Rahmenbedingungen für die Wertlagerung in der Schweiz und in Liechtenstein
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Wissenswertes zu Sicherheit, Steuern, Edelmetallkauf, Meldepflichten und vieles mehr
Die Lagerung von physischen Edelmetallen oder anderen Werten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bietet Anlegern aus der ganzen Welt viele Vorteile. Beide Länder werden unabhängig geführt und gehören nicht der Europäischen Union (EU) an. Ihre geografischen Standorte im Herzen Europas bestechen durch gute Erreichbarkeit. Die lange Tradition der Eigentumswahrung und der Stellenwert als einer der weltgrössten Finanzmärkte weisen insbesondere die Schweiz als idealen Ort zur Sicherung von Vermögenswerten aus. Dazu bieten private Lagerstätten ein Maximum an Privatsphäre und agieren ausserhalb des Bankensystems.
Welche Sachverhalte und Möglichkeiten sich durch eine Wertlagerung in der Schweiz oder in Liechtenstein ergeben, können Sie in der folgenden Artikel-Sammlung nachlesen. Beim Klick auf einen Link erfahren Sie mehr zum jeweiligen Thema.
Die Schweiz ist politisch unabhängig, besitzt eine eigene Währung und kann ihre Gesetze als Nicht-EU-Land eigenständig gestalten. Daher können Gold und andere Edelmetalle ohne Regulierung oder Auskunftspflichten sowie unter Wahrung der Eigentumsrechte sicher gelagert werden. Mit ihrem liquiden Goldhandel bietet die Schweiz weitere entscheidende Vorteile.
Viele Goldanlageprodukte wie Münzen, Barren oder Granulate sind beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit. Sie gelten per Gesetz als reine Kapitalgüter. Der Import von Anlagegold in die Schweiz ist in den meisten Fällen von Einfuhrsteuer und Meldepflichten ausgenommen. Für Investoren gibt es jedoch wichtige Ausnahmen zu beachten.
Möchten Anleger ihr Silber (ab einem Wert von 300 CHF) in die Schweiz zur Lagerung überführen, fällt eine Importsteuer an. Eine Alternative dazu stellt die Anlieferung ins Zollfreilager dar. Ebenso ist der mehrwertsteuerfreie Kauf bei einem Schweizer Händler und die anschliessende zollfreie Lagerung möglich. Auf diese Weise können Investoren MWST und Einfuhrsteuer sparen.
Wer Gold und andere Werte sicher lagern möchte, sollte zuvor die Risiken unterschiedlicher Standorte abwägen. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gelten als sichere Länder zur Unterbringung. Doch es bleibt die Frage, ob Notrecht und Enteignung für Edelmetallanleger von Bedeutung sind. Dabei gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden unabhängigen Staaten zu beachten.
Seit Oktober 2021 gilt in Liechtenstein eine erweiterte Regulierung durch die Finanzaufsicht. Zur Eindämmung von Geldwäscherei müssen Daten von Bankkunden gespeichert werden, wodurch die Existenz von Bankschliessfächern bekannt wird. Dadurch entsteht ein sog. Schliessfachregister mit Direktzugriff. Das private Lagerunternehmen Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG unterliegt jedoch nicht dieser Regelung.
Eine sichere und bankenunabhängige Lagerung von Silber und anderen Weissmetallen ausserhalb der EU bietet sich in der unabhängigen Schweiz. Über dortige Edelmetallhändler können Anleger Silbermünzen oder Silberbarren mehrwertsteuerfrei kaufen und bei privaten Lagerunternehmen zollfrei unterbringen. Dadurch kann mehr Edelmetall für das gleiche Geld erworben werden.
Zwar bieten Bankschliessfächer mehr Sicherheit bei der Unterbringung von Werten als Heimsafes, doch müssen die Kundendaten erfasst werden. Privat geführte und bankenunabhängige Schliessfächer offerieren dagegen eine maximale Privatsphäre: Es ist kein Bankkonto erforderlich und es besteht keine Meldeverpflichtung staatlichen Stellen gegenüber.
