Gold krisensicher lagern bei Swiss Gold Safe

Die Schweiz und Liechtenstein sind auch in Krisenzeiten stark

Wirtschaftlichkeit eines jeden Landes. In solchen Wirtschaftskrisen zeigt sich, wie Menschen und Regierungen bestmögliche Lösungen zum Wohle aller schaffen. Ebenso wie andere Staaten hatten die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein in jüngster Zeit zahlreiche Krisen zu bewältigen, wie die Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs oder die Credit Suisse-Bankenübernahme. In solchen Krisenzeiten sind Stabilität und Verlässlichkeit gefragt. Diese Tugenden können sicher durch alle Unwägbarkeiten führen. Genau deshalb sind die beiden Binnenländer ideal geeignet, um Gold krisensicher zu lagern.

Im weltweiten Vergleich gelten die Schweiz und Liechtenstein als krisenerprobt. Das hat viel mit der Unabhängigkeit der beiden europäischen Länder zu tun, denn sie sind keine Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Darüber hinaus gehört die Schweiz nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Ihre Entscheidungen können beiden Staaten daher völlig eigenständig treffen und dabei andere Wege gehen. Das ermöglicht unter anderem die eigene Währung, der starke Schweizer Franken. Somit gilt die Schweiz als sicherer Hafen – gleichermassen für die eigenen Bewohner wie für Interessenten aus dem Ausland.

Bundeshaus in der Bundesstadt Bern mit Aare
Im Bundeshaus werden alle wichtigen politischen Entscheide gefällt
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Ebenso ist Gold als Anlage für Krisenzeiten begehrt. Das lässt sich eindeutig über die Entwicklung des Goldpreises während der letzten Jahre belegen. Ganz gleich ob Gesundheitsnotstand, Bankenkrise oder die hohen Inflationsdaten aus vielen Teilen der Welt – das wertvolle Edelmetall wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verstärkt nachgefragt für den Vermögensschutz mit Gold. Damit sein Wert erhalten bleibt, ist eine sichere Lagerung erforderlich. Investoren bevorzugen hierfür insbesondere stabile und krisensichere Länder: Gold lagern ausserhalb der EU.

Bewältigung der Corona Gesundheitskrise in der Schweiz

COVID-19 führte auf der ganzen Welt zu unterschiedlichen Massnahmen zur versuchten Eindämmung. Auch in der Schweiz gab es nationale Massnahmen wie einen Lockdown, eine zeitweilige Homeoffice-Pflicht sowie eine von Bundesamt für Gesundheit (BAG) angeordnete Maskenpflicht. Generell wurden die Einschränkungen jedoch möglichst gering und kurzzeitig gehalten, um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten und in ihren Grundrechten zu beschränken. Bereits am 1. April 2022 wurde daher die besondere Gefahrenlage und damit die letzten Massnahmen des Bundes aufgehoben. Die Schweiz war damit eines der ersten Länder in Europa ohne Corona-Beschränkungen.

Während der Lockdown-Aktionen ab Winter 2020 war der Grenzübertritt auf dem Landweg für Reisende aus dem In- und Ausland jederzeit möglich. Dies hat z.B. unseren Kunden aus Deutschland den Besuch ihres Schliessfaches ermöglicht. Die Skigebiete waren offen und die Touristen konnten in die Schweizer Hotels einkehren. Bei internationalen Reisen hingen die Bestimmungen von den länderspezifischen Vorschriften des Flug- oder Schiffverkehrs ab. Auch in diesen unsicheren Zeiten konnten die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft so weit wie möglich berücksichtigen. Das Eigentum wurde auch während dieser Gesundheitskrise stets als bedingungslos schützenswert behandelt. Gleiches galt für die demokratischen Mittel und Rechte der Länder, die grösstmöglich respektiert und gewährt wurden.

