Lagervergleich: Schliessfach oder Einzelverwahrung

Die Frage, ob zur sicheren Unterbringung von Schmuck, Edelmetallen oder Wertpapieren ein Schliessfach oder Einzelverwahrung besser geeignet ist, kann ein Vergleich klären. Dabei ist entscheidend, was gelagert werden soll, denn beide Lagertypen bieten viele Vorteile für den jeweiligen Bedarf. Dieser Beitrag führt die Unterschiede auf und dient privaten wie geschäftlichen Anlegern als Entscheidungshilfe.

Worin liegen die Unterschiede und welche Lagerform empfiehlt sich für welche Produkte?

Investoren, die ihr verfügbares Vermögen in wertbeständige und veräusserbare Güter wie Gold, Silber, Edelsteine oder Kryptowährungen angelegt haben, möchten ihre Werte möglichst sicher und diskret unterbringen. Je nach Art der physischen Ware bieten sich dazu unterschiedliche Lagerlösungen im bankenunabhängigen Schliessfach oder alternativ als Sonderverwahrung (auch zollfrei) in der Schweiz an. Beide Möglichkeiten offeriert die Swiss Gold Safe AG ihren Kunden. Für Ihren Überblick ziehen wir einen Vergleich zwischen Schliessfach und Einzelverwahrung.

Vorteile von bankenunabhängigen Schliessfächern

Bild von verschlossenen Schliessfächern
Schliessfächer bieten viel Sicherheit und Privatsphäre.
© diez-artwork - stock.adobe.com

Gegenüber einer Wertlagerung im eigenen Safe oder einem Bankschliessfach bieten bankenunabhängige Schliessfächer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein viele Vorteile. Dabei handelt es sich um Miettresore in privat geführten Hochsicherheitsanlagen. Sie eignen sich zur Unterbringung von Gütern mit hoher Wertdichte, wie Gold, Edelsteine oder Bargeld.

In Europa sind die Schweiz und Liechtenstein dank optimaler Verkehrsanbindungen gut erreichbar. Zudem zeichnen sich beide Länder durch eine hohe politische und wirtschaftliche Stabilität aus. Die uneingeschränkte Wahrung von Eigentum ist in einer langen Historie begründet und gilt nicht nur für die eigenen Staatsbürger, sondern ebenfalls für ausländische Kunden. Dies sind auch für deutsche Interessenten ideale Voraussetzungen für eine Wertelagerung in den Nicht-EU-Staaten.

Vorteil 1: Verschiedene Schliessfachgrössen wählbar

Swiss Gold Safe bietet Kunden Schliessfächer und Tresore im Innlandlager in unterschiedlichen Grössen an, von 7 bis zu 90 Liter Volumen. Bereits ab einer Jahresmiete von 511.60 Schweizer Franken (CHF) stehen sie zur Verfügung. Dabei unterliegen die Schliessfächer der Kategorie 1-4 Gewichtsbeschränkungen von 25 bis 30 kg, während die grösseren Tresore (Kategorie 5 und 6) unlimitiert genutzt werden können.

Vorteil 2: Inklusive Versicherung

In der Jahresmiete ist bereits eine Basisversicherung mit einer Summe von CHF 25’000 enthalten. Insbesondere Edelmetalle können diesen Wert jedoch schnell überschreiten. Über eine Zusatzversicherung in Höhe von 0.2 % p.a.. vom Lagerwert lässt sich die volle Deckung realisieren. Bargeld kann zu 0.3 % jährlich entsprechend des Gegenwerts versichert werden, da eine erhöhe Feuer- und Wasserempfindlichkeit besteht.

Vorteil 3: Zugang nur für Kunden oder autorisierte Personen

Nur der Kunde selbst oder von ihm autorisierte Personen erhalten Zugang zum Schliessfach und damit zum eingelagerten Inhalt. Swiss Gold Safe besitzt grundsätzlich keine Nachschlüssel. Dadurch ist ein erhöhter Schutz der Privatsphäre gegeben, nur der Mieter hat Kenntnis des Inhalts und führt bei Bedarf eigenständige Lagerlisten.

Vorteil 4: Autorisierung anderer Personen möglich

Können Mieter Besuchstermine nicht selbst wahrnehmen, haben Kunden die Möglichkeit, andere Personen zu autorisieren, wie zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner, Kinder oder einen Notar. Die erweiterte Zutrittsberechtigung erfolgt über eine entsprechend hinterlegte Vollmacht. Bei einer autorisierten Vertrauensperson kann bei Bedarf auch ein Ersatzschlüssel für das Schliessfach hinterlegt werden.

Vorteil 5: Zutritt ist nach Anmeldung jederzeit möglich

Während der Bürozeiten ist der Zutritt zum Schliessfach nach Anmeldung jederzeit möglich. Diese sollte idealerweise bis zu 24 Stunden im Voraus erfolgen, damit ein diskreter und alleiniger Aufenthalt in der Tresoranlage gewährleistet ist. Über einen Zuschlag lässt sich ebenfalls ein 24/7-Zutritt ausserhalb der Bürozeiten realisieren. Gut ausgebildetes und bewaffnetes Personal steht als Begleitschutz zur Verfügung.