Zur Lagerung von Edelmetallen und anderen Werten sind Heimsafes nur bedingt geeignet. Schliessfächer bieten mehr Sicherheit. Doch können sie auch ohne Hinterlegung der Kundendaten eröffnet werden? Neue Geldwäschegesetze oder der Kundenschutz machen dies faktisch unmöglich. Jedoch bieten private Sicherungsunternehmen wie Swiss Gold Safe die maximal mögliche Anonymität.
Zur Eindämmung von Geldwäscherei sind Bankschliessfächer nahezu rund um den Globus mit dem Bankkonto verknüpft. Damit können persönliche Daten abgerufen werden, wodurch die Existenz des Schliessfachs offengelegt wird. Anders verhält es sich bei privat geführten und bankenunabhängigen Schliessfächern wie von Swiss Gold Safe. Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht.
Zwar ist der Inhalt von deutschen Bankschliessfächern nur dem Mieter bekannt, doch ist zur Eröffnung ein Bankkonto erforderlich. Damit sind die Kundendaten erfasst, auf die staatliche Stellen in Verdachtsfällen über das Kontenabrufverfahren zugreifen können. Anleger, die den Schutz ihrer Privatsphäre schätzen, können ihre Werte bei spezialisierten Lageranbietern in der Schweiz oder in Liechtenstein unterbringen.
Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium können entweder in Einzelverwahrung oder Sammellagerung gesichert werden. Während das Sammellager meist kostengünstiger ist, bietet die segregierte Verwahrung viele Vorteile: Anleger erhalten bei der Auslagerung dieselben Münzen oder Barren zurück, die sie eingeliefert hatten. Das Eigentum wird zu 100 % gewahrt.
Bei Eröffnung eines Golddepots erwerben Anleger gängige Münzen oder Barren beim Edelmetallhändler oder im Direktverkauf einer Raffinerie. Sie werden beim Anbieter in Sammelverwahrung gelagert. Die Alternative: Einzelverwahrung in bankenunabhängigen Schliessfächern und Depots bei Swiss Gold Safe in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Statt einer Wertelagerung in Bankschliessfächern ziehen viele Privatpersonen einen Heimtresor in Erwägung. Doch dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der Einbau kann durch Zusatzsysteme sehr teuer werden. Gold, Silber und andere Werte können alternativ beim privaten Anbieter Swiss Gold Safe gelagert werden – in persönlichen Schliessfächern und ausserhalb des Bankensystems.
Anlageprodukte aus Gold, Silber, Platin oder Palladium eignen sich Experten zufolge ideal zur Risikominimierung des Vermögens. Dabei müssen die Edelmetalle nicht im eignen Land erworben und gelagert werden. Es empfehlen sich Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein, die sich durch ihre stabile wirtschaftliche und politische Situation sowie durch uneingeschränkte Eigentumswahrung auszeichnen.
Damit der Wert von gelagerten Edelmetallen, Schmuck oder Bargeld im Schliessfach erhalten bleibt, sind Inhaltsversicherungen notwendig. Oft greift die Hausratversicherung beim Verlust aus dem Heimsafe oder dem Bankschliessfach. Doch ist der allgemeine Versicherungsschutz meist unzureichend. Der Artikel informiert über mögliche Risiken und Nachweispflichten.
Banken und Edelmetallhändler bieten Schliessfächer für Privatpersonen oder Gewerbetreibende an. Doch sind dies die besten Dienstleister für den persönlichen Anspruch und die Verwahrung von Edelmetallen oder anderen Vermögenswerten? Bei der Wahl des besten Schliessfachanbieters gibt es viele Punkte zu berücksichtigen, wie Eigentumswahrung, Unabhängigkeit, Erfahrung oder die Lage.
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