Steuern auf Gold in der Schweiz

Gold Besteuerung bei Kauf und Besitz von Edelmetallen

Physische Edelmetalle stellen besondere Sachwerte dar, die gleichermassen von Privatpersonen wie von Institutionen zum Vermögensaufbau oder als Schutz vor Kaufkraftverlust geschätzt sind. Dabei nimmt das wertdichte Gold einen hohen Stellenwert ein. Das trifft ebenfalls auf die Besteuerung bei Kauf und Besitz zu, die jedoch abhängig vom jeweiligen Produkt unterschiedlichen Regelungen unterliegt. So wird Goldschmuck anders besteuert als zum Beispiel Goldmünzen und Goldbarren. Und auch innerhalb dieser klassischen Vermögenswerte gibt es einige Unterschiede.

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Basisinformation zum Thema Gold-Besteuerung in der Schweiz. Die Darstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine Beratung durch eine Fachkraft für Steuerrecht oder einen Treuhänder. Weitere Auskünfte erhalten Sie alternativ auch beim Schweizer Zoll oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Für Goldkäufer oder Goldbesitzer sind gleich mehrere Steuerarten von Bedeutung, die den Wert der Produkte unterschiedlich beeinflussen können. Das betrifft insbesondere die Mehrwertsteuer. Darüber hinaus kann sich der Goldbesitz bei Schweizer Bürgern auf die Vermögenssteuer auswirken. Reisende sollten beim Grenzübertritt zudem die Einfuhrsteuer beachten, während eine Gewinnsteuer in der Schweiz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Rolle spielt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Steuern auf Gold in der Schweiz.

Mehrwertsteuer auf Gold und andere Edelmetalle

Auf die meisten Edelmetalle muss beim Kauf Mehrwertsteuer entrichtet werden. Das betrifft insbesondere alle Weissmetalle wie Silber, Platin und Palladium. Unabhängig vom verwendeten Rohstoff sind Schmuckstücke beim Erwerb immer mehrwertsteuerpflichtig. Dazu zählen ebenfalls Armbanduhren. In der Schweiz beträgt der Mehrwertsteuersatz moderate 8,1 Prozent, während sich die Umsatzsteuer im übrigen Europa und den EU-Staaten zwischen 17 und 25 Prozent bewegt.

Goldmünzen und Goldbarren
Goldmünzen und Goldbarren
© Gina Sanders - stock.adobe.com

Wer sein Kapital in Silbermünzen oder Silberbarren investiert, kann die Mehrwertsteuer unter Umständen sparen. Denn bei einer anschliessenden Lagerung im Schweizer Zollfreilager können definierte Anlageprodukte aus Weissmetallen (dazu zählen dann auch Platin und Palladium) mehrwertsteuerfrei gekauft werden. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel Silber ohne MWST kaufen.

Unter den Edelmetallen stellt physisches Gold eine Besonderheit dar. Denn der Kauf von Bulliongold ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Per Definition handelt es sich dabei um Goldbarren und Goldmünzen, die ausschliesslich zum Vermögensaufbau und zur Sicherung des Ersparten dienen. Goldprodukte, die mehrwertsteuerfrei gehandelt werden, unterliegen jedoch einer eindeutigen Definition. Welches Gold Sie mehrwertsteuerfrei kaufen können, das erfahren Sie im Abschnitt «Was ist Bankengold?» weiter unten auf dieser Seite.

Einkommensteuer auf Gold

Schweizer Bürger, die physisches Anlage-Edelmetall besitzen, müssen diese Vermögenswerte in der jährlichen Steuererklärung angeben. Das hat den Grund, dass je nach Vermögenshöhe eine Vermögenssteuer (siehe nächster Abschnitt) anfällt, in welche auch vorhandene Sachwerte einbezogen werden. Daher gilt die Regelung nicht nur für Edelmetallbarren oder -münzen, sondern auch für hochpreisigen Schmuck oder Luxus-Armbanduhren, die nicht unter alltäglichen Gebrauchsschmuck fallen, wie zum Beispiel Eheringe.

Wenn Sie unsicher sind, welche Edelmetalle in der Steuererklärung anzugeben sind, können Sie Ihren Treuhänder oder Steuerberater fragen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Anschaffungsbelege von Schmuckstücken sowie Münzen und Barren aus Gold oder Silber zu sammeln, um ihren Wert zweifelsfrei nachweisen zu können.

Vermögenssteuer bei Goldbesitz

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz eine für in der Schweiz wohnhafte und steuerpflichtige Personen Vermögenssteuer üblich. Vermögende Personen mit Schweizer Wohnsitz sind zu einer Abgabe verpflichtet. Pauschale Angaben zur Höhe der Steuer sind jedoch nicht möglich, da die einzelnen Kantone und Gemeinden diese individuell festlegen. Je nach Kanton fällt die Goldversteuerung daher unterschiedlich aus, was ebenfalls für die jährlichen Freibeträge gilt. Zudem werden bei der Erhebung grundsätzlich alle Sachwerte berücksichtigt, einschliesslich eventuell vorhandener Edelmetalle. Zur Bestimmung ist jedoch nicht der ursprüngliche Kaufpreis der Produkte entscheidend, sondern der Wert zum Jahresende für das zurückliegende Steuerjahr.

Tipp: Der aktuelle Wert von Barren oder Münzen kann zum Ende eines jeden Kalenderjahres über die Kurslisten Direkte Bundessteuer abgerufen werden. Bereitgestellt wird die Aufstellung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Als Richtwert gelten die Edelmetallpreise zum Zeitpunkt der Erstellung. Über die erweiterte Suche einzelner Titel und der Auswahl «Münzen und Edelmetalle» gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen.

Gewinnsteuer bei der Veräusserung von Gold?

In Deutschland und in anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Kurs- und Kapitalgewinne aus privaten Goldverkäufen steuerpflichtig, sofern ein Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb stattfindet. Die Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wobei auch hier Freibeträge üblich sind. Erst nach der einjährigen Haltedauer bleibt die Veräusserung von physischem Gold sowie Goldpapieren steuerfrei. Damit schafft die EU zusätzliche Anreize für längerfristige Vermögensanlagen mit Goldprodukten.

Eine Hand greift nach Müzen als symbol für Steuern
Gold kann Steuern unterliegen
© spyrakot - stock.adobe.com

In der Schweiz gibt es eine solche Gewinnsteuer auf Gold für Privatpersonen jedoch nicht. Schweizer können unabhängig vom Kaufdatum ihre Edelmetalle jederzeit verkaufen, ohne dass die Gewinne versteuert werden müssen. Für professionelle Edelmetallhändler gelten allerdings gesonderte Regelungen.

Einfuhrsteuer beim Grenzübertritt in die Schweiz

Wer Gold in die Schweiz einführen möchte, muss unter Umständen Einfuhrsteuern entrichten. Diese fallen in Höhe der üblichen Mehrwertsteuer aus. Ob Abgaben fällig werden, hängt von der Art der Goldprodukte ab und wo diese ursprünglich erworben wurden. Zum Beispiel müssen in der Schweiz wohnhafte Personen Bulliongold, das sie im Ausland gekauft haben, in aller Regel beim Grenzübertritt in die Schweiz nicht versteuern. Im Artikel Steuern bei der Einfuhr von Gold in die Schweiz können Sie mehr zu diesem Thema erfahren.

Was ist Bankengold?

Damit Goldkäufer in den Genuss des mehrwertsteuerfreien Einkaufs und des Vorteils einer freien Einfuhrsteuer kommen, ist es wichtig zu wissen, welche Produkte unter der Sammelbezeichnung «Bulliongold» geführt werden. Synonym wird ebenfalls der Begriff «Bankengold» verwendet. Dabei sind Barren wesentlich unkomplizierter einzuordnen als Münzen. Das Edelmetallkontrollgesetz definiert, dass Goldbarren einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen müssen. Zudem muss das gegossene oder geprägte eckige Gold einen Stempel eines anerkannten Prüfers/Schmelzers besitzen. Das ist schon alles.

Ganz anders fällt die Definition bei Goldmünzen aus. Ihr Feingehalt muss mindestens 900 Tausendstel betragen. Welche Goldmünzen von der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) ausgenommen sind, ist im Artikel 44 erläutert. Demnach sind staatlich geprägte Goldmünzen der Zolltarifnummer 7118.9010 und 9705.0000 (betr. Sammlermünzen von numismatischem Wert) von der Steuer befreit. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass die Bullionmünzen offizielles Zahlungsmittel im Ausgabeland sind oder waren. Im Gegensatz zu klassischen Goldbarren verfügen Goldmünzen in den meisten Fällen über einen aufgeprägten Nennwert.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten international gehandelten Goldmünzen zu einer Feinunze zusammen, die als Bankengold gelten. Weiteres Hintergrundwissen über Barren und Münzen aus Edelmetall finden Sie zudem in dem entsprechenden Artikel.

Goldmünze Land Feinheit Erste Prägung Erhältliche Grössen (Feingewicht) Trivia
US
916,7
1986
1, 1/2, 1/4, 1/10 oz
AU
999,9
1986
10, 2, 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/20 oz sowie 1 kg
Die weltweit grösste Münze ist der 2011 hergestelte Australian Kangaroo mit einem Gewicht von rund 1 Tonne.
Aus. Koala
AU
999,9
2007
2, 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/25 oz
GB
999,9 (bis 2012 917,0)
1987
5, 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/20 oz
CN
999,0
1982
1, 1/2, 1/4, 1/10,
1/20 oz sowie
1, 3, 8, 15, 30 g
CH
900,0
1897
2,903 g, 5,807 g ,
29,032 g
CH
900,0
1883
5,807 g
ZA
916,6
1967
50, 5, 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/20, 1/50 oz
MX
999,0
1981
1981 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/20 oz
AU
999,9
1996
10, 2, 1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/20 oz
sowie 10 und 1 kg
CA
999,9 (bis 1981 999,0)
1979
1, 1/2, 1/4, 1/10, 1/15, 1/20 oz
5 Stück des 100 kg Schweren Big Maple Leaf wurden 2007 hergestellt. Einer davon wurde später im Bodemuseum in Deutschland gestohlen.
UK
916,7
1817
36,61 g, 14,64 g, 7,322381 g, 3,661 g
AT
999,9
1989
1, 1/2, 1/4, 1/10,
1/25 oz
Der Big Phil ist eine im Jahr 2004 hergestellte 1000 oz (31,103 kg) Version des Philharmonikers

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