Vermögensschutz im Schliessfach oder Einzelverwahrung in der Schweiz
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So verlieren Lastenausgleich und Sondersteuern ihren Schrecken
Die Gefahr von internationalen Bankenkrisen wie zuletzt 2008 ist trotz schnellen staatlichen Eingreifens allgegenwärtig. Im Bewusstsein vieler, speziell vermögender Personen, ist seither verankert, dass in solchen Situationen Sondersteuern erhoben werden können. Insbesondere hoch verschuldete Länder versuchten durch einen Lastenausgleich die Staatspleite abzuwenden. In der Schweiz waren und sind solche Massnahmen undenkbar. Deshalb eignet sich der unabhängige Staat bestens dazu, das Vermögen in einem Schliessfach oder per Einzelverwahrung zu schützen.
Tatsächlich bietet die Schweiz durch ihre gelebte Demokratie Schutz vor einer Lastenteilung. Im Finanzbereich werden solche Handlungen auch Haircuts genannt. Der Fachbegriff bezeichnet einen Sicherheitsabschlag auf den Wert eines Vermögensgegenstands, der in Prozent angegeben wird. So kann ein Vermögenswert von zuvor 1 Million Schweizer Franken nach einem Haircut von 20 Prozent so behandelt werden, als wäre er lediglich 0,8 Millionen CHF wert. Die Differenz zwischen Marktwert und der Nachberechnung würde der Staat als Einmalabgabe einstreichen.
Dazu ein Beispiel aus der Vergangenheit. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland das sogenannte Lastenausgleichsgesetz (LAG) eingeführt. Dieses hatte zum Ziel, Vermögensschäden und andere Nachteile, die durch den Krieg und seine Nachwirkungen entstanden waren, durch eine finanzielle Entschädigung auszugleichen. Es betraf insbesondere die Zerstörung durch Bomben oder ähnliche Geschosse. Um die Erstattung zu finanzieren, mussten diejenigen, denen ein erhebliches Vermögen geblieben war (vornehmlich durch intakte Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlen. Dabei richtete sich die Höhe der Abgabe nach dem Vermögensstand. Auch heute ist eine Art „Reichensteuer“ immer wieder Thema, wenn es um die Finanzierung des deutschen Staatshaushalts bei geopolitischen Zwischenfällen oder in Energiekrisen geht.
Doch nicht nur Deutschland war in der Vergangenheit von Haircuts betroffen. Im Rahmen der Eurokrise 2013 wurden reiche Bankkunden auf Zypern durch eine Zwangsbeteiligung zur Kasse gebeten. Die Zentralbank Bank of Cyprus behielt bis zu 60 Prozent des Kapitals über einem Wert von 100’000 Euro ein. Teilweise erhielten Vermögende von ihren Einlagen nur Aktien im Wert von 37,5 Hundertstel. Auch die hohe Inflation in Italien der 1970er und 1980er von bis zu 21 Prozent kann als solche Enteignung durch die Hintertüre gesehen werden. In Italien wurde die Entwertung der Lira mehr oder wenig bewusst als Politik durch Zentralbank und Staat verfolgt.
Wie erwähnt ist die Schweiz von solchen Überlegungen und von hausgemachter Inflation weit entfernt. Ohnehin steht die stimmberechtigte Bevölkerung neuen Steuern kritisch gegenüber. Eine derartige Sonderabgabe wäre nicht mehrheitsfähig. Denn anders als in anderen Ländern stimmen die Bürger in der Schweiz über Gesetzesänderungen ab.
Schützen Sie Ihr Vermögen oder Gold vor einem Lastenausgleich durch eine Lagerung in der sicheren Schweiz.
