Schliessfachinhalt versichern und Nachweise führen

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Ganz gleich ob Schmuck, Kunstobjekte oder Edelmetalle – alle wertdichten Gegenstände benötigen eine adäquate Verwahrung, die auch im Versicherungsfall greift. Dazu bieten sich Schliessfächer an, wie sie von Banken oder privaten Lagerunternehmen angeboten werden. Neben den allgemeinen Konditionen entscheidet auch der Versicherungsschutz über das beste Angebot. Dieser Beitrag informiert über Vor- und Nachteile, mögliche Risiken sowie Nachweispflichten im Schadensfall.

Geöffnetes Schliessfach mit eingelagertem Gold
Geöffnetes Schliessfach mit eingelagertem Gold
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Wer in Goldmünzen oder Goldbarren und andere Valoren investiert hat, stellt bald fest, dass diese einen erheblichen Wert darstellen, der vor Verlust geschützt werden muss. Ein Blick in die Police der Hausratversicherung zeigt an, dass die Werte zwar anteilig im Rahmen der Gesamtversicherungssumme abgedeckt sein können, doch dass daran viele Auflagen geknüpft sind. Denn das Erdversteck im Garten oder die Kaffeedose im Küchenschrank sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Damit die Abdeckung greift, ist die professionelle Installation eines Möbeltresors oder Wandsafes erforderlich. Aber auch dieser muss bestimmten Anforderungen an Einbruch- und Diebstahlschutz genügen. Details hierzu können Sie im Artikel über Heimtresore nachlesen.

Die Wertlagerung im Bankschliessfach oder beim Edelmetallhändler

Eine Alternative zur Lagerung in den eigenen vier Wänden stellen Bankschliessfächer dar. Sie werden bei Verfügbarkeit den Bestandskunden angeboten oder sind an die Eröffnung eines Bankkontos geknüpft. Je nach Ausstattung bieten die Tresoranlagen der Geldhäuser einen hohen Sicherheitsstandard. Dennoch haftet die Bank bei Verlusten in Folge eines Einbruchs oder einer Naturkatastrophe nur bis zu einem festgelegten Höchstwert. Darüber hinaus ist der Schliessfachmieter in der Regel selbst für die Wertversicherung der Inhalte verantwortlich. Auch hier kann unter bestimmten Umständen die Hausratversicherung einspringen. Häufig sind dann allerdings Zusatzabdeckungen für definierte Werte wie Bargeld, Schmuck oder Edelmetalle erforderlich.

Auch Edelmetallhändler bieten ihren Kunden oft Schliessfächer in ihren eigenen Tresorräumen an. Gegenüber Bankschliessfächern ergibt sich der Vorteil, dass die Transportwege der Gold- oder Silberprodukte entfallen. Im Umkehrschluss ist die Vermietung nicht selten an den Kauf beim anbietenden Händler sowie an einen Mindestumsatz gebunden. Für den Versicherungsschutz muss auch bei dieser Variante überwiegend der Schliessfachnutzer selbst sorgen.

Warum empfiehlt sich eine Vollversicherung für ein Schliessfach?

Banken und Edelmetallhändler bieten Schliessfächer oft ohne oder nur mit unzureichender Versicherung. Doch selbst die modernsten Schliessfachanlagen mit sehr hoher Sicherheit bieten, wie alles im Leben, keine absolute Sicherheit. Um Lebensersparnisse und Notgroschen auch im unwahrscheinlichen Fall von einem Diebstahl oder Elementarschaden zu bewahren, empfiehlt sich eine ausreichende Versicherungsdeckung.

In den bankenunabhängigen, privaten Hochsicherheitslagern von Swiss Gold Safe sind Ihre Edelmetalle, wie Münzen und Barren aus Silber und Gold, sicher aufbewahrt. Die im Mietvertrag enthaltene Basisversicherung deckt Schäden durch Diebstahl und Elementarrisiken bis zu einer Höhe von 25‘000 Schweizer Franken ab. Münzen und Barren aus edlen Metallen sind jedoch meist von höherem Wert. Der Inhalt der meisten Schliessfächer kann daher diese Versicherungssumme um ein Vielfaches überschreiten. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Basisversicherung zu ergänzen und die Deckungssumme dem Wert des Inhalts anzupassen. So wird eine Unterversicherung vermieden. Swiss Gold Safe arbeitet Hand in Hand mit renommierten Versicherungen zusammen, um den optimalen Versicherungsschutz für die Aufbewahrung Ihrer Werte zu bieten.

