Vorteile Einzelverwahrung gegenüber Sammelverwahrung

Investoren haben die Wahl zwischen einem Anteil am allgemeinen Edelmetalldepot oder einer Eigentumslösung

Kapitalanleger, die Teile ihres Vermögen in Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium investiert haben, sehen sich früher oder später mit der Frage der Unterbringung konfrontiert. Schnell stellt sich heraus, dass eine Lagerung im Versteck oder Heimsafe zu unsicher ist oder an Kapazitätsgrenzen stösst. Das Gleiche gilt für Bankschliessfächer, die ein Kundenkonto erfordern und weitere Nachteile hervorrufen. Perspektiven zur konventionellen Edelmetalleinlagerung bieten Zollfreilager oder offene Zolllager in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Dabei hat die Einzelverwahrung bei privaten Anbietern viele Vorteile gegenüber einer Sammellagerung.

Was bedeutet Sammelverwahrung?

Der Begriff der Sammelverwahrung ist nicht nur im Bereich der Edelmetalllagerung bekannt. Grundsätzlich werden Güter, Rohstoffe oder Wertpapiere bei dieser Form der Unterbringung zusammen gelagert, wenn sie über die gleichen Eigenschaften verfügen. Dabei hat der Kunde, der ein Sammeldepot gebucht hat, im Grunde kein Eigentumsrecht an spezifischen Stücken. Sein Anteil bemisst sich nach Einheiten oder Gewicht. Er besitzt gewissermassen ein Miteigentumsrecht am kompletten Bestand. Liefert ein Investor zum Beispiel 10 Kilogramm Goldbarren in das Depot, das insgesamt 500 Kilogramm Lagerbestand umfasst, gehören ihm 2 Prozent der gesamten Ware – ohne Anspruch auf bestimmte Barren. Der grosse Vorteil der Sammellagerung ist der vergleichsweise geringe Verwaltungsaufwand, durch den sich Kosten sparen lassen. Zu- und Abverkauf des Goldes ist jederzeit möglich, auch direkt über Edelmetallhändler. Silber und andere weisse Edelmetalle können mehrwertsteuerfrei gehandelt werden.

Doch die Sammelverwahrung birgt bei aller Kostenersparnis noch weitere Nachteile. Etwa, wenn Bestände durch Spekulationen oder unzureichende Lagerführung nicht mehr real existieren. Anleger könnten im Insolvenzfall des Lageranbieters möglicherweise ihren Anspruch verlieren, zumindest wird dieser erschwert. Zudem kann bei einer Veräusserung des Anteils in der Regel die Herkunft des Goldes nicht lückenlos dokumentiert werden. Zu keiner Zeit kann der Kunde seinen Lagerbestand in Augenschein nehmen. Das ist nur dann möglich, wenn er seinen Anteil abruft. Im Falle von Silber ist in diesem Fall die Mehrwertsteuer zu entrichten, die in der Schweiz 8,1 Prozent ausmacht. Ferner können für die Segregation oder Auslieferung Preisaufschläge verlangt werden.

Die Alternative: Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe

Um all diese Nachteile in Vorteile zu wandeln empfiehlt sich die Einzelverwahrung oder segregierte Wertlagerung, wie sie Swiss Gold Safe seinen Kunden aus dem In- und Ausland anbietet. Die Sonderverwahrung sieht im Gegensatz zur Sammellagerung eine exakte Katalogisierung der Ware vor. So werden die Seriennummern von Goldbarren und Silberbarren sowie eventuell vorhandene Siegelnummern von Münztuben und Masterboxen erfasst und die zugehörige Ware auf den Namen des Kunden registriert. Dies ermöglicht ebenfalls die Rückverfolgung von Barren und Münzen, was einen späteren Verkauf erleichtert. Je nach Menge lagern die Bestände auf Paletten oder in speziellen Schliessfächern. Das physische Gold oder Silber bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Mieters. Dies regelt ein Hinterlegungsvertrag nach Schweizer Obligationenrecht OR Art. 472.

