Gibt es noch vollständig anonyme Schliessfächer?

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Insbesondere in Krisenzeiten legen viele Menschen ihr Kapital ganz oder teilweise in Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium an. Kein Wunder, denn die Krisenwährung ist bewährter Inflationsstutz und gilt als wertstabil. Um diese und andere Werte bestmöglich zu schützen, sind jedoch sichere Lagerlösungen gefragt. Dazu empfehlen sich Miettresore. Doch gibt es heutzutage noch vollständig anonyme Schliessfächer?

Lupe vor dem Wort ANONYM
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Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn nahezu überall in Europa und in vielen Staaten der Welt stellt die Unterbindung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einen Kernpunkt dar. Zur Eindämmung sind Transparenz und Nachverfolgbarkeit unverzichtbar geworden. Einen nicht unwesentlichen Beitrag stellen hierbei sogenannte kontakt- und nachrichtenlose Vermögen dar. Diese kommen immer dann zustande, wenn der Kundenkontakt zu den Banken abbricht – etwa durch Umzug in ein anderes Land, die Schliessung einer Firma oder einen Todesfall. Die Benachrichtigung an das Geldinstitut wird vergessen, das Bankkonto läuft über viele Jahre aktionslos weiter und droht ebenfalls in Vergessenheit zu geraten.

In der Schweiz traten bereits 1995 erste Richtlinien zum Umgang mit solchen kontaktlosen Vermögenswerten in Kraft. Seit 2015 gilt zudem die gesetzliche Regelung, wonach Banken dazu verpflichtet sind, Vermögen im Internet zu publizieren, bei denen der letzte Kundenkontakt mehr als 60 Jahre zurückliegt. Nach weiteren zwölf Monaten ohne Nachricht müssen die Gelder an die Eidgenössische Finanzverwaltung abgeführt werden. Diese Regel greift, wenn der Vermögenswert 500 Schweizer Franken übersteigt. Sie gilt auch, wenn der Wert unbekannt ist – wie bei Bankschliessfächern üblich.

Anonymes Tafelgeschäft begrenzt

Zwar werden Anlageprodukte aus Edelmetallen nach aktuellen Erkenntnissen eher selten zur Geldwäscherei eingesetzt, dennoch ist die Senkung des Freibetrags Teil des aktuellen Geldwäschegesetzes. Der anonyme Barkauf von Gold, auch Tafelgeschäft genannt, wurde in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt. So reduzierte sich die Anonymitätsgrenze 2020 von ursprünglich 25’000 Schweizer Franken auf CHF 15’000. Noch drastischer ist die Entwicklung in vielen europäischen Ländern. Zum Beispiel können Anleger in Deutschland nur noch für maximal 2’000 Euro (Stand 2022) anonym Gold oder Silber in bar an der Ladentheke einkaufen.

Gründe, die gegen anonyme Schliessfächer sprechen

Spätestens bei grösseren Mengen oder einer höheren Wertdichte (Gold oder Edelsteine) wird eine adäquate Unterbringung jedoch unerlässlich, wodurch Schliessfächer in den Fokus rücken. Angeboten werden sie von Banken, im Edelmetallhandel oder von privaten Unternehmen. Zwar ist der Fachinhalt bei all diesen Anbietern in aller Regel nur dem Schliessfachinhaber bekannt, doch ist eine vollständige Anonymität inzwischen nahezu ausgeschlossen. Die Kundendaten sind zumindest beim Betreiber hinterlegt.

Dafür gibt es viele nachvollziehbare Gründe. Und auch wenn die Schweiz allgemein weniger restriktive Auslegungen der rechtlichen Situation pflegt als der Rest von Europa z.B. die sogenannten Schliessfachregister in Deutschland, steht auch hierzulande der Schutz des Klienten an erster Stelle. Denn im Ereignisfall – wie zum Beispiel bei einem Hochwasserschaden oder Gebäudebrand – müssen die Anbieter ihre Kunden informieren können. Deshalb ist es unerlässlich, dass den Unternehmen die Kundendaten vorliegen.

Die Vorteile privater Sicherungsunternehmen in der Schweiz

Doch vollständige Anonymität bei Schliessfächern ist längst nicht mehr ausschlaggebend für die Entscheidung, ein Tresorfach zu eröffnen. Insbesondere private Sicherungsunternehmen, wie Swiss Gold Safe bieten ihren Kunden attraktive Lagerlösungen für ihre Werte, bei denen Diskretion, Privatsphäre und Service im Vordergrund stehen. Für viele Anleger bildet die bankenunabhängige Lagerung von Edelmetallen und anderen Wertgegenständen einen entscheidenden Vorteil hin zu einer maximal möglichen Anonymität. Diese äussert sich in einer individuellen Zahlungsabwicklung der Gebühren, sodass kein Bankkonto erforderlich ist – ganz im Gegensatz zu einem klassischen Bankschliessfach oder wie bei vielen Edelmetallhändlern üblich.

Schweizerflagge
Die Schweiz steht für gelebte Diskretion
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Die in der Schweiz offen gelebte Diskretion zeigt sich ebenfalls darin, dass keine Kundendaten an dritte oder staatliche Stellen weitergegeben werden. Der unabhängige Staat gehört weder der Europäischen Union (EU) noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Daher sind private Schliessfachanbieter keiner Regulierung unterworfen und es besteht keine Verpflichtung, Schliessfachdaten per Banking-API zu übermitteln. Hier greift die historisch begründete und uneingeschränkte Eigentumswahrung der Schweiz. Zudem sind alle gelagerten Werte durch moderne Hochsicherheitstresore geschützt. Ihre Verwahrung ist vollumfänglich über Verträge versicherbar, die zwischen dem Versicherer und der Swiss Gold Safe AG bestehen. Die Versicherer erhalten dabei keine Kundendaten.

Als reines Lagerunternehmen agiert Swiss Gold Safe händlerunabhängig und verkauft selbst keine Waren. Das bedeutet, dass kein Kaufzwang oder ein Mindestumsatz besteht. Kunden können ihre Edelmetalle, Schmuckstücke oder Kunstgegenstände frei beim gewünschten Händler erwerben. Weiterhin haben Schliessfachkunden die Möglichkeit, andere Personen per Vollmacht für ihr Tresorfach zu autorisieren, sodass eine hohe Flexibilität bei der Nutzung gegeben ist.

Private Schliessfächer in allen Grössen und für jeden Zweck

Swiss Gold Safe bietet Kunden aus der Schweiz sowie aus aller Welt bedarfsgerechte Schliessfächer und Kleintresore in vielen Grössen an. Die Basisversicherung ist bereits inklusive und eine Vollversicherung jederzeit möglich. Geeignet sind die Schliessfächer für die Lagerung von Edelmetallmünzen oder -barren, Bargeld und Kryptowährungen, Schmuck, wichtigen Dokumente oder Kunstartikeln. Zutritt zu den Tresorräumen erhalten nur Schliessfachkunden und von ihnen autorisierte Personen. Alle verfügbaren Schlüssel werden den Kunden übergeben. Dadurch besteht die Möglichkeit, einen Schlüssel bei einem Notar oder Anwalt zu hinterlegen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die unkomplizierte Eröffnung eines Schliessfachs.

Anonymes Schliessfach in der Übersicht