Schliessfächer bei Swiss Gold Safe inklusive Versicherung

Swiss Gold Safe bietet bedarfsgerechte Schliessfächer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein für eigene Staatsbürger sowie internationale Kunden an. Sie werden bankenunabhängig und händlerneutral verwaltet. Das privat geführte Lagerunternehmen arbeitet mit renommierten Versicherungen zusammen, sodass eine Basisversicherung von 25‘000 CHF immer im Mietpreis enthalten ist. Diese kann jederzeit zu einer Vollversicherung erweitert werden. Dabei tritt Swiss Gold Safe als Versicherungsnehmer auf, während die Schliessfachkunden der Versicherungsgesellschaft gegenüber anonym bleiben. Im eher unwahrscheinlichen Ereignisfall werden die Kunden daher nur vom Lageranbieter kontaktiert.

Die All-Risk-Versicherung deckt alle Schäden ab, die plötzlich von aussen und unvorhergesehen eintreten. Damit ist zum Beispiel ein Einbruchdiebstahl gemeint oder eine Überflutung. Nicht versichert sind hingegen Schäden oder Verluste, die durch Krieg und Terrorismus sowie technisch bedingte Betriebsunterbrüche entstehen können.

Nachweise, die im Schadenfall erforderlich werden

Der Inhalt eines Schliessfachs ist allgemein nur den jeweiligen Nutzern oder autorisierten Personen bekannt. Was grundsätzlich ein Vorteil ist, kann sich im Versicherungsfall nachteilig auswirken – insbesondere bei einem Diebstahl. Denn dann müssen Geschädigte ihren Verlust durch Fotos, Kaufbelege oder unterschriebene Inventarlisten nachweisen, die idealerweise von einer Vertrauensperson gegengezeichnet sind. Zertifikate, Barren- oder Siegelnummern sind ebenfalls als Nachweis geeignet. Experten empfehlen zudem, diese Belege getrennt von den Wertgegenständen aufzubewahren.

Bei der Lagerung von Bargeld oder Edelmetallen wird zudem geraten, die Werte in den original versiegelten Verpackungen oder zertifizierten Banderolen zu belassen und diese vorab zu fotografieren. Dadurch ist eine lückenlose Nachverfolgbarkeit gegeben. Dies erleichtert später auch einen eventuellen Verkauf des Bestands. Im Schadenfall empfehlen Versicherungen den Wert des Schliessfachs exakt zu deklarieren und durch eindeutige Belege nachzuweisen. Falschangaben können hingegen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Ein 250 g Goldbarren auf einem Zertifikat des Herstellers liegend
Goldbarren werden heute meistens mit Zertifikat verkauft
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Risiken bei der Versicherungsdeckung

Zum Werterhalt der in Schliessfächern gelagerten Inhalte ist eine Sachversicherung, die bei Diebstahl oder Elementarschäden greift, unumgänglich. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung, hier kommt es neben der Schadenssumme auch auf die Leistungen im Ernstfall an. Welche Risiken bei der Versicherungsdeckung bestehen, finden Sie an dieser Stelle nochmals zusammengefasst:

Risiko 1: Unzureichender Schutz

Die Deckung durch die Hausratversicherung bei Heimtresoren basiert auf den physischen Schutzmassnahmen. Aus diesem Grund ist der Inhalt von Möbel- oder Wandtresoren nur bedingt versicherbar. Auch die Schliessfachanlagen von Banken bieten lediglich einen gewissen Schutz. Eine Deckung durch die Hausratversicherung ist häufig an Zusatzleistungen gebunden. 

Risiko 2: Keine Versicherung oder zu geringe Deckung

Banken oder Edelmetallhändler bieten ihren Kunden häufig Schliessfächer ohne Versicherung an, um welche sich die Mieter dann selbst kümmern müssen. Reine Basisversicherungen decken den Verlust im Schadensfall nur zum Teil ab.

Risiko 3: Fehlende Inventarlisten oder beweiskräftige Dokumente über den Schliessfachinhalt

Für den Nachweis des Schliessfachinhalts ist der Besitzer selbst verantwortlich. Die Einlagerungen sollten daher von Beginn an dokumentiert werden. Inventarlisten, Kaufbelege oder Fotos werden als Besitznachweis im Versicherungsfall anerkannt.

Risiko 4: Hinterlegung nicht versicherbarer Gegenstände

Grundsätzlich lassen sich nur physische Gegenwerte wie Edelmetalle, Bargeld oder Schmuck versichern. Bei der Lagerung von Kryptowährungen können lediglich die Datenträger selbst, wie Hardware-Wallets, Paper-Wallets oder Ledger-Wallets versichert werden, jedoch nicht drauf hinterlegte Bitcoins, Ether oder Tether.

Wissenswertes über Schliessfachversicherungen in der Übersicht