Bankenunabhängige Werteinlagerung für Edelmetalle und andere Valoren
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Viele Anleger lagern heutzutage ihre gesamten Vermögenswerte wie Bargeld, Aktienpapiere oder Edelmetalle im Banktresor. Denn gegenüber einer risikobehafteten Verwahrung im Heimsafe zeichnen sich Geldinstitute durch hohe Sicherheitskonzepte aus. Experten raten allgemein dazu, das investierbare Kapital zur Risikominimierung auf unterschiedliche Assets zu verteilen. Warum also nicht diesem Vorbild auch bei der Lagerung folgen? Zum Beispiel durch eine bankenunabhängige Werteinlagerung.
Das von Anlageprodukten bekannte Diversifikationsmanagement lässt sich optimal anwenden, wenn es darum geht, Gold, Silber und andere Edelmetalle einzulagern. Gerade in Krisenzeiten ist es sinnvoll, eine Wertlagerung ausserhalb des Bankensystems als Ergänzung zu nutzen. Dies zeigte sich während der Corona-Krise ab 2020, als die Geldhäuser ihren Kunden nur einen eingeschränkten Service bieten konnten oder ganz schliessen mussten. Schliessfachkunden hatten in den Lockdown-Phasen lediglich begrenzte Zugangsmöglichkeiten zu ihren Einlagen.
Als problematisch können sich auch Bankpleiten erweisen. So schloss zum Beispiel die deutsche Finanzaufsichtsbehörde im März 2021 die international tätige Greensill Bank AG. Das Resultat: Alle Kundenkonten wurden eingefroren. An ihr Eigentum aus den Bankschliessfächern kamen die Kunden nur über ein aufwendiges Antragsverfahren heran.
Die Auslieferung von physischen Edelmetallen ist bei Banken nicht immer unproblematisch
Doch was passiert, wenn sich Kunden dazu entschliessen, ihre Edelmetalle umzulagern – etwa von ihrem Depot bei der Bank, hin zu einer unabhängigen Lagerstätte? Laut der meisten Geschäftsbedingungen stellt dies üblicherweise kein Problem dar, die physische Herausgabe der Barren oder Münzen wird von den Geldhäusern je nach Vertrag sogar zugesichert. Soweit die Theorie, in der Realität kann sich dieser Prozess jedoch schwierig gestalten. Zwar gehen die meisten Banken hier korrekt vor und der Kundenservice steht im Vordergrund. Doch das trifft leider nicht auf alle Kreditinstitute zu, denn es häufen sich die Kundenberichte, wonach es bei der Auslagerung der Gold- oder Silberbestände zu erheblichen Behinderungen und Verzögerungen kam.
Dazu ist wissenswert, dass es sich bei diesen Beständen ja grundsätzlich um das rechtmässig erworbene Eigentum des jeweiligen Bankkunden handelt und dieser ein Anrecht auf die zeitnahe Herausgabe seiner Edelmetalle hat. Deshalb sollten die Banken auch in der Lage sein, das Eigentum in einem angemessenen Zeitrahmen auszuhändigen. Erschreckend häufig kommt es jedoch zu groben Fehlleistungen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, mit denen Bankkunden heutzutage im Ernstfall rechnen müssen. Zu den bereits bekannten Faktoren zählen:
- Fall 1. Fehlende Deckung: Die Edelmetallbestände des Kundendepots sind bei der Bank gar nicht, in nicht ausreichender Höhe oder in falschen Stückelungen physisch gedeckt. In diesem Fall muss das Geldhaus erst die passenden Barren oder Münzen beschaffen. Dies kann viel Zeit in Anspruch nehmen, da die Goldeinkäufer günstige Angebote suchen. Das kann zum Beispiel bei Metallkonten, ETF, ETCs oder dergleichen der Fall sein.
- Fall 2. Ungenauigkeit: Durch einen internen Fehler im Edelmetallmanagement sind nicht alle registrierten Barrennummern vorhanden, die dem Kunden zugeordnet sind. Die Ermittlung und Behebung des Fehlers ist häufig zeitintensiv. Bis zur Klärung muss der Kunde oft warten.
- Fall 3. Nachteile des Sammellagers: Die Bank lagert die Edelmetalle ihrer Kunden in Sammelverwahrung. Dadurch lassen sich die Bestände einzelner Eigentümer unter Umständen nicht eindeutig zuordnen. Kunden haben nur Anspruch auf gleichwertige Stücke.
