So können Trusts und Stiftungen ihre Edelmetalle lagern

Trusts und Stiftungen haben eines gemeinsam: sie verwalten Vermögenswerte für Begünstige. Dieses Treugut kann aus Schenkungen oder Erbschaften stammen und vielfältiger Art sein. Nicht selten handelt es sich dabei um Edelmetalle und vornehmlich um wertdichte Goldprodukte, die eine adäquate Verwahrung benötigen. Hierzu empfehlen sich private und spezialisierte Lagerunternehmen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Dabei bieten die Schliessfächer sowie die segregierten Lagerlösungen den Treunehmern viele Vorteile. Neben der Lagerung in unabhängigen und sicheren Staaten profitieren sie von speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebote und Services. Hier sind insbesondere Sicherheit, Diskretion, Bankenunabhängigkeit und Individualität gefragt. Erfahrung im Umgang und in der Vermögenssicherung von Goldbarren oder Goldmünzen stellt eine wichtige Komponente dar. Die Möglichkeit der vollumfänglichen Versicherung ist ein weiteres entscheidendes Kriterium. Alle diese Merkmale ergeben zusammengenommen ideale Voraussetzung für Treuhänder, das Gut ihrer Begünstigten maximal zu schützen und zu bewahren.

Puzzle mit Schlüssel
Trusts und Stiftungen als Vermögensschutz
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Unterschied Trust und Stiftung

Auf den ersten Blick betrachtet übernehmen Stiftungen und Trusts ähnliche Aufgaben. Bei einer Treuhänderschaft (englisch Trust) handelt es sich um ein Vertragsverhältnis, bei welchem der Treunehmer (Trustee) definierte Vermögenswerte des Treugebers (Settlor) verwaltet. Dabei handelt der Treuhänder vorwiegend im eigenen Namen, hat aber keine Rechtspersönlichkeit und ist damit keine juristische Person. Im Rahmen seiner Befugnisse und Aufgaben setzt er das Vermögen für einen oder mehrere Begünstigte (Beneficiaries) ein.

Dagegen handelt es sich bei einer Stiftung um eine Organisation, die einen festgelegten Zweck verfolgt. Um diesen zu erfüllen, setzt sie Vermögenswerte eines Stifters ein. Sie kann, aber muss nicht zwingend individuelle Begünstigte haben. Im englischsprachigen Raum wird eine Stiftung häufig auch als Foundation bezeichnet.

Kerndaten und Formen von Trusts

Trusts stammen ursprünglich aus den USA, sind aber inzwischen weltweit gebräuchlich, so auch in der Schweiz und in Liechtenstein. Ein Beispiel ist der bekannte Liechtenstein-Trust. Dabei wird in der Regel zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden: Der „Testamentory Trust“ wird gewählt, wenn das Vermögen nach dem Tod des Erblassers durch die Verwaltung eines Treunehmers geschützt werden soll. Diese Form kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn die Erben noch minderjährig sind.

Weiter verbreitet ist der „Living Trust“ (oder „Inter Vivos Trust“). Er wird bereits zu Lebzeiten des Treugebers eingerichtet. Die für den Trust vorgesehenen Vermögenswerte werden vom übrigen Kapital separat verwaltet. Häufig kommen die Erträge dem Settlor noch bis zu dessen Tod selbst zugute. Erst anschliessend werden die Werte entsprechend den Vorgaben vom Vermögensverwalter an die Erben oder Begünstigten verteilt. Dadurch kann ein komplizierter erbrechtlicher Prozess – das sogenannte Probate-Verfahren – vermieden werden.

Gründe für die Einrichtung eines Trusts und damit zur Asset Protection sind etwa die langfristige Versorgung der Familie, die Weiterführung eines Geschäfts oder die Konsolidierung von Vermögenswerten. Medienberichten zufolge sind weltweit geschätzt 36 Billionen Dollar in Trusts geschützt. Sie verteilen sich etwa auf amerikanische Unternehmen, alte Familiendynastien, Grossgrundbesitzer in der Karibik oder wurden von britischen Kolonialherren ins Leben gerufen. Das Konzept lässt sich jedoch auf nahezu alle Vermögensbereiche in unterschiedlichen Grössenordnungen anwenden.

Kerndaten und Formen von Stiftungen

Stiftungen sind in erster Linie zweckgebunden. Unterschieden wird allgemein zwischen gemeinnützigen Stiftungen, Familienstiftungen oder Unternehmensstiftungen. Grosse Stiftungen in der Schweiz engagieren sich in den Bereichen Kinder- und Jugendentwicklung, Wissenschaft sowie Natur und Umwelt. Laut Schweizer Stiftungsreport waren 2021 insgesamt 13’524 gemeinnützige Stiftungen angemeldet. Davon wurden allein 365 Neugründungen im Laufe des Jahres mit Schwerpunkt der Kantone Zürich, Genf und Zug registriert. Das ergab eine Studie des Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel. Demnach kommen durchschnittlich 15,5 Stiftungen auf 10’000 Einwohner. Damit nimmt die Schweiz in der weltweiten Betrachtung eine Spitzenposition ein.

Auch Liechtenstein nimmt global gesehen eine bedeutende Stellung ein. Bereits seit den 1930er-Jahren werden Stiftungen im Fürstentum zur Vermögensverwaltung genutzt. Hier waren laut Handelsregister Liechtenstein im Jahr 2020 rund 9’975 gemeinnützige Stiftungen registriert. Per Gesetz sind Liechtensteiner Stiftungen dazu verpflichtet, den jeweiligen Stiftungszweck zu veröffentlichen. Anders verhält es sich bei privaten oder Familienstiftungen, die nicht registriert werden müssen. Die Anzahl solcher „Non-registered Foundations“ wird von der Stiftungsaufsichtsbehörde Liechtenstein für das Jahr 2021 auf etwa 8’200 geschätzt. Die Gesamtzahl aller existierender Stiftungen gibt das Fürstentum mit 24’328 an.

Eine besondere Art der Stiftung stellt die „Liechtensteiner Anstalt“ dar. Diese privatrechtliche Form findet nur im Fürstentum Anwendung. Sie ist nicht vergleichbar mit den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen anderer Rechtsformen und wird als juristische Person behandelt. Für ihre Verbindlichkeiten haftet daher ausschliesslich das Anstaltsvermögen. Die Anstalt privaten Rechts umfasst Mitglieder, Teilhaber oder Anteilsinhaber. Ihr Zweck kann gleichermassen wirtschaftlicher oder nicht-wirtschaftlicher Art sein. So kann eine private Anstalt zum Beispiel mit Waren handeln, Beteiligungen erwerben oder das Vermögen von Begünstigen verwalten.

Eine weitere liechtensteinische Sonderform betrifft „Privatvermögensstrukturen (PVS)“. Dabei handelt es sich um unternehmerische Einrichtungen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Staat ausüben. Der optionale PVS-Status findet ausschliesslich in Zusammenhang mit dem Steuergesetz und der Steuerverordnung in Liechtenstein Verwendung.

Regenschirm schützt Assets
Die verschiedenen Arten des Vermögenschutzes sollten gut aufeinander abgestimmt sein.
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Vorteile für Trusts und Stiftungen bei der Goldlagerung

Bei der Lagerung von Gold oder anderen Edelmetallen beim Privatunternehmen Swiss Gold Safe ergeben sich für Trusts und Stiftungen viele Vorteile. Je nach Anspruch oder Umfang der zu lagernden Ware können Schliessfächer in Liechtenstein, Schliessfächer in der Schweiz oder eine segregierte Einzelverwahrung zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um vollversicherte Lagerlösungen, bei welchen die Versicherungssumme im Ernstfall den kompletten Verlust ersetzt.