Der solide Staatshaushalt in der Schweiz
Während andere Länder in Europa und der Welt mit einer hohen Staatsverschuldung zu kämpfen haben, ist die Schuldenlast in der Schweiz besonders niedrig. Und im Verhältnis zu den Staatsschulden ist das Volksvermögen sehr hoch. Laut Prognose von Statista Research Department aus Februar 2023 wird sich die Staatsverschuldung der Schweiz bis 2026 auf 214,25 Milliarden Schweizer Franken belaufen. Durch die Corona-Unterstützungsmassnahmen in den Jahren 2020 und 2021 stieg die Staatsschuldenquote auf knapp 30 Prozent. Die Analysten gehen von einer sinkenden Tendenz in den Folgejahren aus, durch ein gleichermassen ansteigendes Bruttoinlandsprodukt (BIP).
Im Vergleich mit anderen Staaten ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Regionen und Kantone in der Schweiz ausgeglichen. Denn durch den föderalistischen Aufbau des Landes stehen den Kantonen diverse Mechanismen zur Verfügung. Das gibt ihnen die Möglichkeit, auf unterschiedliche Herausforderungen individuell reagieren zu können.
Das alles ist nur möglich, wenn die allgemeine Staatsverschuldung auf einem tiefen Niveau verbleibt. Wichtigster Faktor hierfür ist ein ausgeglichener Staatshaushalt, der es erst ermöglicht, dass das Vermögen der Bevölkerung unangetastet bleibt. Um zu verhindern, dass die Politik darauf zurückgreifen kann, wurde 2003 eine staatliche Schuldenbremse eingeführt. Das Gesetz untersagt es den Staatslenkern über die Einnahmen hinaus mehr Geld in einem Konjunkturzyklus auszugeben als vorhanden ist. Schulden, die in wirtschaftlich schlechten Zeiten gemacht werden, müssen bei einer Entspannung wieder abgebaut werden. Auf diese Weise ist die Schweiz bestmöglich gegen Staatspleiten gerüstet.
Unabhängigkeit bewahrt das Vermögen und stärkt die Kaufkraft
Wie andere Länder ist die Schweiz eng mit ihren wichtigsten Wirtschaftspartnern verbunden. Sie pflegt Handelsbeziehungen mit der ganzen Welt. Nach den USA, China und Grossbritannien ist die Schweiz der viertgrösste Handelspartner der Europäischen Union (EU) für Güter und deckt etwa sieben Prozent des europäischen Aussenhandels ab. Allein die Hälfte aller Exporte aus der Schweiz gehen in die EU. Doch sie ist kein Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dadurch ergibt sich ein hohes Mass an Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit. Das betrifft unter anderem und im Besonderen die eigene Währung, den Schweizer Franken, der als eine der stabilsten und stärksten Landeswährungen der Welt ein hohes Ansehen geniesst.
Während viele Staaten und ihre Bevölkerung abhängig sind von den Entscheidungen ihrer Politik oder dem politischen Bündnis, gestaltet die Schweiz ihre Gesetze und die Steuerpolitik frei. Nirgendwo sonst in Europa gibt es einen derart rekordtiefen Mehrwertsteuersatz von bislang 7,7 Prozent. Dieser wird zum 1. Januar 2024 auf 8,1 Hundertstel angehoben. Auch diese Anpassung beruht auf einer Volksabstimmung zur Höhe der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diese deckt als verpflichtende Volksversorgung den Existenzbedarf im Alter sowie im Todesfall ab.
Eine derart niedrige Mehrwertsteuer sorgt auch bei einer allgemeinen Preissteigerung für moderate Erzeugerpreise. Ganz im Gegenteil zu vielen europäischen Ländern mit MWST-Sätzen von 17 bis 27 Prozent. Für Edelmetall-Investoren bedeutet dies, dass sie in der Schweiz deutlich mehr Silberprodukte für ihr Kapital erhalten können als zum Beispiel in der EU, wo mindestens 15 Prozent vorgeschrieben sind.
Das Vermögen vor Haircuts schützen im Schweizer Schliessfach
Wer also einen Teil seines Vermögens in der Schweiz sicher verwahren möchte, dem stehen hierfür alle Möglichkeiten offen. So kann Bargeld (zum Beispiel in Schweizer Franken) oder Edelmetall sicher in privaten Schliessfächern gelagert werden, ohne dass eine Besteuerung oder Sonderabgabe befürchtet werden muss. Geeignet ist die diskrete Lagerung für vermögende Personen aus der ganzen Welt.
