Zollfreilager: Wertlagerung in Embrach, Zürich

Inhaltsverzeichnis

Die zollfreie Lagerung von Gütern in der Schweiz bringt viele Vorteile

Zur Werteinlagerung von Edelmetallen oder anderen hochpreisigen Gütern bieten sich die Zollfreilager der Schweiz an. Waren wie Edelmetalle, Kunstgegenstände, Valoren, Oldtimer oder Spirituosen können beliebig lange ohne Zollabgaben untergebracht werden. Die Abgaben wie Mehrwertsteuer und Zollgebühren werden erst bei der tatsächlichen Einfuhr fällig.

Bei einer Warenlagerung im Zollfreilager werden alle Bestände und Warenbewegungen direkt durch Mitarbeiter der Schweizer Zollbehörde als Teil der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) kontrolliert. Kunden können ihre unverzollten Güter aus dem Ausland anliefern und zeitlich unbegrenzt lagern lassen. Zur Verfügung stehen Mietflächen unterschiedlicher Typen und Nutzungsgrössen. Zudem ist ein Re-Export in Drittländer jederzeit möglich. Auf Wunsch können die im Schweizer Zollfreilager gelagerten Güter kommissioniert und innerhalb des Transitlagers umgepackt werden. Überdies lassen sich Waren- und Qualitätskontrollen sowie Funktionstests bei Maschinen und Geräten beauftragen. Ein Zollfreilager ist somit das Schweizer Pendant zum Zolllager in Deutschland.

Sicherheit im Zollfreilager

Die Güter lagern in Hochsicherheitstrakten, die höchste Anforderungen und aktuelle Standards erfüllen. So wurde das Hochsicherheitsgebäude des Zollfreilagers Embrach 2020/2021 im Zuge von Modernisierungen des Areals komplett neu gebaut und entspricht damit dem neusten Sicherheitsanforderungen. Zudem sind die Valoren durch unsere Versicherer vollumfänglich versichert. Durch die hohen Sicherheitsanforderungen ist die Ware immer gut geschützt.

Das Gebäude Z des Zollfreilagers Embraport in Embrach, eines von mehreren Zollfreilagern in der Schweiz.
Eines der verschiedenen Gebäude im Zollfreilager Embraport in Embrach.
© Swiss Gold Safe AG

Edelmetalle kaufen ohne Mehrwertsteuer mit dem Zollfreilager?

Das Zollfreilager (ZFL) ist insbesondere für Personen interessant, die Silber, Platin oder Palladium kaufen möchten. Denn im Gegensatz zu Gold ist der Erwerb von weissen Metallen mehrwertsteuerpflichtig. Bei Lagerung im Freilager wird jedoch keine Mehrwertsteuer fällig. Die Edelmetalle können sowohl als Barren, Münzen, Münzbarren, Granulat oder in anderen Formen gelagert werden. Wobei Silbergranulat eher als Industriemetall zum Beispiel in der Schmuckverarbeitung benötigt wird.

Private Käufer bevorzugen im Allgemeinen Silber-Barren zu 1 Kilogramm. Doch auch 5-Kilo-Silberbarren sind beliebt. Wer grössere Einheiten  erstehen möchte, greift zum Silberbarren mit einem Gewicht von 15 Kilogramm. Darüber hinaus lagern Privatpersonen gerne auch Silbermünzen in der beliebten Handelsgrösse zu 1 Feinunze (31,1034768 Gramm). Für eine Verwahrung im Zollfreilager eignen sich zum Beispiel gängige Ausführungen wie Australian Känguru, Silber Krügerrand, Silber Maple Leaf oder Silber Wiener Philharmoniker. Hiersind überwiegend 20er/25er-Münztuben oder Masterboxen zu 500 Stück gefragt.

Preise für die Lagerung im Zollfreilager

Hier finden Sie die Tabelle mit den Lagerpreisen im Zollfreilager von Swiss Gold Safe in Embrach

Ø Wert in Mio. CHF Platinum p.a. Silber / Palladium p.a.
0.1 – 1.0
0.75 %
1.00 %
1.0 – 5.0
0.65 %
0.90 %
5.0 – 10.0
0.50 %
0.80 %
> 10.0
auf Anfrage
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Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und weitere Informationen unter Kontakt zur Verfügung.

Gold lagern im Zollfreilager?

