertsteuerfrei.
Die sichere Aufbewahrung Ihres Eigentums erfolgt über einem Hinterlegungsvertrag nach Schweizerischem Obligationenrecht OR Art. 472.
Vollversicherung bei segregierter Lagerung
Anders als bei anderen Lagerkonzepten schliesst die Einzelverwahrung Ihrer Edelmetalle bei Swiss Gold Safe auch eine Vollversicherung ein. Renommierte und international tätige Partner wie Lloyds London versichern Ihre Ware dem Wert entsprechend gegen Schäden, die durch Einbruch, Raub oder Betrug sowie durch Feuer oder Wasser entstehen können. Die All-Risk-Versicherung schliesst ebenfalls Elementarschäden ein, die durch Erdbeben, Überflutungen oder Erdrutsche verursacht werden können.
Die Einzelverwahrung im Zollfreilager spart Mehrwertsteuer
Wenn Sie Bulliongold im Edelmetallfachhandel kaufen, wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Damit stellt Gold unter den Rohstoffen eine Ausnahme dar, da es sich um einen reinen Vermögenswert handelt. Beim Erwerb von Weissmetallen kommt jedoch die gesetzliche MWST dazu. Seit Januar 2024 beträgt der Normalsatz in der Schweiz 8,1 Prozent. Die Eidgenössische Steuerverwaltung begründet die Erhebung damit, dass es sich bei Silber, Platin oder Palladium um sogenannte Industriemetalle handelt, die nicht primär zur Vermögenssicherung verwendet werden.
© Swiss Gold Safe AG
Für Silberkäufer bedeutet dies, dass sie die MWST in das zur Verfügung stehende Budget einkalkulieren müssen. Doch es gibt eine Alternative. Denn bei sofortiger Anlieferung in das Zollfreilager von Swiss Gold Safe bleibt der Kauf mehrwertsteuerfrei. Diese Lagerlösung fungiert als Transitlager: Solange die Barren oder Münzen im ZFL verbleiben, fallen weder Zollabgaben noch Mehrwertsteuer an. Dabei kann die ebenfalls segregierte Lagerung zeitlich unbegrenzt erfolgen. Zukauf und Verkauf sind jederzeit auch ohne Warenbewegung möglich. Swiss Gold Safe übernimmt für Sie die Abwicklung, Sie müssen nicht persönlich vor Ort sein. Das Zollfreilager ermöglicht also den mehrwertsteuerfreien Kauf von Silber und anderen Weissmetallen.
Autorisierung von bevollmächtigten Personen möglich
Die Verfügung über das Depot mit Einzelverwahrung erfolgt regulär über den Kunden selbst. Das betrifft ebenfalls die schriftliche Auftragsvergabe zur Ein- oder Auslagerung durch Swiss Gold Safe. Es kann jedoch auch Situationen geben, in denen sich der Vertragspartner vertreten lassen möchte. Dann wird eine Autorisierung von bevollmächtigen Personen erforderlich. Häufig betrifft dies eine Einzelautorisierung des Ehe- oder Lebenspartners. Auch die Kinder können bevollmächtigt werden, über die Lagerware zu verfügen. Hierbei handelt es sich häufig um eine Kollektivvertretung für mehrere Personen. Handlungsbevollmächtigt ist dann nur das Kollektiv oder zumindest zwei der autorisierten Personen gemeinsam. Diese Vorgehensweise erhöht die Sicherheit für die hinterlegten Werte.
Weiterhin bietet Swiss Gold Safe individuelle Autorisierungsmöglichkeiten für Unternehmensstrukturen an, die auch von der Regelung im Handelsregister abweichen können. Auf diese Weise können Bevollmächtigte eines Unternehmens im Namen des Vertragspartners alle relevanten Transaktionen und Bewegungen vornehmen, die im Zusammenhang mit der Lagerung der Wertgegenstände stehen.
Ganz gleich, welche Art der Autorisierung vom Vertragspartner gewünscht ist, die Vollmacht kann nur über das hinterlegte Autorisierungsformular von Swiss Gold Safe gegeben werden und muss jeweils eigenhändig unterschrieben sein. Dabei sind keine digitalen Signaturen zulässig.
Warum Einzelverwahrung der Sammellagerung überlegen ist.
Viele Lagerunternehmen und Banken bieten ihren Kunden aus organisatorischen oder verwaltungstechnischen Gründen nur eine Sammellagerung für ihre Edelmetalle an. Bei dieser standardisierten Lagerart werden Münzen oder Barren gleicher Art oder gleichen Gewichts zusammengelegt. Diese Form der Sammelaufbewahrung eignet sich nur für Sparer, die generell Edelmetalle erwerben möchten, aber nicht an spezifischen Stücken interessiert sind. Bei einer späteren Auslagerung erhalten sie lediglich gleichwertige Exemplare jedoch nicht die gekauften Originale.
Im Gegensatz dazu bietet sich die Einzelverwahrung als Alternative zur Sammelverwahrung an. Bei dieser Lagerform werden die Edelmetalle nicht nur wie erwähnt segregiert untergebracht und auf den Namen des Kunden registriert, sondern auch eigentumsgarantiert verwaltet. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Kunde bei der Auslagerung auch die original eingelieferte Ware erhält.