Für wen sind Schliessfächer bei Swiss Gold Safe geeignet?

Für Kunden in relativer Nähe zur Schweiz, die ihre Werte sicher, diskret und bankenunabhängig lagern möchten.

Vorteile der Einzelverwahrung

Dutzende 1 kg Goldbarren nebeneinander
1 kg Goldbarren sind bei Grossinvestoren beliebt.
© photobc1 - stock.adobe.com

Im Vergleich zur Sammellagerung, bei welcher der Investor nur prozentual an der Lagerware beteiligt ist, bewahrt die Einzelverwahrung das uneingeschränkte Eigentumsrecht an definierter Ware. Sie eignet sich insbesondere zur Lagerung von Silber oder anderen Weissmetallen in grösseren Mengen. Die Sonderverwahrung kann ohne MWST im Zollfreilager (ZFL) oder offenem Zolllager (OZL) in der Schweiz erfolgen, wie sie Swiss Gold Safe für Kunden bereitstellt. Es bestehen weder Gewichtsbeschränkungen, noch fällt Mehrwertsteuer beim Kauf oder Verkauf weisser Edelmetalle an. Für Goldbesitzer bietet sich die segregierte Unterbringung im Inlandlager an. Auch bei dieser Lagerform gibt es weder Mengen- noch Gewichtslimitierungen. Geschäftskunden können hier auch Bargeld deponieren.

Die segregierte Lagerung empfiehlt sich insbesondere für Anleger, die ausserhalb der Schweiz oder Europas leben und nicht persönlich vor Ort sein können. Dadurch lassen sich immense Reisekosten einsparen, was Privat- wie Geschäftskunden gleichermassen schätzen. Je nach Berufs- oder Lebenssituation fehlt häufig die Zeit für eine Reise in die Schweiz. Zudem hat sich während der Corona-Pandemie gezeigt, dass die Reisefreiheit auch in demokratischen Ländern unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden kann.

Vorteil 1: Logistikpartner übernehmen alle Aktivitäten

Kunden, die bei Swiss Gold Safe ein Depot zur Einzelverwahrung gebucht haben, müssen zur Lagerung oder zum Verkauf ihrer Edelmetalle nicht selbst in Erscheinung treten. Alle Warenbewegungen werden durch Logistikpartner durchgeführt. So können Ein- und Auslagerungen komfortabel aus dem Homeoffice oder aus dem Büro heraus in Auftrag gegeben werden. Auch den Transport der Werte in die Lagerstätte oder zum Edelmetallhändler organisieren wir im Kundenauftrag – etwa, wenn Bestände verkauft werden sollen.

Vorteil 2: Den Bestand immer schwarz auf weiss im Blick

Sobald Warenbewegungen stattgefunden haben, erhält der Kunde eine aktualisierte Lagerliste. Auf diese Weise behält er stets den Überblick über seine Bestände und damit über sein physisches Vermögen. Edelmetalle werden über Barren-, Siegel- oder Palettennummern erfasst, sodass jederzeit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Vorteil 3: Depot-Grösse nach Bedarf

Kunden, die sich für eine segregierte Lagerung entschieden haben, können die Grösse der Lagerfläche nach ihren aktuellen Bedürfnissen auswählen und bei weiterem Bedarf jederzeit aufstocken. Dabei gibt es keine Gewichtslimitierungen. Die Preise für ein Depot berechnen sich nach Menge und aktuellem Edelmetallkurs für Gold, Silber, Platin oder Palladium. Doch je mehr Edelmetalle eingelagert werden, desto geringer fällt der prozentuale Gebührensatz aus. Die Mindestlagergebühr beträgt CHF 1’200 p.a..

Vorteil 4: Vollversicherung inklusive

Die Jahresgebühr für ein Depot beinhaltet eine Vollrisiko-Versicherung.

Vorteil 5: Andere Personen autorisieren

Für die Beauftragung von Warenbewegungen können auch andere Personen autorisiert werden, wie Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Anwalt oder Notar. Kunden haben die Möglichkeit, eine Inventur jederzeit auf Anmeldung durchzuführen oder damit eine Revisionsgesellschaft zu beauftragen.

Für wen eignet sich die Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe?

Für Anleger, die ihre Güter nicht selbst lagern möchten und Bestände anwesenheitsfrei erweitern oder veräussern möchten.

Die flexible Kombination aus Schliessfach und Einzelverwahrung

Klienten, die Ihre Vermögenswerte bei Swiss Gold Safe lagern möchten, müssen sich jedoch nicht zwangsläufig für eine der beiden Lagerformen entscheiden. Aus verschiedenen Gründen kann auch eine Kombination aus Schliessfach und segregierter Verwahrung (sogenannte Einzelverwahrung) sinnvoll sein. Das trifft zum Beispiel auf Kunden aus dem Ausland zu, die grössere Edelmetall-Bestände unterbringen möchten. So kann ein Grossteil der Ware privat im Schliessfach liegen und der Rest in Einzellagerung – mit der Option, diesen bei Bedarf unkompliziert und ohne persönliches Erscheinen zu veräussern.