Dabei stellt diese Form der Vermögenssicherung eine legitime Massnahme dar, die nicht im Konflikt mit ungerechtfertigten Steuervorteilen oder dem Verdacht auf Geldwäscherei steht. Geld oder andere Wertmittel im Ausland anzulegen oder zu deponieren ist völlig legal, solange die Privatpersonen oder Unternehmen ihren steuerlichen Verpflichtungen im eigenen Land nachkommen.
Für die Lagerung von Bargeld oder Goldanlagen eignet sich ein privat geführtes und bankenunabhängiges Schliessfach in der Schweiz bei Swiss Gold Safe. Es zeichnet sich durch hohe Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Privatsphäre sowie eine grosse Flexibilität aus. Überzeugen Sie sich selbst.
Edelmetalle schützen durch Einzelverwahrung in der Schweiz
Wenn Sie Ihr Vermögen lieber in Edelmetalle anlegen möchten, finden Sie in der Schweiz ebenfalls passende Lagerlösungen vor. Denn grundsätzlich ist die Schweiz ein sicheres Land für Gold. Das liegt in erster Linie daran, dass die Eigentumsrechte wie in keinem anderen Staat der Welt gewahrt werden. So unterliegt die reine Lagerung von Edelmetallen keinerlei staatlicher Kontrollen, und private Lagerstätten sind keiner Auskunftspflicht unterworfen wie zum Beispiel Banken.
Für den Vermögensschutz mit Gold bieten sich neben einer Schliessfachsicherung auch flexible Lagerflächen in der Schweiz mit Einzelverwahrung an. Dazu werden die Goldanlagen über ihre Barren- oder Siegelnummern auf den Namen des Eigentümers eingetragen. Anders als bei einer sonst üblichen Sammellagerung sieht die segregierte Verwahrung vor, dass die original eingelieferte Ware später auch wieder 1:1 ausgeliefert werden kann – statt gleichwertiger Stücke.
So bietet die bankenunabhängige Einzelverwahrung bei Swiss Gold Safe insbesondere Anlegern im Ausland oder mit eingeschränkter Mobilität eine optimale Lösung für eine sichere Lagerung von Edelmetallen. Neben Goldbarren und -münzen wird auch eine mehrwertsteuerfreie Aufbewahrung von Silberanlagen im Zollfreilager angeboten. Erfahren Sie alle Details über die segregierte Edelmetall- und Wertlagerung.
Vermögensschutz in der Schweiz im Überblick
- Nach der globalen Bankenkrise 2008 befürchten viele Menschen eine erneute Entwertung ihres Vermögens durch Lastenausgleich.
- In der Schweiz sind solche Massnahmen nicht zu befürchten. Durch die Mitbestimmung der Bevölkerung sind die Vermögen geschützt.
- Die Schweiz zeichnet sich durch eine niedrige Staatsverschuldung aus, die durch eine clevere Vorgehensweise der einzelnen Kantone hervorgerufen wird. Die von den Bürgern beschlossene Schuldenbremse verhindert Alleingänge der Politik.
- Der Staat ist unabhängig und bestimmt selbst über seine Gesetze. Die Schweiz gehört weder der EU noch dem EWR an. Der starke Schweizer Franken gilt international als Inbegriff des harten Geldes.
- Mit einem Mehrwertsteuersatz von nur 8,1 Prozent (ab Januar 2024) ist die Schweiz mit Abstand das Land mit der geringsten MWST in Europa.
- Zum Schutz vor Lastenausgleich oder Sondersteuer können Bargeld (z. B. CHF) oder Goldanlagen im privat geführten und bankenunabhängigen Schliessfach in der Schweiz gelagert werden.
- Edelmetalle lassen sich kostengünstig per Einzelverwahrung in der Schweiz unterbringen. Für die mehrwertsteuerfreie Lagerung von Silberanlagen stehen Zollfreilager zur Verfügung.