In den Situationen, die von Lockdowns und Reisebeschränkungen geprägt waren, profitierten die nationalen und internationalen Kunden von Swiss Gold Safe im hohen Masse vom Service unseres spezialisierten Lagerunternehmens und des Standortvorteiles der Schweiz respektive Liechtenstein. Das betraf insbesondere die Vorteile bei einer segregierten Verwahrung von Edelmetallen, wie die vereinfachte Eröffnung von Kundenbeziehungen oder die Ein- und Auslagerung ohne physische Anwesenheit.

Krise durch den Krieg in der Ukraine

Die Wirtschaft hatte sich noch nicht von der Corona-Pandemie erholt, als am 24. Februar 2022 der Krieg in der Ukraine begann. Und auch wenn weder die Schweiz noch Liechtenstein direkt in das Kriegsgeschehen verwickelt wurden, so hatten die Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine doch ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung aller europäischen Länder. Dennoch hat die Schweiz Ihre Grundwerte und -gesetze stets eingehalten und liess sich nicht instrumentalisieren.

Schweizerflagge vor einer Ansammlung von Goldbarren
Vermögensenteignungen sind mit dem Schweizer Recht nicht vereinbaren
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Im Rahmen bestehender Gesetze entschied der Schweizer Bundesrat bereits kurz nach Kriegsausbruch, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen, um die Wirkung zu verstärken. Neben weitreichenden Finanzsanktionen wurden Vermögen und wirtschaftliche Ressourcen von russischen Personen, Unternehmen und Organisationen eingefroren, jedoch weder eingezogen oder enteignet noch weiterveräussert. Eine derartige Vorgehensweise liesse sich nicht mit dem Schweizer Recht der uneingeschränkten Eigentumswahrung vereinbaren.

Dennoch hat die Ukraine-Krise auch in der Schweiz für eine angespannte Lage bei Gas- Öl- und Strompreisen gesorgt. Um Engpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, arbeiteten Bund, Kantone und die Energiebranchen eng zusammen. Es wurden umfangreiche Massnahmen in die Wege geleitet, um Reserven zu schaffen und die Abhängigkeit von Öl und Gas aus russischer Förderung so weit wie möglich zu reduzieren. Gleichzeitig wurden die erneuerbaren Energien gestärkt und Reservekapazitäten mit Kraftwerken aufgebaut, die mit fossilen Brennstoffen, primär Oel, betrieben werden können. Ein besonderer Fokus lag zudem auf der Einrichtung und Erweiterung der etablierten, dauerhaften Wasserkraftreserve von Stauseen.

Die Rettung der Credit Suisse-Bank: Abwendung einer globalen Krise

Das Züricher Bankhaus Credit Suisse (CS) gehörte bis zum Frühjahr 2023 noch zu den wichtigsten Geldinstituten Europas. Doch die 1856 gegründete Grossbank manövrierte sich mit einem ausgeprägten Missmanagement und diversen Risikogeschäften selbst in den Abwärtsstrudel. Dabei zählte die CS laut Financial Stability Board (FSB) zu den 30 systemrelevanten Banken der Welt. Der Finanzstabilisierungsrat, der das internationale Finanzsystem überwacht, sah die Gefahr, dass ein Scheitern andere Grossbanken aufgrund ihrer internationalen Vernetzung im Dominoeffekt mitreissen könnte. Denn wie es in der Fachsprache heisst, war die CS „too big to fail“ (zu gross zum Scheitern). Deshalb wurde eine Rettung notwendig.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie die Schweizer Regierung unterstützten die Übernahme der CS durch die achtfach grössere UBS Group AG mit staatlichen Sicherheiten. Obwohl die schweizerischen Bundesräte sehr kurzfristig intervenieren mussten, blieb die Rechtsstaatlichkeit durch die Überprüfung des Nationalrats und des Ständerats zu jeder Zeit gewahrt. Dabei wurde die Kommunikation so transparent wie möglich geführt. Die beiden Schweizer Grossbanken schlossen einen Fusionsvertrag, aus dem die UBS schliesslich bestehen blieb. Und entgegen anders lautenden Medienberichten wurden die Aktionäre der Credit Suisse nicht enteignet, sondern erhielten Aktien der UBS für ihre inzwischen wertlos gewordenen Titel. Auch die gelegentlich diskutiere Abschreibung der Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) war im Rahmen des Schweizer Rechts korrekt. Auch wenn die Rettung der CS eine unangenehme Erfahrung für Einzelne Investoren war, so wurde durch diese Massnahmen doch sichergestellt, dass nicht wieder der Staat und damit der Steuerzahler vollumfänglich für die Verluste privater Investoren haftet. Erfahren Sie mehr zum Thema Enteignung im Artikel Notrecht Vergleich Schweiz und Liechtenstein.

