OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein und der Schweiz

Was ist ein Offenes Zolllager?

In der Schweiz wird zwischen Offenen Zolllagern (OZL) und Zollfreilagern (ZFL) unterschieden. Bei den Zollfreilagern (ZFL) werden die Lagerbestände und Warenbewegungen durch den schweizerischen Zoll direkt kontrolliert. Die Überwachung der Bestände übernehmen die eigenen Angestellten der Zollbehörde. Hingegen befinden sich die Offenen Zolllager (OZL) im Besitz privater Betreiber. Der schweizerische Zoll kontrolliert ebenfalls periodisch die OZL-Lager vor Ort. Die zollamtliche Überwachung aller Bestände und Bewegungen erfolgt mittels direktem IT-Zugriff der Zollverwaltung auf die Lagerbuchhaltung des Betreibers. Dabei vertrauen die Beamten auf die korrekte Bewegungsvollziehung der privaten Anbieter. Eine entsprechende Bürgschaft muss zu diesem Zweck beim Zoll hinterlegt werden.

Welche Vorteile bietet ein privates Zolllager?

Edelmetalle, die als Geldanlage genutzt werden, sind mit Ausnahme von Gold in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig. Das betrifft in erster Linie die Anlage bevorzugter Weissmetalle wie Silber, Palladium oder Platin. Das führt dazu, dass Anleger deutlich weniger Werte für ihre Währung erhalten. Genau hier liegen die grossen Vorteile, die Offene Zolllager bieten, denn sie gelten vor dem Gesetz als steuerfreies Zollgebiet. Nicht zu verwechseln sind diese Zollager-Typen mit öffentlichen Zolllagern, wo eine klassische Zollabfertigung stattfindet.

Es gilt: Solange Anleger weisse Edelmetalle kaufen, sie jedoch nicht in die Schweiz oder in Liechtenstein einführen, fällt keine Mehrwertsteuer an. Auf dem gleichen Weg können Investoren ihre physischen Werte ebenfalls mehrwertsteuerfrei wieder veräussern. Dabei werden Einlagerung, Kauf und Verkauf über autorisierte Edelmetallhändler durchgeführt, die direkt an das Zolllager liefern. Für den Investor ergibt sich dadurch ein vereinfachtes Zolllagerverfahren. Und da kein Import oder Export der unverzollten Waren durchgeführt wird, entfällt auch die Erfassung in den Statistiken der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Beratung oder Fragen? Kontaktieren Sie uns

Wo gibt es die Zolllager-Typen ZFL und OZL?

Zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein besteht ein Zollvertrag (sog. Zollunion). Damit sind grundsätzlich folgende zollfreie Standorte möglich:

Wo lagert Swiss Gold Safe AG?

Swiss Gold Safe AG bietet Lagerfläche im OZL Offenen Zollager und im ZFL Zollfreilager (Zürich-Embraport ZH, Schweiz).
Unsere Tochter Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG bietet private Schliessfächer in Liechtenstein. Erfahren Sie unter >> Schliessfach Liechtenstein mehr über das Angebot im Fürstentum.

Wir stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen unter Kontakt zur Verfügung.

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