- Fall 4. Der Partnertresor: Die Hausbank unterhält keinen eigenen Tresor (mehr) und lagert die physischen Edelmetalle bei einer Partnerbank. Die Administration beider Banken kann einen längeren Zeitraum beanspruchen und sich als umständlich erweisen.
- Fall 5. Fehlende Autorisierung: Komplexe bankinterne Hierarchien benötigen oft einen längeren Freigabeprozess, der zu Lasten des Kunden geht. Es fehlt an der nötigen Autorisierung oder Qualifikation von Mitarbeitern.
- Fall 6. Blockierung der Herausgabe: Ohne ersichtlichen Grund hat zum Beispiel die Rechts- oder Complianceabteilung der Bank Einwände und blockiert eine Auslieferung der Edelmetalle an den Kunden.
- Fall 7. Falsche Kundenbindung: Die Bank möchte das Geschäft mit dem Kunden nicht verlieren und verzögert die Herausgabe der Gold- oder Silberanlagen erheblich. Möglicherweise wird als Druckmittel die Auflösung des gesamten Kundenverhältnisses angeführt.
- Fall 8. Fehlende Infrastruktur: Für die Auslieferung der Edelmetalle legt die Bank unnötigerweise und unerwartet hohe Anforderungen fest, wie etwa die Abholung durch spezielle Werttransporte. Das kann einen grösseren Koordinationsaufwand nach sich ziehen und ist nicht selten mit erhöhten Kosten für den Kunden verbunden. Zu solchen Massnahmen kann es kommen, wenn Banken über keine ausreichende Infrastruktur mehr verfügen, wie sie zur Handhabung von physischen Edelmetallen erforderlich ist.
- Fall 9. Steuernachweis fehlt: Wie die Onlinemagazine Handelsblatt.de und Focus.de berichteten, wartete ein Kunde einer Schweizer Grossbank seit 2014 auf die Herausgabe von 8,5 Kilogramm Gold. Der Kunde weigerte sich, die korrekte Versteuerung seines Goldschatzes in Deutschland nachzuweisen. Daraufhin kündigte die Bank dem Kunden und behielt das Gold ein, worauf dieser vor Gericht zog.
Wie zuvor erwähnt, gehören diese und andere Fehlleistungen nicht zum Standard der Kreditinstitute, sondern betreffen eher einige Ausnahmen. Dennoch zählt die Lagerung von Edelmetallen – ob nun in Schliessfächern oder per Flächenlagerung – heutzutage in der Regel nicht mehr zum Kerngeschäft von Banken. Ganz anders verhält es sich bei Unternehmen, die sich auf die Wertlagerung spezialisiert haben, wie Swiss Gold Safe. Denn Schliessfächer lassen sich auch ganz ohne Bank mieten. Darüber hinaus hat die Einzelverwahrung viele Vorteile gegenüber der Sammellagerung, wie sie von vielen Banken standardisiert angeboten wird: Es können grundsätzlich alle Bestände eindeutig dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden. Zudem vermeidet Swiss Gold Safe eine unnötige Bürokratie und kann effizient auf die Kundenwünsche eingehen. Im Vergleich Schliessfach oder Einzelverwahrung können Sie mehr zu diesem Thema erfahren.
Bankenunabhängige Werteinlagerung bei Swiss Gold Safe
Damit Sie gar nicht erst in eine solche Situation kommen, bietet Ihnen Swiss Gold Safe seit 2006 die vollständig bankenunabhängige Werteinlagerung Ihrer physischen Kapitaleinlagen. Als privat geführtes Lagerunternehmen stellen wir privaten wie gewerblichen Kunden aus ganz Europa Schliessfächer in Hochsicherheitsanlagen zur fachgerechten Unterbringung von Anlageprodukten aus Gold und Silber sowie vielen weiteren Wertgegenständen zur Verfügung. Darüber hinaus können Edelmetalle auch in Einzelverwahrung eingelagert werden.
Wenn Sie in Ihrem Schliessfach Gold einlagern, geniessen Sie absolute Privatsphäre, denn es befindet sich immer nur ein Kunde zur selben Zeit im Tresorraum. Dies ermöglicht unser zuverlässiges Terminmanagement. Ihr persönliches und versichertes Schliessfach können Sie ebenfalls zur Unterbringung von Bargeld und Kryptowährungen nutzen oder um Silber einzulagern. Ebenso ist eine Einlagerung von anderen wertvollen Gütern möglich, wie Schmuck, Kunstgegenständen, Wertpapieren, wichtigen Dokumenten oder Datenträgern.