Neben Weissmetallen ist auch eine Lagerung von Produkten aus Gold im Zollfreilager möglich. Der Vorteil der Mehrwertsteuer-Ersparnis fällt bei der Goldlagerung jedoch weg, da der Erwerb von Bankengold in aller Regel mehrwertsteuerfrei bleibt. Es wäre nur dann sinnvoll, wenn auch Silber, Platin oder Palladium gelagert wird und die Edelmetalle an einer Lagerstätte zusammengefasst werden sollen.

Grundsätzlich besteht bei der Goldlagerung im Zollfreilager jedoch der Nachteil, dass dem Zoll sowohl der Besitzer bekannt ist als auch dessen gelagerte Produkte und Mengen. Personen, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, sollten daher erwägen, ihren Goldschatz in einem privat geführten Inlandlager unterzubringen. Swiss Gold Safe lagert Edelmetalle ausschliesslich in Einzelverwahrung, sodass die original eingelieferten Münzen oder Barren direktes Eigentum des Kunden bleiben und eindeutig identifiziert sind – zum Beispiel über die Barrennummern, versiegelte Behältnisse, nummerierte Paletten oder Einzeltresore.

Weitergabe der Eigentümerdaten an den Schweizerischen Zoll

Bei der Wertunterbringung im Zollfreilager sind hinsichtlich der persönlichen Daten des Wareneigentümers einige Punkte zu beachten. So betrachtet der Schweizerische Zoll Edelmetalle wie Münzen oder Barren als sogenannte «sensible Waren». Das bedeutet, dass der Lagerhalter bei Einzelverwahrung Bestandsaufzeichnungen inklusive Name und Adresse des Eigentümers führen muss, aus denen alle Warenbewegungen hervorgehen. Anhand dieser Dokumente prüft die Zollbehörde die ordnungsgemässe Abwicklung aller Prozesse im Zollfreilager.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das Schweizerische Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) oder das Lagerunternehmen die Eigentümerdaten an andere Behörden weiterleitet. Die persönlichen Angaben unterliegen im In- und gegenüber dem Ausland dem Datenschutz und werden ausschliesslich zur eindeutigen Zuordnung erfasst. Bei einer Sammelverwahrung entfallen alle vorgenannten Vorgaben. In diesem Fall ist der Zollbehörde lediglich die Lagergesellschaft bekannt.

Für das Fürstentum Liechtenstein gelten hierbei die gleichen Regeln. Und damit ist in Liechtenstein auch der Schweizerische Zoll zuständig. Die Meldung der Eigentümerdaten erfolgt analog an das Schweizerische Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Zwar gehört der Staat dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an, jedoch ist er Teil des Schweizer Zollgebiets. Damit bilden Schweiz und Liechtenstein eine gemeinsame Zollunion. Begründet ist dies in der Entscheidung des Landes, sich nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs der unabhängigen Schweiz anzunähern. Wie im Schwesterland gilt der Schweizer Franken als Landeswährung.

Wissenswertes zur Ein- und Ausfuhr von Gold in der Schweiz

Die Import-/Export-Statistik des Schweizer Zolls erfasst auch Gold und ist deshalb eine wichtige Kenngrösse für die Goldbranche. Daher wird diese von Analysten und Journalisten sehr genau beobachtet. Gold, das jedoch in die Zollfreilager verbracht wird oder von dort ausgeführt wird, fliesst nicht in die Im- und Exportstatistik des Schweizer Zolls ein. Somit wird ein Teil des Goldes, das in der Schweiz lagert, nicht in dieser Statistik erfasst.

Die Schweiz gilt im Aussenhandel als weltweit führende Nation im Goldhandel. Die Im- und Exporte des Landes belaufen sich auf 1’000 bis 2’000 Tonnen Gold pro Jahr. Der Stellenwert begründet sich einerseits durch die bedeutenden ansässigen Scheideanstalten mit ihren hohen Kapazitäten in der Goldverarbeitung. Darüber hinaus geniesst die Schweiz den internationalen Ruf eines sicheren und diskreten Lagerorts für Goldprodukte.