Dem Investor bietet diese Lagerform die Sicherheit, immer genau seine Bestände identifizieren zu können. Er hat die Möglichkeit, die Herkunft seines Edelmetalls eindeutig zu belegen, was im Anlagemarkt einen Werterhalt darstellt. Im Falle einer Bestandsprüfung kann der Mieter jederzeit sein Eigentum nachweisen. Das geschieht über eindeutige Lagerscheine mit detaillierten Daten, welche Swiss Gold Safe seinen Kunden ausstellt. Zudem können die Bestände jederzeit persönlich begutachtet werden.

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Weitere Vorteile der segregierten Lagerung

Die Einzelverwahrung erfolgt ausschliesslich in privaten Hochsicherheitsanlagen, darunter auch Zollfreilager (ZFL) oder offene Zolllager (OZL). Dies ermöglicht unter anderem den Kauf oder Verkauf von Weissmetallen ohne Mehrwertsteuer beim Edelmetallhändler, wie zum Beispiel über unseren Partner Echtgeld AG. Ein weiterer Vorteil der segregierten Lagerung bei der Swiss Gold Safe AG ist die vollumfängliche (full risk-) Versicherung gegen Diebstahl, Betrug und Elementarschäden. Zu diesem Zweck arbeitet Swiss Gold Safe mit renommierten und international tätigen Versicherungsunternehmen zusammen.

Durch die gesonderte Verwahrung befindet sich die Ware zu keiner Zeit auf der Bilanz der Swiss Gold Safe AG und gehört nicht zur Konkursmasse des Unternehmens. Wir operieren bankenunabhängig und unterstehen keiner Meldepflicht.

Die Unterschiede zwischen Sammellager und Einzelverwahrung in der Übersicht:

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

In Hochsicherheitslagern können Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin in Einzelverwahrung (segregiert) deponiert werden. Die Wertlagerung ist in Tresoren oder Zollfreilagern und offenen Zolllagern in der Schweiz möglich. Mehr erfahren über die Einzelverwahrung für Edelmetalle.

Beim Beratungstermin klären wir Ihre Bedürfnisse und senden Ihnen einen Lagervertrag. Anschliessend eröffnen wir das Lager-Depot und organisieren mit Ihnen Transport und Einlagerung. Ein Lagerschein informiert über alle Details. Siehe auch Video.

Sie erhalten von uns Kündigungsvorlagen und klären in einem Beratungstermin Ihre Bedürfnisse. Mit dem Lagervertrag eröffnen wir ein Depot und organisieren Transport und Einlagerung mit Ihnen. Siehe auch Video.

Bei grösseren Edelmetallmengen ist es ratsam, einen Sicherheitstransport zu beauftragen. Swiss Gold Safe unterstützt Sie gerne bei der logistischen Umsetzung. Lassen Sie sich von uns beraten.

Die Hochsicherheits-Tresoranlagen wurden nach den strengen Vorgaben von Experten und unseren Versicherern geplant, gebaut und auditiert. Eine hohe Versicherungsdeckung wurde gewährt.

Nein, denn bei der Einzelverwahrung, wie sie Swiss Gold Safe anbietet, bleibt das Gold weiterhin in Ihrem Eigentum, auch im unwahrscheinlichen Konkursfall. Ein Verlust ist nicht zu befürchten. Das eingelagerte Edelmetall ist nicht Teil der Bilanz von Swiss Gold Safe AG.

Die Dienstleistungen der Swiss Gold Safe AG gelten für alle Kunden, ganz gleich aus welchem Land Sie kommen. Wir empfehlen Ihnen die bankenunabhängige Lagerung in unseren Hochsicherheitslagern.

Ihre Edelmetalle sind bei der segregierten Lagerung vollversichert. Unser Partner Lloyds, London bietet Ihnen einen vollumfänglichen Versicherungsschutz gegen Verlust, Diebstahl, Betrug und Elementarschäden.

Münzen werden bei der segregierten Lagerung allgemein ohne Seriennummern erfasst. Falls diese in Tuben oder Masterboxen verpackt sind, können alternativ die Siegelnummern erfasst werden. Eine Notwendigkeit dazu besteht jedoch nicht.