Zur Aufarbeitung der Übernahme und Verbesserung zukünftiger Prozesse wurde schnellstmöglich eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gegründet. Die 14 Mitglieder aus National- und Ständerat haben die Aufgabe, alle Behördenvorgänge, die mit der Bankenfusion in Zusammenhang stehen, zu beleuchten, Zeugen zu befragen sowie die Protokolle und Unterlagen der Sitzungen des Bundesrats einzusehen. Bei der Bewertung werden auch die zurückliegenden Jahre der Credit Suisse überprüft. Damit ist eine PUK das stärkste Instrument des Parlaments. Die CS-PUK ist erst die fünfte Delegation dieser Art, die eingesetzt wurde. Kommissionen werden immer dann gegründet, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind.

Saal des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Saal des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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Bankenkrisen in der Vergangenheit

Die letzte grosse Finanzkrise begann im Sommer 2007. Damals stiegen die Zinsen im US-Immobilienmarkt rasant an, als feststand, dass die Hypotheken von nicht solventen Bankkunden massenweise platzen würden. Die direkte Folge war der Zusammenbruch der US-Grossbank Lehman Brothers im September 2008. Dadurch breitete sich eine weltweite Krise aus, in der zahlreiche Bankhäuser mit Milliardenkrediten gestützt werden mussten.

Auch in der Schweiz gab es Bankenkrisen. Ein Beispiel hierfür ist die Spar- und Leihkasse Thun (SLT), die 1991 in Konkurs gehen musste. Die Gelder der Kleinanleger und Geschäftskunden wurden schlagartig eingefroren und ein 14 Jahre andauerndes Liquidationsverfahren begann, das erst 2006 geschlossen wurde. Zu dieser Zeit verloren rund 6’300 Bankkunden mehr als ein Drittel ihres Vermögens. Rund 223 Millionen Franken konnten nicht mehr zurückgezahlt werden.

Was passiert mit dem Schliessfach im Konkursfall?

Bei einem Konkursverfahren haben auch Schliessfachkunden häufig das Nachsehen. Während einer Bankenabwicklung kommen die Fachinhaber oft nicht an ihr Eigentum, da der Konkursverwalter die Schliessfächer sperrt, bis die ausstehenden Verbindlichkeiten der Kunden geklärt sind. Bestehen Schulden bei der Bank, etwa bei einem Hypothekardarlehen, kann der Insolvenzverwalter vom Retentionsrecht, auch Zurückbehaltungsrecht genannt, oder sogar vom Pfandrecht Gebrauch machen.

Damit unterscheidet sich das Bankenprozedere von der Vorgehensweise bei privaten Lagerunternehmen. Im eher unwahrscheinlichen Konkursfall würde die Swiss Gold Safe AG relativ schnell abgewickelt werden. Denn wir unterhalten keine komplexe Bilanz, wie sie bei Banken üblich ist. Die Schliessfächer unserer Kunden und deren Inhalte sind kein Bestandteil unserer Aktiva. Daher könnte der Konkursverwalter allenfalls noch offene, nicht bezahlte Lagergebühren oder Schliessfachmieten einfordern. Sobald diese beglichen sind, muss er Zugang zum Schliessfach gewähren oder die hinterlegte Ware herausgeben. Nutzen Sie daher eine bankenunabhängige Lagerung für Edelmetalle.

