Schliessfach im Bankkonkurs

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Gehören Schliessfach und Inhalt zur Konkursmasse?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Nein, Schliessfach und Schliessfachinhalt gehören nicht zur Konkursmasse einer Bank. Im Normalfall darf der Inhalt vom Konkursverwalter auch nicht zur Begleichung von Aussenständen verwendet werden. Falls ein Kunde jedoch offene Schulden gegenüber der Bank hat, kann der Verwalter unter gewissen Umständen dessen Schliessfächer im Beisein des Kunden und eines Notars öffnen lassen und den Inhalt verkaufen zu lassen. Mit dem Erlös können dann Bankschulden des Kunden, wie etwa eine Hypothek, getilgt werden.

Strassenschild der Wallstreet mit Amerikaflaggen im Hintergrund
Bankkonkurse sind selten aber leider dennoch möglich
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Aber auch wenn ein Kunde keine Zahlungsrückstände gegenüber der Bank hat, kann ein Konkurs unangenehme Folgen haben. Denn meist haben die Schliessfächer für Konkursverwalter einer Bank nur geringe Priorität. Teilweise dauert es Monate, mitunter sogar Jahre, bis Schliessfachkunden bei der Abwicklung einer Bank wieder Zutritt zu ihren Fächern haben und die Inhalte abgeholt werden können.

Bis zu welcher Höhe sind Einlagen geschützt?

Muss eine Schweizer Bank Konkurs anmelden, sind Guthaben bis zu 100’000 Franken pro Kunde abgesichert. Seit Beginn des Jahres 2023 gelten Erbengemeinschaften oder ein Ehepaar als eigener „Kunde“. Das bedeutet, dass die Einzelkonten jedes Ehepartners mit 100’000 Franken abgesichert sind und darüber hinaus ein gemeinsames Konto. Alle drei Konten sind also zusammen mit, maximal 300’000 Franken abgesichert. Neu ist auch, dass die Auszahlung der Guthaben innerhalb weniger Wochen gewährleistet sein muss. Für die Einlagensicherung ist es unerheblich, ob die Kunden Schweizer Bürger sind oder Ausländer.
Die Einlagensicherung greift bei allen Banken und Wertpapierhäusern, die in der Eidgenossenschaft eine Geschäftsstelle unterhalten. Noch besser gegen einen Konkurs abgesichert sind die Kunden von Kantonalbanken. Hier sichert der zuständige Kanton auch Guthaben über 100’000 Franken ab. Eine Ausnahme sind die Kantonalbanken Waadt, Bern und Genf.

Sind alle Guthaben und Anlagen geschützt?

Abgesichert sind Guthaben im Namen des Kunden auf Privat-, Spar- und Lohnkonten, aber auch Kassenobligationen sowie Fest- und Termingelder. Kryptowährungen und WIR-Geld fallen jedoch nicht unter die Einlagensicherung.
Vorsicht ist auch bei Geld auf Freizügigkeits- und Säule-3a-Konten. Diese fallen nicht unter die Einlagensicherung. Bei einem Konkurs der Bank werden diese Guthaben gar nicht oder erst nach einem Liquidationsverfahren, das Jahre dauern kann, ausbezahlt. Allerdings sind diese Gelder bis zu 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert.
Aktien und Obligationen aus einem Kundendepot bei der insolventen Bank werden gleichfalls nicht von der Einlagensicherung erfasst. Doch weil die Bank die Wertpapiere nur verwahrt –gehören diese Wertpapierbestände nicht der Bank und sie gehen im Konkursfall in aller Regel an die Kundschaft – vorbehaltlich eines im Vertrag mit dem Kunden festgelegten Pfand- oder Verrechnungsrecht durch das Kreditinstitut. Wertpapiere und Obligationen sind also in den meisten Fällen vor dem Zugriff einer insolventen Bank geschützt.
Wer verhindern will, dass im Konkursfall Geldvermögen verloren geht, sollte sein Geld bei Banken mit Staatsgarantie, also einer Kantonalbank (siehe oben) anlegen oder sein Geld auf mehrere Banken verteilen. Denn die 100’000 Franken Einlagensicherung gilt bei jeder Bank aufs Neue.

