Silber im Zollfreilager statt Differenzbesteuerung

Nach einer Anpassung der Differenzbesteuerung in Deutschland fragen sich viele Edelmetallhändler, wie sie ihren Kunden weiterhin günstige Silberanlagen anbieten können. Die Lösung sind Zollfreilager in der Schweiz. Denn durch die Verwahrung von Barren oder Münzen im Transitlager lässt sich die Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber einsparen. So können Endkunden mehr Anlagesilber für ihr Kapital erhalten.

Das Konzept der zollfreien Lagerung basiert auf einer unverzollten und unversteuerten Zwischenlagerung von Waren, die zeitlich unbegrenzt erfolgen kann. Sie eignet sich für Güter aller Art und kann ebenfalls für Edelmetalle genutzt werden. Wobei der Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren zu Anlagezwecken ohnehin mehrwertsteuerfrei bleibt. Hingegen wird beim Erwerb von Weissmetallen wie Silber, Platin oder Palladium der volle Mehrwertsteuersatz erhoben. Es sei denn, die weissen Bullionprodukte werden im Zollfreilager untergebracht. Abgaben und Steuern fallen erst an, wenn die Ware tatsächlich ausgelagert oder aus-/eingeführt wird. Umlagerungen innerhalb des Zollfreilagers oder Besitzerwechsel bleiben davon ausgenommen.

Gebäude des Zollfreilagers Embraport in Embrach. Eines von mehreren Zollfreilagern in der Schweiz
Gebäude im Zollfreilager Embraport in der Nähe des Flughafens Zürich

Lagerflächen für Edelmetallhändler im Zollspeicher werden von spezialisierten Lagerunternehmen wie der Swiss Gold Safe AG in der Schweiz angeboten. Die Hochsicherheitsanlagen befinden sich im Kanton Zürich oder im Gotthardgebiet und werden von den eidgenössischen Zollbehörden überwacht. Dabei kann die Händlerware segregiert gelagert werden und ist voll versichert. Geeignet sind Zollfreilager gleichermassen für Edelmetallhändler aus der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen sowie internationalen Ländern.

Das Ende der Differenzbesteuerung bei Silber in Deutschland

Was hatte es mit der Differenzbesteuerung auf sich? Während der Goldkauf in Deutschland unverändert von der Mehrwertsteuer befreit blieb, wurde der Steuersatz von Silber mit dem Jahreswechsel 2013 auf 19 Prozent angehoben. Um gegenüber anderen europäischen Ländern wettbewerbsfähig zu bleiben, nutzten ab 2014 viele Edelmetallhändler die sogenannte Differenzbesteuerung beim Einkauf von Silbermünzen und Silbermünzbarren aus Nicht-EU-Staaten. Hierzu ermöglichte das deutsche Umsatzsteuergesetz den Erwerb von Ware aus Drittstaaten zu einer ermässigten Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent. Beim Verkauf an Endkunden mussten die Händler dann nicht den vollen Steuersatz erheben, sondern lediglich auf die Differenz zwischen ihrem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis. Das entsprach einer Ersparnis von bis zu 12 Prozentpunkten für die Käufer.

Im Oktober 2022 hatte das deutsche Bundesministerium der Finanzen jedoch eine Änderung der Differenzbesteuerung auf Silber-Anlageprodukte vorgenommen. Seither dürfen neu geprägte Silbermünzen, Silbermünzbarren und Platinmünzen nicht mehr mit Differenzbesteuerung angeboten werden. Vielmehr müssen Händler inzwischen den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf ihre Ware erheben. Dadurch verteuerte sich Bullionsilber deutlich und verlor an Attraktivität für Investoren.

Vorteile für Edelmetallhändler bei der Zollfreilagerung

Edelmetallhändler, die sich für eine Verwahrung ihrer Silberwaren im Zollfreilager entscheiden, können ihren Kunden Barren oder Münzen aus Weissmetallen gänzlich steuerfrei anbieten. Das bedeutet im Klartext: Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer. Dabei haben sie die Möglichkeit, entweder selbst eine zollfreie Lagerfläche zu unterhalten oder ihre Kunden an ein Partnerunternehmen wie Swiss Gold Safe zu vermitteln. Sie profitieren in jedem Fall von einem Marktvorteil, den sonst nur Grossanbieter mit eigenem Zolllager nutzen können.

Durch den daraus resultierenden Kostenvorteil für Anleger ergeben sich für Edelmetallhändler höhere Silberumsätze. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Möchte ein deutscher Kunde für ein Budget von 20’000 Euro Silber kaufen, würde er bei einem klassischen Kauf mit Mehrwertsteuer (19 %) etwa 650 Münzen der Sorte Maple Leaf zu einer Unze erhalten. Beim gleichen Kapitaleinsatz, jedoch unter Nutzung des Zollfrei-Angebots, bekäme der Anleger rund 800 dieser Silbermünzen. Der Vorteil entspricht je nach aktuellem Silberpreis einem Wert von 3’000 bis 3’500 Euro.

Für Endkunden ergibt sich bei einer Unterbringung im Zollfreilager zudem der Vorteil, dass sie sich nicht selbst um eine Lagerung für ihre Edelmetalle bemühen müssen. Mehr dazu unter Informationen für Kunden aus Deutschland. Händler können im Umkehrschluss direkt beim Kauf eine geschützte und versicherte Verwahrung anbieten. Dadurch nehmen sie ihrer Kundschaft den gesamten Aufwand ab, der mit einer Wertlagerung inklusive Transport zur Lagerstätte verbunden ist. Insbesondere Anleger, die Silber als reines Investment betrachten, werden dies zu schätzen wissen. Edelmetallhändler profitieren somit neben den Mehreinnahmen zusätzlich von ihrem Kundenservice.

Zusammenarbeit mit Edelmetallhändlern

Als Partner von Edelmetallhändlern auf der ganzen Welt unterhält Swiss Gold Safe gleich mehrere Zollfreilager in der Schweiz. Händler können ihre Anlageprodukte aus Silber, Platin oder Palladium per Vertrag mehrwertsteuerfrei und vollversichert lagern. Dabei ist eine Einzelverwahrung möglich, bei welcher die Ware über Barren- oder Siegelnummern registriert wird. Die segregierte Lagerung ermöglicht, dass die original eingelieferten Stücke auf den Namen des Händlers hinterlegt werden. Bei einer möglichen Auslagerung erhält er exakt diese Exemplare zurück.

Verkauft der Händler nun Teile seines Lagerbestands, kann er die Segregierung intern an seine Käufer weitergeben. Diese Lösung bietet sich insbesondere bei Anlegern an, die eher kleinteilig investieren – also das Zollfreilager für Kleinkunden. Für die Edelmetalllagerung im Zollfreilager bei Grosskunden des Verkäufers, besteht auch die Möglichkeit, diese direkt an Swiss Gold Safe zu vermitteln. Der Lagerspezialist übernimmt in diesem Fall die versicherte Einzelverwahrung im Zollfreilager für Endkunden ab einem Volumen von circa 120’000 Schweizer Franken. Der Händler kann die gewünschte Menge weissen Edelmetalls verkaufen und eine direkte Anlieferung von der Prägestätte an das freie Zolllager in der Schweiz veranlassen. So lassen sich höhere Preise beim Kauf von Silber vermeiden.

Zollfreilager für Edelmetallhändler in der Übersicht

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