Die Lagerung der Vermögenswerte erfolgt bankenunabhängig und ohne Rapportierung an staatliche Stellen. Untergebracht sind diese in modernen Hochsicherheitsanlagen, fernab von Ballungszentren und Metropolen. Nur Kunden oder von ihnen autorisierte Personen erhalten nach Anmeldung Zutritt.

Vorzüge durch die Lagerung im eigenen Land

Insbesondere für Stiftungen aus Liechtenstein oder der Schweiz kann sich eine Wertlagerung im eigenen Land als vorteilhaft erweisen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn die Stiftungsregeln dies vorgeben. Gründe können auch in der Versteuerung liegen oder durch Vorgaben im Vermögensschutz innerhalb desselben Rechtsraums definiert sein. Sofern die Statuten einer liechtensteinischen Stiftung den Konkurs- und Pfändungsschutz beinhalten, kann eine Durchgriffshaftung durch die Vermögenssicherung im eigenen Staat vermieden werden.

Risikominimierung von Vermögensschäden

Möchten Privatpersonen Gold oder andere Werte lagern, ist normalerweise eine einzelne Person zeichnungsberechtigt. Bei einer Stiftung oder einer Treuhänderschaft kann es jedoch sinnvoll sein, die Personengruppe zu erweitern. Denn durch die Festlegung mehrerer Zeichnungsberechtigungen kann eine alleinige Verfügungsberechtigung des für die Stiftung oder den Trust eingesetzten Treuhänders abgemildert werden. Das reduziert das Risiko von Vermögens-/Vertrauensschäden.

Auch für liechtensteinische Stiftungen mit PVS-Status geeignet

Eine Sicherung von Vermögenswerten bei Swiss Gold Safe ist auch für liechtensteinische Stiftungen mit PVS-Status möglich, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Das gilt gleichermassen für transparente Stiftungen (auch unselbstständige Stiftungen genannt), bei der das Vermögen weiterhin dem Geber zugerechnet wird sowie bei intransparenten Stiftungen (selbstständige Stiftungen), bei denen das Kapital vom Förderer losgelöst behandelt wird.

Warum sollten Trusts/Stiftungen Gold in CH oder FL lagern?

Das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz gelten gemeinhin als «sicherer Hafen» für die Lagerung von Gold, weissen Edelmetallen oder anderen Kapitalwerten. Beide Staaten bieten durch ihre natürlichen Landstrukturen eine hohe Sicherheit und einen optimalen Asset-Schutz. Weiterhin zeichnen sie sich durch politische Stabilität und eine gute Finanzinfrastruktur aus Sie gelten als führend in der langjährigen Verarbeitung von Edelmetallen. Ein weiterer wichtiger Punkt, warum die Schweiz und Liechtenstein ideale Standorte für die Goldlagerung sind, liegt in der kompromisslosen Eigentumswahrung, die eine lange Tradition besitzt.

Von Vorteil erweist sich zudem das eigene Währungssystem und die Unabhängigkeit von der Europäischen Union (EU). Zudem gehört die Schweiz nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Sowohl die Eidgenossenschaft als auch das Fürstentum verfügen über eine funktionierende Infrastruktur. Sie liegen zentral in Europa und sind von überall aus der Welt problemlos erreichbar. Das alles sind ideale Voraussetzungen zur Vermögenssicherung für Trusts und Stiftungen.

Hintergrundwissen über die Swiss Gold Safe AG

Die Swiss Gold Safe AG mit ihren beiden Standorten in der Schweiz und in Liechtenstein besteht seit 2006. Das spezialisierte Lagerunternehmen zeichnet sich durch seine langjährige Erfahrung in der Valorensicherung für Privatanleger, Gewerbetreibende sowie für Family Offices und hochvermögende Personen (HNWI und UHNWI) aus. Banken- und Händlerunabhängigkeit sind oft entscheidende Kriterien. Die Organisationen erachten die Produkte und Serviceleistungen als erstrebenswert und Teil ihrer Strategie zum Vermögensschutz.

Die Vorteile für Trusts und Stiftungen im Überblick