Alternative zu Bankschliessfach

Für Kunden, die Edelmetalle, Kunstgegenstände, Bargeld oder wichtige Dokumente sicher einlagern wollen, gibt es jedoch ein Alternative, die geringere Risiken bei Insolvenzen birgt.
Beispielsweise bietet ein bankenunabhängiges Schliessfach in der Schweiz Kunden maximale Sicherheit bei gleichzeitig sehr geringem Konkursrisiko.

Sollte es bei Swiss Gold Safe doch einmal zum unwahrscheinlichen Fall eines Konkurs kommen, geht eine Abwicklung wesentlich schneller als bei einer Bank. Denn die Geschäftstätigkeit einer Bank ist verzweigter und vielschichtiger als bei einer reinen Lagerfirma wie Swiss Gold Safe. Für die Miete eines Schliessfachs bei Swiss Gold Safe ist es jedoch nicht erforderlich, wie bei einer Bank ein zusätzliches Konto zu eröffnen oder andere Produkte zu kaufen. Komplizierte Verstrickungen zwischen Kunde und Bank gibt es deshalb nicht.
Für Kunden bedeutet das, dass sie viel schneller wieder Zugang zu den Schliessfächern bekommen und ihre Valoren abholen können. Weil Swiss Gold Safe auch keine Kredite vergibt, kann der Konkursverwalter nur allenfalls unbezahlte Rechnungen für die Schliessfachmiete oder die Versicherung von Kunden einfordern. Der freie Zugang zu den Schliessfächern wird also keinesfalls blockiert, wie im Insolvenzfall einer Bank. Auch das Fach selbst und dessen Inhalt gehört nicht zur Konkursmasse der Swiss Gold Safe. Das kann also eine gute Alternative zu einem Bankschliessfach sein.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für ein bankenunabhängiges Schliessfach in Liechtenstein .

Schneller Zugang zum eigenen Bankschliessfach kann im Falles eines Konkurses der Bank nicht immer sichergestellt werden.
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Wie kann ich ein Schliessfach ohne Bank mieten?

Sie fragen sich jetzt vielleicht: Wie ein Schliessfach ohne Bank mieten? Das ist ganz unkompliziert und geht viel leichter als Sie denken. Dazu müssen Sie noch nicht einmal ein eigenes Konto eröffnen, wie das bei einem Bankschliessfach üblich ist. Bei einem Anbieter wie Swiss Gold Safe wählen Sie einfach die passende Schliessfachgrösse für ihre Valoren, zahlen die Schliessfachmiete und lagern Ihre Edelmetalle, Schmuck, Kunstgegenstände oder auch bestimmte Krypto-Währungen dort ein. Eine Basisversicherung ist bei Swiss Gold Safe bereits inkludiert, falls höhere Beträge abgesichert werden sollen, gibt es optional passende Versicherungspolicen im Angebot.
Auf Wunsch organisiert Swiss Gold Safe auch einen Transport Ihrer Valoren zur Lagerstätte.

Maximale Diskretion

Die Einlagerung in einem Schliessfach ohne Bank bietet noch einen weiteren Vorteil, den viele Kunden aus der EU und auch aus der Schweiz sehr schätzen. Es ist die Diskretion gegenüber den Behörden..
Viele europäische Länder erfassen und speichern heute Bankkundendaten und ermöglichen staatlichen Stellen per Kontenabrufverfahren den Zugriff darauf. Damit sollen nicht nur Bankkonten erfasst werden, sondern auch Schliessfächer, oft wird dafür der Begriff Schliessfachregister genutzt.

Worauf man bei der Wahl eines Schliessfachs achten sollte

Es gibt ein paar wichtige Kriterien bei der Schliessfachwahl , auf die Kunden achten sollten.
Wir haben ein vielfältiges Angebot von Schliessfächern unterschiedlicher Grösse für jeden Bedarf und mit optimalem Versicherungsschutz.
Unsere Kunden erhalten alle Schlüssel für das Schliessfach und haben dank eines Pikketdienst nach vorheriger Anmeldung beinahe rund um die Uhr Zugriff auf ihr Schliessfach.
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Stabilität, ihrer Unabhängigkeit sowie der gelebten Eigentumswahrung ideale Standorte zur Lagerung von Edelmetallen und anderen Vermögenswerten. Die Schliessfachmiete kann wahlweise bequem per Banküberweisung, mit Kryptowährungen oder auch in Bar in verschiedenen Währungen beglichen werden.

Hier können Sie mehr über die Sicherheit und Privatsphäre bei Schliessfächern erfahren.

Überblick: Schliessfach im Bankkonkurs