Schliessfach ohne Bank mieten – wie geht das?

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Edelmetalle aus Gold oder Silber stellen einen erheblichen Wert dar und dienen vielfach zur Vermögensabsicherung. Doch wohin mit den Barren oder Münzen, schliesslich wird ein sicherer Aufbewahrungsort benötigt? Dazu bieten sich Schliessfächer beim Geldinstitut oder Edelmetallhändler an. Wer stattdessen ein Schliessfach ohne Bank und ohne Konto nutzen möchte, wird eher bei privaten Lageranbietern ausserhalb der EU fündig.

Gründe, warum Anleger ein Schliessfach ohne Bankkonto bevorzugen könnten, sind vielschichtig. Die Entscheidung wird häufig von der Tatsache beeinflusst, dass ein Bankschliessfach nur in Kombination mit einer Kontoeröffnung zu haben ist. Das gilt im Grunde für alle EU-Länder sowie für die Schweiz und Liechtenstein. Nicht selten müssen ausländische Kunden hierfür mehrere Zehntausend Euro hinterlegen – diese Beträge schmälern das zur Verfügung stehende Budget beim Goldkauf. Das Hauptaugenmerk dürfte zudem in dem Wunsch nach maximal möglicher Privatsphäre liegen. Und diese ist bei Banken nicht unbedingt gegeben. Zwar gilt allgemein betrachtet das Bankgeheimnis, doch bezieht sich dies überwiegend auf den Schliessfachinhalt, welcher in der Regel nur dem Inhaber bekannt ist.

Allerdings ist es in den meisten europäischen Ländern inzwischen üblich, dass Kundendaten gespeichert und staatlichen Stellen per Kontenabrufverfahren zur Verfügung stehen. Hierbei geht es zwar in erster Linie um vorhandene Bankkonten, doch immer mehr Geldhäuser erfassen ebenfalls Hinweise auf die Existenz von Schliessfächern. Zudem wird allgemein zu deren Eröffnung ein Bankkonto benötigt. In Fachkreisen taucht daher zunehmend der Begriff »Schliessfachregister« auf. Ein Schliessfach ohne Girokonto kann also durchaus von Vorteil sein.

Bild einer Schliessfachanlage
Schliessfächer können auch ohne Bankkonto gemietet werden.
© Swiss Gold Safe AG

Schliessfach ohne Konto und unabhängig vom Goldhändler

Zweck der Erfassung ist die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie. Darin ist die Meldepflicht von Banken und anderen Finanzintermediären festgehalten. Dabei geht es vornehmlich um die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben den Ländern der Europäischen Union (EU) betrifft dies ebenfalls die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem auch das Fürstentum Liechtenstein angehört. Die Schweiz ist jedoch mit ihrer eigenständigen Verwaltung von dieser Regelung nicht betroffen.

Wegen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie schaut die EU genauer hin
Wegen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie prüft die EU und die EWR Staaten den Finanzsektor noch genauer.
© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Neben Banken sind ebenfalls viele Edelmetallhändler meldepflichtig, sofern sie finanzintermediäre Aufgaben für ihre Kunden wahrnehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie im Kundenauftrag Gold kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus besteht bei vielen Händlern ein Kaufzwang oder eine Mindestabnahmemenge. Ein unabhängiges Schliessfach ohne Goldhändler kann auch in diesem Zusammenhang die Lösung sein.

Die Vorteile von bankenunabhängigen Schliessfächern

Eine echte Alternative stellen private Lagerstätten in der Schweiz oder in Liechtenstein dar. In diesen Ländern ist es tatsächlich möglich, ein Schliessfach ohne Bankkonto anzumieten – zum Beispiel bei der Swiss Gold Safe AG, die gleich in beiden Staaten Hochsicherheitsanlagen unterhält. Zur Eröffnung eines persönlichen Schliessfachs benötigt der Swiss Gold Safe-Kunde kein Girokonto, weder bei der eigenen noch bei einer Fremdbank. Dadurch entsteht tatsächlich Bankenunabhängigkeit. Und da Swiss Gold Safe weder mit Edelmetallen handelt noch als Finanzintermediär auftritt, bestehen keine Kaufverpflichtungen.

Vielmehr handelt es sich um ein rein privates Lagerunternehmen mit über 15-jähriger Erfahrung, das auf die professionelle Unterbringung von Valoren aller Art spezialisiert ist. Kunden aus aller Welt können Edelmetalle in Barren oder Münzen lagern sowie Schmuck, Wertpapiere, Bargeld, Dokumente, Kryptowährungen und vieles mehr. Zur Verfügung stehen banken- und händlerunabhängige Schliessfächer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die vollversicherbar sind.

Flaggen von Liechtenstein und der Schweiz, sichere Drittstaaten
In der Schweiz und Liechtenstein bietet die Swiss Gold Safe AG ein Maximum an Diskretion und Anonymität.
© luzitanija - stock.adobe.com

Dabei bietet Swiss Gold Safe seinen Kunden ein Maximum an Diskretion und Anonymität. Während bei Banken und vielen anderen Finanzmaklern die Kundendaten von Behörden abrufbar sind oder gesetzliche Meldepflichten bestehen, sind private Anbieter von diesen Regelungen ausgenommen. Swiss Gold Safe speichert daher die Anmeldedaten ausschliesslich im eigenen System, das moderne Datenschutzanforderungen erfüllt und gibt diese nicht weiter.

Kundenservice kontra Banknähe

Zwar haben Bankschliessfächer oft den Vorteil der geografischen Nähe zum Nutzer, jedoch zeichnen sich die Schweiz und Liechtenstein durch eine gute Erreichbarkeit und funktionierende Infrastruktur aus. Zudem bietet Swiss Gold Safe seiner Kundschaft ein attraktives Service-Paket. So können Kunden oder deren Bevollmächtigte jederzeit einen individuellen Termin zur Ein- und Auslagerung ihrer Werte vereinbaren, bei welchem sie einen völlig ungestörten Zugriff auf das Schliessfach erhalten.

Auf Wunsch ist das Unternehmen ebenfalls bei der Organisation eines Werttransports behilflich Darüber hinaus können Edelmetalle auch über einen ansässigen Händler erworben werden, der direkt anliefert.

Höchster Schutz der Privatsphäre in der Schweiz

Durch das Kontenabrufverfahren für Schliessfächer haben EU-Bürger nahezu keine Möglichkeit mehr, ein Bankschliessfach im eigenen Land unter Wahrung der Privatsphäre zu buchen. Ihre Kontodaten könnten von Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen abgerufen werden. Das ist in der Schweiz nicht der Fall.

Noch diskreter geht es bei privaten Lagerstätten zu. So muss Swiss Gold Safe keine Meldepflichten erfüllen. Zudem entfällt der bei Banken übliche Automatische Informationsaustausch (AIA). Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das zwischen den USA und der Schweiz geschlossene FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act). Somit ist ein Schliessfach ohne Bank bei Swiss Gold Safe heutzutage gleichbedeutend mit echter Privatsphäre.

Schliessfach ohne Bank mieten im Überblick:

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