Sicherheit und Privatsphäre bei Schliessfächern

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Achtung Bankschliessfach: Finanzamt kann Zugriff erhalten. Privat geführte Anlagen gelten als Alternative unter strikter Wahrung des Eigentums.

Für Investoren von physischen Edelmetallen oder anderen Valoren wie Schmuck, Kunstgegenständen, Wertpapieren oder Kryptowährungen stellt sich rasch die Frage nach der sicheren Unterbringung. In den allermeisten Fällen scheidet eine Aufbewahrung im Haus- oder Unternehmens-eigenen Safe aus. Neben Kapazitätsgründen spielen auch Einbruchschutz und Versicherungsbedingungen entscheidende Rollen. Anders verhält es sich bei der Lagerung von Gold, Silber oder anderen Schätzen im klassischen Bankschliessfach. Doch wie sicher sind Bankschliessfächer tatsächlich? Welche Risiken bestehen und wie steht es um das Thema Diskretion? Erfolgt automatisch Meldung an das Steueramt? Diese Fragen greift unser Beitrag auf und stellt Alternativen vor.

Vor- und Nachteile von Bankschliessfächern und Risiken

Auf den ersten Blick bieten Bankschliessfächer viele Vorteile. Meist befinden sich die gut gesicherten Safes in geschützten Tresorbereichen innerhalb des Bankgebäudes. Alarmsysteme und Sicherheitspersonal bewachen die Wertgegenstände und schützen vor Diebstahl. Durch die in sich geschlossenen Systeme werden Schäden durch Hochwasser und Brand häufig vermieden. Das Risiko durch Elementarschäden ist in der Regel jedoch nicht versichert. Somit stellen Bankschliessfächer entscheidende Verbesserungen gegenüber einer privaten Unterbringung in den eigenen vier Wänden dar.

Das Wort Anonymität durch eine Lupe betrachtet.
Auch wenn die Privatsphäre für viele Leute wichtig ist, ist sie doch nicht immer geschützt.
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Eine anonyme Einrichtung eines Schliessfachs ist jedoch nicht möglich, dazu wird ein Kundenkonto benötigt, von dem die Gebühren eingezogen werden. Ausserdem sind viele Banken ausserhalb der Schweiz verpflichtet, die Eröffnung einer zentralen Erfassungsstelle zu melden, bei der alle Nutzerdaten registriert werden – so besagt es zum Beispiel die Bankschliessfach-Meldepflicht in Deutschland. Inhaltsversicherungen sind bei den Geldinstituten meist nur im eingeschränkten Umfang und zu hohen Prämien möglich. Im EU-Raum erhalten staatliche Stellen, wie das Finanzamt im Erbschaftsfall oder bei einer Insolvenz sogar Zugriff auf den Inhalt des Schliessfachs. Das kann auch bei einer Steuerprüfung passieren. Neben einer Kontensperrung kann ebenfalls der Zugang zum Schliessfach verwehrt oder eingeschränkt werden.

Die Alternative zum Bankschliessfach

Ganz anders verhält es sich bei der Wertlagerung in einer privat geführten Tresoranlage, wie zum Beispiel bei der Swiss Gold Safe AG in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Für die Eröffnung eines bankenunabhängigen Schliessfachs wird kein Bankkonto im Land benötigt. Darüber hinaus wird die Eröffnung diskret behandelt, denn anders als bei Bankschliessfächern besteht keine Auskunftspflicht an staatliche Stellen. Es findet auch kein automatischer Informationsaustausch (AIA) statt. Ebenso ist keine Inhaltsdeklaration erforderlich. Es erhalten nur die eigenen Kunden Auskünfte oder im Nachlassfall deren Erben gegen Vorlage eines gültigen Erbscheins.

Das trifft nicht nur auf Schweizer Staatsbürger zu, sondern auch auf Kunden aus allen anderen Ländern. Gestützt ist dies auf die lange Tradition der Schweiz in der uneingeschränkten Wahrung der Eigentumsrechte. Diese greift so weit, dass der Schliessfachinhalt auch im unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses des Lageranbieters im Besitz des Mieters bleibt.

Weitere Vorteile bestehen hinsichtlich einer Inhaltsversicherung. Im Mietvertrag von Swiss Gold Safe ist bereits eine Basisversicherung in Höhe von CHF 25’000 enthalten. Ferner kann eine Deckung darüber hinaus zu 0.2% p.a.. vom Wert abgeschlossen werden. Auch hier erfolgt der Abschluss mit der Versicherungsgesellschaft anonym über die Schliessfachnummer, ohne Weitergabe der Kundendaten. Auf diese Weise kann ein Höchstmass an Diskretion realisiert werden.

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Privat geführte Hochsicherheitsanlagen

Ihre Goldmünzen, Barren oder Wertpapiere lagern in streng bewachten Hochsicherheitsanlagen fernab von Ballungsgebieten oder Grossstädten. Sie erfüllen modernste Standards der Sicherheitstechnik. Die genaue Lage der Tresoranlagen ist nur den Kunden bekannt. Sie sind gut zu erreichen und sind während der klassischen Bürozeiten – und darüber hinaus – nur mit Anmeldung zugänglich.

Für den Besuch der Kunden steht bewaffnetes und gut ausgebildetes Sicherheitspersonal zur Verfügung, das auf Wunsch als Begleitschutz dient. Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich.

Tür eines Tresorraums
Swiss Gold Safe setzt auf modernste Hochsicherheitsanlagen
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Privatsphäre der Kunden hat höchste Priorität

Zutritt zu den Schliessfachanlagen von Swiss Gold Safe erhalten nur Mieter oder von Kunden autorisierte Personen. Dabei ermöglicht die Voranmeldung ein Maximum an Privatsphäre. Dadurch wird sichergestellt, dass sich nie zwei Kunden gleichzeitig im Tresorraum aufhalten. Diese Vorgehensweise gewährleistet zudem, dass der Schliessfachinhalt tatsächlich nur dem Kunden bekannt ist.

Schliessfachformen im Überblick: