Silber in die Schweiz einführen – was ist zu beachten? Steuern?

Neben Gold erfreuen sich ebenfalls Silber-Anlageprodukte einer zunehmenden Beliebtheit. Das gilt gleichermassen für Silbermünzen wie für Silberbarren. Doch anders als das gelbe Edelmetall ist der Kauf von Silber mehrwertsteuerpflichtig. Zudem folgen weitere Kosten, wenn Investoren Weissmetalle in die Schweiz einführen möchten. In diesem Fall wird eine Einfuhrsteuer erhoben. Doch es gibt legale Wege, diese zu umgehen.

Hinweis: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich zur Orientierung. Verbindliche Angaben sind über die Zollstellen des Ausfuhrlandes, die Eidgenössische Zollverwaltung und das Eidgenössische Finanzdepartement zu beziehen.

Bild mit mehreren Schweizer Silberbarren
Schweizer Silberbarren eignen sich als Anlage in Silber.
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Während Anleger physisches Gold nahezu überall in Europa mehrwertsteuerfrei einkaufen können, wird beim Erwerb von Silberprodukten die im jeweiligen Land geltende Umsatzsteuer erhoben. Das hat den Hintergrund, dass Silbermünzen und Silberbarren laut einer Entscheidung der Europäischen Kommission als Kunstgegenstände oder Sammlerstücke eingestuft sind, während Gold weiterhin als klassische Anlageware behandelt wird.

Daher ist der Erwerb von Silber in der Europäischen Union (EU) durch die hohen Mehrwertsteuersätze relativ teuer.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer

Beim Kauf von Silberwaren wird im eigenen Land also grundsätzlich Mehrwertsteuer (MWST) erhoben, auch wenn diese als reine Anlageprodukte genutzt werden. Sie gilt für alle Waren, die unter das MWST-Gesetz fallen, das von Staat zu Staat unterschiedlich ist. So liegt die Umsatzsteuer in Deutschland bei 19 Prozent. In Österreich und Frankreich beträgt der Normalsatz 20 Prozent, in Italien sind es 22 Hundertstel, in Belgien und den Niederlanden beläuft sich die Abgabe auf 21 Prozent. Die Schweiz als Nicht-EU-Land bietet mit Abstand den günstigsten Wert mit nur 8,1%.

Nach dem Mehrwertsteuergesetz ist Silber grundsätzlich wie jedes andere Gut umsatzsteuerpflichtig. Das gilt ebenfalls für Silbermünzen, die durch ihren aufgeprägten Nennwert als gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland anerkannt sind. Als Währung geführt werden zum Beispiel American Silver Eagle (USA), Maple Leaf (Kanada) oder Wiener Philharmoniker (Österreich). Diese Münzprodukte sind ebenfalls in Gold erhältlich, doch anders als bei den Silberausgaben gibt es bei der Einfuhr von Gold Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht.

Der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Einfuhrsteuer

Möchten Investoren ihr Silber in die Schweiz überführen, zum Beispiel um es dort zu lagern, fällt bei der Einfuhr zusätzlich eine Importsteuer an. Diese Silber-Einfuhrsteuer unterliegt den gleichen Gesetzmässigkeiten wie die klassische Mehrwertsteuer: Sie wird auf den Nettopreis des Importguts aufgeschlagen. Das gilt übrigens ebenfalls für Gold, nur Anlagegold ist durch die Mehrwertsteuerverordnung von Abgaben ausgenommen.

Schweizer Grenzposten und Zollstation
Bei der Einfuhr von Silber ist die Einfuhrsteuer zu entrichten.
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Eine pauschale Anmeldepflicht besteht bei der Einfuhr von Anlagemünzen oder Barren aus Silber jedoch nicht, solange sie einen Warenwert von 299 Schweizer Franken nicht überschreiten. Alle Waren ab einem Wert von 300 Franken müssen dagegen beim Zoll unaufgefordert angemeldet und die Einfuhrsteuer entrichtet werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Schweizer Zollbestimmungen zuvor einzusehen, um böse Überraschungen beim Grenzwechsel zu vermeiden.

Legale Wege, die Mehrwertsteuer zu umgehen

In verschiedenen EU-Ländern besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, sofern die Ware ausgeführt und ihre Ausfuhr beim Zoll bestätigt wurde. Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen Güter jedoch ab einem Gesamtwert von 300 Franken angemeldet und dafür die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. So ist es möglich, Silber im Wert von unter 300 Franken in der EU zu kaufen und im Ursprungsland die Mehrwertsteuer zurückzufordern, ohne dass in der Schweiz MWST entrichtet werden muss. Für Anleger ist diese Bagatellgrenze jedoch uninteressant, da der Warenwert von Anlageprodukten in der Regel deutlich höher liegt und der Prozess zu umständlich wäre.

Eine wesentlich effizientere Lösung ergibt sich durch die Unterbringung im Zollfreilager, das von der Schweizer Zollbehörde kontrolliert wird. Nach dem Kauf – zum Beispiel bei Echtgeld AG – wird das physische Silber direkt an das Transitlager in der Schweiz geliefert. Dadurch fallen weder MWST noch Importsteuer an, denn das Edelmetall wurde bisher nicht eingeführt, es befindet sich im weiterhin im zollfreien Raum. Erst wenn es das Lager tatsächlich verlässt, zum Beispiel durch einen Verkauf, wird der Importzoll erhoben. Wechselt es jedoch ohne Warenbewegung seinen Besitzer – etwa durch Rückverkauf an einen Händler – bleibt das Silber ebenfalls steuerfrei.

Die Alternative zur Einfuhr: Kauf in der Schweiz mit niedriger Mehrwertsteuer

Wie zuvor erwähnt, können Silberprodukte in der Schweiz mit einer im Vergleich zu anderen Ländern geringeren Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent erworben werden. Investoren, welche die hohen EU-Sätze sowie die Einfuhrsteuern umgehen möchten, können ihre Weissmetalle direkt in der Schweiz einkaufen und lagern.

Silber Barren und Münzen auf einer Zeitung
Durch Kauf und Lagerung von Silber in der Schweiz profitiert man von der niedrigen Mehrwertsteuer.
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Dazu bieten sich die bankenunabhängigen Schliessfächer oder Tresorschränke im privat geführten Lagerunternehmen Swiss Gold Safe AG an. Hier finden Anleger bedarfsgerechte und versicherte Lagerlösungen in Hochsicherheitsanlagen für Edelmetalle und andere Wertgegenstände. Neben persönlichen Schliessfächern bietet das Unternehmen ebenfalls die Unterbringung im zollfreien Sammellager oder segregiert im Inlandslager.

Warum sollten Anleger ihre Silberprodukte in der Schweiz lagern?

Die Schweiz gilt als bedeutender Grosshandelsplatz für Edelmetalle. Sie zählt zur Europäischen Freihandelsgesellschaft (EFTA) und ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO). Jedoch hat sich die Eidgenossenschaft ihre Unabhängigkeit bewahrt und gehört nicht zur EU – die stabile Landeswährung ist Schweizer Franken.

Der demokratische Staat im Herzen Europas geniesst weltweit hohes Ansehen, das sich in einer wirtschaftlichen und politischen Stabilität begründet. Die Schweiz wird zudem aufgrund ihrer traditionell bedingungslosen Eigentumswahrung geschätzt. Als Standortvorteil erweist sich überdies ihre exzellente geografische Lage mit den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Daraus ergibt sich eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen wie privaten Verkehrsmitteln, zu der ebenfalls eine ausgezeichnete Infrastruktur beiträgt.

Zusammenfassung: Einfuhr von Silber in die Schweiz