Einzelverwahrung als Alternative zu Edelmetall-ETFs und -ETCs
Sparer können zur Vermögensbildung nicht nur physisches Edelmetall kaufen, sondern auch sogenannte Goldpapiere erwerben, die lediglich Gold oder Silber abbilden. Weit verbreitet sind hierbei Edelmetall-ETFs oder Edelmetall-ETCs. Bei Exchange Traded Funds (ETFs) handelt es sich um börsengehandelte Indexfonds, die zum Sondervermögen zählen. Sie bieten Interessierten die Möglichkeit, sich in verschiedene Rohstoffmärkte einzukaufen, bei vergleichsweise geringem Kapitalaufwand.
Nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren Exchange Traded Commodities (ETCs), die jedoch regulär zu den Schuldverschreibungen zählen. Die ebenfalls börsengehandelten Wertpapiere bilden die Entwicklung des notierten Basiswerts ab, also zum Beispiel den Goldpreis oder den Silberpreis. Goldpapiere wie Edelmetall-ETFs oder ETCs sind eine Option für Sparer, die an der Weiterentwicklung von Rohstoffen partizipieren möchten, ohne diese physisch zu besitzen. Sie verlangen jedoch vom Käufer fundiertes Wissen, da ein Emittentenrisiko besteht und unter Umständen steuerliche Besonderheiten beachtet werden müssen.
Während also ETFs oder ETCs unter Umständen nicht mit echten Edelmetallen hinterlegt sind oder diese aufgrund einer unpassenden Stückelung nicht ausgeliefert werden können, bezieht sich die Einzelverwahrung von Gold oder Silber immer auf physisch vorhandenes Edelmetall im Eigentum des Kunden. Die segregierte Lagerung ermöglicht analog zu Goldpapieren eine hohe Handelsflexibilität – jedoch bei gleichzeitigem direkten Eigentum.
Besser Einzelverwahrung als ein Edelmetallkonto bei der Bank
Eine weitere Möglichkeit, Gold oder Silber zur Vermögensbildung zu kaufen, ist über ein Edelmetallkonto bei der Bank. Bei dieser Option können Sparer beliebige Geldsummen auf das Metallkonto einzahlen und so die gewünschte Sorte ansparen. Verrechnet werden die Beträge mit Edelmetallanteilen zu tagesaktuellen Kursen. Durch „Abbuchung“ lassen sich Anteile ebenso einfach wieder verkaufen.
Abhängig vom Anbieter sind Edelmetallkonten mit physischen Goldbarren oder Silberbarren in grossen Einheiten hinterlegt. Eine Auslieferung kann je nach Vertrag auch vorgesehen sein, doch geht es den Sparern vorwiegend um den Handel zum aktuellen Edelmetallpreis oder von bestehenden Ansprüchen und weniger um den tatsächlichen Besitz. Es fallen Kontoführungsgebühren an, die mit der Höhe der Sparsumme anwachsen können. Wer dennoch eine Auslieferung anstrebt, muss häufig warten, bis die passende Stückelung erreicht ist. In diesem Fall ist ausgeliefertes Silber mehrwertsteuerpflichtig. Speziell ist bei Edelmetallkonten, dass es sich hierbei vor allem bei Banken in der Regel um eine Schuldverschreibung handelt. Das heisst, dass im Falle eines Bankkonkurses das Edelmetallkonto in die Konkursmasse fällt. Es ist im schlimmsten Fall ein Totalausfall möglich.
© spyrakot - stock.adobe.com
Bei der Einzelverwahrung sind Sie hingegen immer im Eigentum Ihrer Edelmetalle und können über die vorhandenen Stückelungen frei verfügen. Und bei einer Lagerung im Zollfreilager bleiben Ihre physischen Silberprodukte mehrwertsteuerfrei. Swiss Gold Safe bietet Ihnen eine segregierte Edelmetalllagerung abseits des Bankensystems und damit ohne Verlust- oder Konkursrisiko. Auch im unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses von Swiss Gold Safe sind Ihre gelagerten Edelmetalle davon nicht betroffen. Edelmetalle in Einzelverwahrung sind Sondervermögen, nicht Teil der Bilanz von Swiss Gold Safe und damit auch nicht Teil der Konkursmasse.
Die Vorteile der Einzelverwahrung gegenüber dem Edelmetalldepot bei einem Händler
Grössere Fachhändler oder Hersteller mit Direktvertrieb bieten ihren Kunden häufig sogenannte Edelmetalldepots an. Bei dieser Lösung erwerben Sparer Barren oder Münzen aus Gold oder Weissmetallen. Die Edelmetalle verbleiben jedoch beim jeweiligen Anbieter und wandern zur Aufbewahrung in den firmeneigenen Tresor. Es handelt sich zwar um das Eigentum des Kunden, doch erfolgt die Lagerung meist in einer Sammelunterbringung mit den Produkten anderer Kunden. Daher werden in der Regel nur gängige Münzen oder Barren akzeptiert. Bei einer Auslieferung werden dann beliebige Stücke ausgegeben, die dem Wert entsprechen. Die Lagergebühren können höher ausfallen als zum Beispiel bei einem Bankschliessfach.
Gegenüber dem Edelmetalldepot hat die Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe nicht nur den Vorteil, dass Sie bankenunabhängig sparen, sondern dazu auch Fachhändler und Produkte frei wählen können. Zudem können Sie bei Swiss Gold Safe auch schon in Ihrem Eigentum befindliche Edelmetalle einlagern. Ebenso wie beim Händlerdepot müssen Sie sich nicht selbst um das Ein- oder Auslagern kümmern. Nicht zuletzt unterliegt Swiss Gold Safe als rein privates Lagerunternehmen keinen Meldepflichten staatlichen Stellen gegenüber.