Interessant ist eine Lageraufteilung ebenfalls für Personen, die neben anderen Valoren zusätzlich über grössere Silberbestände verfügen. In diesem Fall würde es sich anbieten, Gold, Schmuck oder Dokumente im Schliessfach zu deponieren und das weisse Edelmetall (auch mehrwertsteuerfrei) in Einzelverwahrung zu lagern, bei der es keine Gewichtslimitierung gibt. Die Kombination dieser Lagerformen stellt eine komfortable und flexible Lösung dar, die alle Vorteile aus beiden Systemen bündelt.

Tendenziell ist eine solche Vorgehensweise unter Umständen sogar kostengünstiger. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die räumliche Trennung beider Lagerstätten. Experten raten dazu, grössere Mengen zur allgemeinen Risikominimierung gesondert unterzubringen. Denn eine Diversifikation ist auch bei der Wertlagerung ein wichtiger Aspekt. Dies bedingt ebenfalls zwei separate Verträge für die Nutzung der unterschiedlichen Produkte.

Für bestehende Schliessfachkunden ist eine Splittung der Lagerung zunächst mit etwas Mehraufwand verbunden. Denn für Ein-, Aus- und Umlagerung des Schliessfachinhalts müssen Mieter oder dessen Bevollmächtigte anwesend sein. Dem gegenüber steht jedoch eine höhere Flexibilität bei der segregierten Verwahrung.

Fazit: Vor- und Nachteile bedarfsbezogen abwägen

Ob Schliessfach oder Einzelverwahrung – beide Lagerformen können sich ergänzen und bieten je nach Bedürfnis und Warenmerkmale Vor- und Nachteile, die abgewogen werden müssen. Neben den Kosten sollten insbesondere andere Kriterien wie Zugänglichkeit, Reisezeit oder Flexibilität sowie persönliche Umstände den Ausschlag geben. Ungeachtet dessen garantieren beide Lagerlösungen jederzeit die uneingeschränkte Kontrolle der Bestände.

Vor-/Nachteile Schliessfach Vor-/Nachteile Einzelverwahrung
+ Bedarfsgerecht in verschiedenen Grössen mit oder ohne Gewichtsbeschränkung verfügbar

+ Jahresmiete inklusive Basisversicherung. Vollversicherung je nach Wert möglich.

+ Nur der Kunde oder autorisierte Personen haben zum Schutz der Privatsphäre Zutritt.

+ Ehe- und Lebenspartner oder andere Vertrauenspersonen können durch Vollmacht autorisiert werden.

+ Zutritt jederzeit auch 24/7 möglich inklusive Begleitschutz.
+ Kein persönliches Erscheinen notwendig. Alle Warenbewegungen durch Logistikpartner möglich.

+ Dank aktueller Lagerlisten immer genaue Bestandsinfos erhalten.

+ Lagerflächen nach Bedarf ohne Gewichtslimitierungen. Gebühren richten sich nach Edelmetallkursen.

+ Eine Risiko-Vollversicherung ist inklusive.

+ Autorisierung von anderen Personen: Ehe-/Lebenspartner, Notar, Revisions-Unternehmen.
− Gewichtsbeschränkungen bei kleineren Schliessfächern.

− Keine Zollfreilagerung möglich.

− Kein Silberkauf ohne MwSt. möglich.
− Keine Unterbringung von Schmuck möglich.
Dadurch geeignet zur Unterbringung von Gold, Edelsteinen oder Bargeld. Für Kunden in relativer Nähe zur Schweiz.
Dadurch geeignet zur mehrwertsteuerfreien Lagerung von Silber und Gold in grossen Mengen. Für Kunden ausserhalb der Schweiz oder Europa mit eingeschränktem Reise- und Zeitkontingent.

Vergleich Schliessfach und Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe in der Zusammenfassung

FAQs: Ihre Fragen zu Lagerkombinationen

Da die Schliessfächer der Kategorien 1-3 ein Gewichtslimit von 25 kg vorweisen, müssten hierfür mehrere kleine Schliessfächer oder ein Grosses der Kategorie 4 gewählt werden. Aus Kostengründen empfehlen wir deshalb die segregierte Lagerung (Inland oder Zollfrei).

Nein, dies hat keinen Einfluss auf den Grundtarif. Weder die Schliessfachpreise noch die Mindestlagergebühr für die segregierte Verwahrung werden durch eine Kombination der beiden Verwahrungsmöglichkeiten tangiert.

Nein, die Ein-, Aus- und Umlagerung des Schliessfachinhalts benötigt weiterhin die Präsenz des Kunden. Jedoch kann Swiss Gold Safe auf Anfrage des Kunden bei der Organisation des Werttransportes weiterhelfen.

Nein, dafür sind separate Verträge vorgesehen. Bei einem Schliessfach ist dies ein Mietvertrag. Bei der Einzelverwahrung ein Lagervertrag.

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