Inflation während 2022 und 2023

Der wirtschaftliche Erfolg eines Staates lässt sich auch an seinen jährlichen Inflationsdaten bemessen. Der Krieg in Europa und die dadurch ausgelöste Energiekrise liess die Verbraucherindexe weltweit ansteigen. In der Eurozone hatte die Teuerung im Herbst 2022 mit 10,6 Prozent einen vorläufigen Höhepunkt. In Deutschland, Österreich und Italien kletterte der Wert im gleichen Zeitraum sogar über die 11-Prozent-Marke. Die USA verzeichneten 8,2 Zähler, Grossbritannien 9,6 Hundertstel und das kriegsführende Russland 16,6 Punkte. Spitzenreiter war die Türkei mit 85,5 Prozent. Um die hohen Inflationswerte einzufangen, hoben die Landeszentralbanken fast überall den Leitzins in mehreren Stufen an. Leitzinsen geben an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- oder Zentralbanken Geld leihen können. Durch die Massnahme sollte die Güternachfrage bei den Verbrauchern sinken und die Preise stabiler werden. Im gleichen Zuge wurden Kredite teuer und Investitionsvorhaben reduziert. In der Folge konnten die Inflationswerte 2023 deutlich gesenkt werden.

In der Schweiz und in Liechtenstein fiel die Teuerungsrate vergleichsweise moderat aus. So verzeichnete die Schweiz im August 2022 einen Höchststand in 30 Jahren von 3,4 Prozent, in Liechtenstein waren es 3,5 Prozentpunkte. Im Folgejahr sank die Teuerung auf 2,1 Zähler respektive 2,2 Prozent. Laut Finanzexperten liegt die Inflationsdifferenz insbesondere am starken Schweizer Franken.

Dabei ist die Schweiz weit weniger auf Importe fossiler Brennstoffe angewiesen als die meisten anderen europäischen Länder. So erfolgt die Stromversorgung des Landes weitestgehend durch eigene Wasser- und Atomkraft. Auch schlagen sich die hohen Gaspreise nicht auf die Strompreise durch, wie anderenorts üblich.

Zur Abmilderung der Inflation hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Leitzins von 2022 bis 2023 stark angehoben und aus dem bislang negativen Zinsbereich geführt. Trotzdem fällt das Zinsniveau in der Schweiz deutlich niedriger aus als in den USA. Experten gehen davon aus, dass die SNB den Zins ebenfalls weiter anhebt, damit die Differenz zu EU und USA nicht zu gross wird. Denn dies würde den Schweizer Franken schwächen und Importe verteuern – die Inflation also indirekt importieren. Erfahren Sie mehr zum Thema Schutz vor Inflation mittels Schweizer Franken.

Fazit: Lagern Sie Ihre Goldanlagen krisensicher bei Swiss Gold Safe

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gehen insbesondere in Krisenzeiten häufig andere Wege als die restliche Welt. Beide Länder haben sich ihre Eigenständigkeit und die eigene Währung ausserhalb der EU bewahrt. Daraus hat sich eine hohe innere Stabilität entwickelt, die weltweit anerkannt ist. Fest verankert ist die Wahrung der Eigentumsrechte, an welcher auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen festgehalten wird. Durch den starken Schweizer Franken konnten beide Staaten im globalen Vergleich die Inflation auf einem vertretbaren Niveau halten. Dies sind gute Gründe, weshalb die Schweiz als sicheres Land für das eigene Gold einzustufen ist.

Jedoch können auch in wirtschaftlich stabilen Ländern Banken zeitweise in Schieflage geraten, wie die Ereignisse aus der Vergangenheit gezeigt haben. Deshalb empfehlen wir von Swiss Gold Safe die bankenunabhängige Lagerung von Wertgütern. Dies ist in einem bankenunabhängigen Schliessfach in der Schweiz oder in einem bankenunabhängigen Schliessfach in Liechtenstein möglich sowie über die segregierte Einzelverwahrung in der Schweiz. Bei uns können Sie Goldanlagen oder andere Edelmetalle krisensicher lagern.

Schweiz und Liechtenstein: krisenerprobte Goldlagerung im Überblick