- Erfahren Sie mehr über die bankenunabhängigen Schliessfächer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.
Kunden, die nicht selbst anreisen können, bietet Swiss Gold Safe die Möglichkeit, Edelmetalle in segregierter Lagerung zu verwahren. Die Einzelverwahrung stellt eine attraktive Alternative zum Schliess- oder Tresorfach dar. Denn per Auftrag können Sie jederzeit Gold, Silber und andere Weissmetalle einlagern und auslagern lassen.
- Erfahren Sie hier mehr über die segregierte Edelmetall-Lagerung von Swiss Gold Safe, bei welcher Sie auch Silber, Platin oder Palladium mehrwertsteuerfrei lagern können.
Keine gesetzlichen Meldepflichten bei einer bankenunabhängigen Werteinlagerung
Die Werteinlagerung bei Swiss Gold Safe ist ohne gesetzliche Meldepflichten möglich. Die von Banken und anderen Finanzintermediären bekannten Regulierungen durch die Organisation des Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) greifen nicht bei privaten Lagerunternehmen in der Schweiz. Ebenso wenig sind wir zur Teilnahme am Automatischen Informationsaustausch (AIA) mit in- oder ausländischen Finanzbehörden oder anderen staatlichen Stellen verpflichtet. Daher ist auch keine Inhaltsdeklaration erforderlich – nur Sie haben Kenntnis über die gelagerte Ware.
Wenn Sie bei Swiss Gold Safe ein Schliessfach oder eine Lagerfläche mieten möchten, benötigen Sie dazu kein Bankkonto. Wir bieten unseren Kunden eine diskrete und auf Wunsch völlig anonyme Abwicklung. Denn neben anderen gängigen Zahlungsarten können Sie die Jahresmiete auch in bar bezahlen. Dank der jahrelangen Erfahrung in der sicheren Wertlagerung können Sie jederzeit auf absolute Vertraulichkeit und Professionalität zählen.
Die Schweiz und ihre Unabhängigkeit
Zwar liegt die Schweiz im Herzen Europas, jedoch zählt sie nicht zur Europäischen Union (EU), was für eine bankenunabhängige Edelmetall-Einlagerung von entscheidendem Vorteil ist. Daraus resultiert eine allgemeine Souveränität, die sich nicht zuletzt in der eigenen Landeswährung äussert – der Schweizer Franken besticht durch seine hohe Stabilität.
Überdies geniesst der demokratische Staat aufgrund seiner politischen und wirtschaftlichen Beständigkeit weltweites Ansehen. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs nimmt die Schweiz eine führende Rolle als ein Zentrum des physischen Goldgrosshandels ein – bedeutende Goldraffinerien sind ansässig.
Historisch begründet ist zudem der bedingungslose Schutz von Eigentumsrechten, der nach Schweizer Recht den eigenen Staatsbürgern sowie ausländischen Kunden gegenüber gewährt wird. Deshalb ist die Schweiz der ideale Standort für die bankenunabhängige Wertlagerung und zugleich Hauptsitz der Swiss Gold Safe AG.
Die Vorteile der bankenunabhängigen Edelmetall-Einlagerung im Überblick:
- Investoren sollten zur Risikominimierung nicht nur ihr Kapital divers anlegen, sondern ebenfalls ihre physischen Werte verteilt lagern.
- Immer wieder berichten Kunden davon, dass sich die Herausgabe von physischen Edelmetallen bei Banken als schwierig erweisen kann.
- Die Lagerung von Silber- oder Goldanlagen zählt heutzutage vielerorts nicht mehr zum Kerngeschäft der Kredithäuser.
- Dabei bilden privat geführte und bankenunabhängige Lagerunternehmen wie Swiss Gold Safe eine echte Alternative gegenüber Bankschliessfächern.
- In den persönlichen Schliessfächern können Privatpersonen oder Geschäftskunden Gold und Silber einlagern sowie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Dokumente und vieles mehr.
- Auch eine Einzelverwahrung ist möglich sowie die mehrwertsteuerfreie Lagerung von Silberanlageprodukten und anderen Weissmetallen.
- Swiss Gold Safe unterliegt keinen gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Finanzbehörden oder anderen staatlichen Stellen. Daher wird keine Inhaltsdeklaration und kein Bankkonto benötigt.
- Die wirtschaftlich stabile und autarke Schweiz ist durch die Wahrung von Eigentumsrechten der ideale Standort zur bankenunabhängigen Edelmetall-Einlagerung.