Geografische Lage Zollfreilager Embrach und Bedeutung

In der Schweiz gibt es insgesamt sieben Zollfreilager. Mit einer Fläche rund 150’000 Quadratmetern zählt das 1923 gegründete Zollfreilager-Areal in Embrach zu den grössten des Landes. Gelegen ist der Embraport im Kanton Zürich. Verkehrsgünstig angebunden an das Schienen- und Strassennetz befindet sich das Gelände nur etwa acht Kilometer nördlich des Flughafens Zürich und 10 Kilometer südlich von Deutschland. Die Autobahnanschlüsse der A51 Bülach, Kloten/Zürich-Flughafen sowie der A1 Winterthur-Wülflingen liegen in strategischer Nähe. Vom Airport oder aus der Stadt Zürich ist das Zollfreilager Embraport ebenfalls gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Die Schweiz geniesst ein hohes internationales Ansehen. Ihre politische und wirtschaftliche Stabilität sowie die Währungssicherheit machen das Land attraktiv für Unternehmen und Privatpersonen. Die Schweiz gilt weltweit als Edelmetall-Handelsplatz Nr. 1, bietet Kunden viele Steuervorteile und eine zu jeder Zeit verlässliche Diskretion. Die traditionelle Wahrung der Eigentumsrechte ist in der Historie verankert. Der Standort im Zentrum Europas aber ausserhalb der EU ist ein weiterer, gewichtiger Vorteil.

Neben Zollfreilagern (ZFL) befinden sich in der Schweiz auch so genannte Offene Zolllager (OZL), die ebenfalls zur Unterbringung verschiedenster Waren geeignet sind. Hauptunterschied zu den ZFL ist, dass es sich um privat geführte Freilager handelt.
Im OZL Offenen Zolllager muss gegenüber dem Zoll von der Lagergesellschaft eine Bürgschaft hinterlegt werden. Bei einer Lagerung im ZFL Zollfreilager entfällt diese, weshalb hier die Lagerkosten geringer sind.

Transport der Güter und mehrwertsteuerbefreiter Kauf von Silber

Swiss Gold Safe organisiert den Transport Ihrer Güter aus dem In- und Ausland zum Zollfreilager Zürich. Dabei unterstützen uns renommierte Wertlogistikpartner auf der ganzen Welt. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter erstellen alle notwendigen Transitpapiere und Handelsrechnungen, die zum Grenzübertritt und zur Verbringung erforderlich sind. Darüber hinaus kümmern wir uns bei Bedarf um die Kündigung Ihres bisherigen Lageranbieters. Somit begleiten wir unsere Kunden beim gesamten Transportprozess.

Der mehrwertsteuerfreie Kauf und Verkauf von weissen Edelmetallen ist über unseren Partner und Broker Echtgeld AG möglich, der direkt in das Freilager liefert.

Für Fragen rund um Zollfreilager oder Valorentransporte sowie für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter Kontakt zur Verfügung.

Die Vorteile eines Zollfreilagers (ZFL) in der Zusammenfassung

FAQ: Fragen und Antworten zum Zollfreiager

Ein Zollfreilager oder Zolllager ist ein Lagerort, an dem Waren und Werte aller Art unversteuert (MWST) und unverzollt zwischengelagert werden können. Daher ist es insbesondere zur Lagerung von Silber und anderen Weissmetallen geeignet, die während der Lagerdauer mehrwertsteuerfrei bleiben.

In der Schweiz gibt es insgesamt sieben Zollfreilager. Das Grösste befindet sich in Embrach, im Kanton Zürich. Die Standorte weiterer Zollfreilager sind zum Beispiel in Basel oder Genf.

Für Privatpersonen bietet Swiss Gold Safe nur die Lagerung im Zollfreilager an. Überdies ist das Zollfreilager im Vergleich günstiger. Offene Zolllager eignen sich für Grosskunden oder gewerbliche und institutionelle Kunden.

Ja, die Nutzung unserer Dienstleistungen zur Lagerung im Zollfreilager steht Kunden aus allen Ländern frei.

 

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern bietet Swiss Gold Safe eine Einzelverwahrung Ihrer Edelmetalle über Barren- und Siegelnummern an. Somit behalten Sie das Eigentumsrecht an individuellen Münzen oder Barren.

Nein, aus vorwiegend logistischen Gründen ist es nicht möglich eine Schliessfachanlage in einem Zollfreilager zu betreiben.

Bei der Einzelverwahrung werden die Eigentümerdaten ausschliesslich der schweizerischen Zollbehörde gemeldet. Von dort erfolgt keine Weitegabe der Daten an in- und ausländische Behörden. Dies Vorgabe gilt gleichlautend für Zollfreilager in der Schweiz wie auch in Liechtenstein. Bei einer Sammelverwahrung entfällt diese Regelung.

Nein, da Liechtenstein ein Zolleinschlussgebiet der Schweiz ist, werden in beiden Staaten dieselben Eigentümerdaten erhoben und an die schweizerische Zollbehörde gemeldet.