Deutsche Anleger: Gold/Silber in der Schweiz lagern

Bankenunabhängige Schliessfächer und Zollfreilager als Alternative zur Lagerung von Edelmetallen

Wer Gold und Silber als Anlagewerte kauft, muss sich frühzeitig mit der diebstahl- und krisensicheren Lagerung des Edelmetalls befassen. Private Safes im Eigenheim oder im Unternehmenssitz kommen schnell an ihre Grenzen, was Kapazität und Sicherheitsaspekte betreffen. Viele Finanzdienstleister bieten ihren Kunden daher Tresore oder Bankschliessfächer an. Hier lagern die Werte zwar gesichert, doch birgt diese bankenabhängige Lagerung gewisse Risiken, wie zum Beispiel die Gefahr einer Enteignung oder Schliessung einer Bank in Krisenzeiten. Eine echte Alternative dazu stellt die Aufbewahrung von Münzen, Barren oder Münzbarren in bankenunabhängigen Schliessfächern oder Zollfreilagern in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein dar. Dies haben auch deutsche Anleger bereits erkannt.

Gold Münzen und Barren
In der Schweiz und in Liechtenstein lässt sich Gold ausgezeichnet lagern
© Erwin Wodicka - stock.adobe.com

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Schweiz gilt als der bedeutendste Platz für physische Edelmetalle. Ihre stabile wirtschaftliche und politische Situation sowie die traditionell gesicherten Eigentumsrechte, vermitteln Vertrauen. Viele Investoren sehen es als Vorteil, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Nicht zuletzt geniesst das Land durch seine geografische Lage im Zentrum Europas einen grossen Standortvorteil, der auch aus deutscher Sicht hochinteressant ist. Diese Aspekte und Vorteile gelten ebenso für das Fürstentum Liechtenstein.

Lagerung von Edelmetallen und Wertgegenständen bei Swiss Gold Safe

Swiss Gold Safe bietet Ihnen die Lagerung Ihrer Valoren, segregiert in Tresoren, in bankenunabhängigen Schliessfächern oder in Zollfreilagern ausserhalb Deutschlands. Wir sind ein rein privates, schweizerisches Unternehmen, das ausschliesslich auf Lagerung von Wertgegenständen fokussiert ist und keinen Handel betreibt. Im Fürstentum Liechtenstein unterhalten wir überdies eine Tochtergesellschaft, die sich zu 100 Prozent in unserem Besitz befindet. Edelmetalle und andere Valoren lagern in Hochsicherheitsanlagen im Gotthardgebiet und im Raum Zürich sowie in Liechtenstein und sind voll versicherbar.

Unser Angebot richtet sich an nahezu alle Kundengruppen: Privatpersonen, Family Offices oder Vermögensverwalter sowie Unternehmen aller Grössen und Bereiche, wie Versicherungen, Pensionskassen oder Stiftungen. Unsere Kunden haben die Wahl zwischen einer segregierten Lagerung, klassischen Schliessfächern oder Zollfreilagern. Bei einer Segregation werden Ihre Edelmetalle auf Paletten oder in speziellen Schliessfächern gemäss eines Hinterlegungsvertrags in Einzelverwahrung genommen. Diese Art der Lagerung empfiehlt sich insbesondere für grössere Goldmengen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen anonyme Schliessfächer für Ihre Edelmetalle, Bargeld oder wichtige Dokumente an. Möchten Sie Weissmetalle wie Silber, Platin oder Palladium unterbringen, empfehlen wir Ihnen unsere Zollfreilager (ZFL) oder offenen Zolllager (OZL). Dies ermöglicht Ihnen den mehrwertsteuerfeien Kauf und Verkauf, denn Einlagerung, Erwerb und Veräusserung werden über autorisierte Edelmetallhändler abgewickelt. Dies ist zum Beispiel über unseren Partner/Broker Echtgeld AG möglich.

Ganz gleich, für welche Lagerart Sie sich entscheiden, ein vollumfänglicher Versicherungsschutz gegen den Verlust Ihrer Wertgegenstände ist immer möglich oder bereits inkludiert. Zudem unterliegen Ihre Valoren keinem Konkursrisiko unseres Unternehmens, da sie ausserhalb der Bilanz bleiben.

Beratung oder Fragen? Kontaktieren Sie uns

Vorteile für deutsche Kunden

Deutsche Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit und Diskretion sowie die Betreuung in deutscher Sprache. Sie können jederzeit auch ohne inländisches Bankkonto Lagerflächen bei uns anmieten. Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Barzahlungsmöglichkeiten in Euro (EUR), Schweizer Franken (CHF) oder US-Dollar (USD) an. Darüber hinaus ist eine Überweisung in Euro auf ein deutsches Bankkonto möglich oder eine Zahlung in Bitcoin und Ethereum. Eine Meldung der Kundendaten an staatliche Stellen erfolgt zu keiner Zeit.

Steuern auf Gold und Silber in Deutschland

Bei Investitionen ist auch die steuerliche Behandlung etwaiger Gewinne relevant. Denn erst die finanzielle Situation nach Berücksichtigung der zu zahlenden Steuern zeigt, ob eine Anlage wirklich lukrativ war. Deswegen soll hier die derzeitige Besteuerung von Gold und Silber in Deutschland  beschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können. Wir haben die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland aber sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an einen Steuerexperten oder an die zuständigen Behörden.

Der Verkauf von physischem Gold und Silber ist in Deutschland unter bestimmten Umständen steuerfrei möglich. Das gilt immer dann, wenn Anleger die Haltefrist auf Gold und Silber von einem Jahr berücksichtigen. Dementsprechend müssen Sie Gewinne aus dem Verkauf von Gold oder Silber nicht mit dem Fiskus teilen und ihm diese nicht einmal mitteilen, falls Sie die Edelmetalle erst nach zwölf Monaten oder mehr wieder veräussern. Erfolgt der Verkauf zu einem früheren Zeitpunkt, ist jedoch die Versteuerung der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz erforderlich. Hier gibt es jedoch noch einen Freibetrag: Die Besteuerung erfolgt nämlich erst dann, wenn die Veräusserungsgewinne 600 Euro übersteigen. Machen Sie also mit dem Verkauf von Gold und Silber höchstens 600 Euro Gewinn, bleibt auch dieser steuerfrei. Beachten Sie jedoch, dass Sie den gesamten Gewinn versteuern müssen, wenn dieser die Freigrenze übersteigt.

Brennende Banknoten als Zeichen für Steuern.
Wieviel Geld man durch Steuern verliert hängt von der Haltedauer ab.
© photoschmidt - stock.adobe.com

Wie sieht es aber mit der Einkommenssteuer auf Silber und Gold in Deutschland aus? Diese fällt nicht an. Das liegt daran, dass Sie für den Besitz dieser Edelmetalle kein Einkommen in Form von Dividenden oder Zinsen erhalten. Der Verkauf gilt gemäss § 23 Einkommenssteuergesetz als ein privates Veräusserungsgeschäft und ist damit steuerfrei – unter Berücksichtigung der vorgängig erwähnten Haltefrist. Damit ergeben sich im Vergleich zu Aktien und Aktienfonds, bei denen unabhängig von der Haltedauer Steuern anfallen, für Anleger also handfeste steuerliche Vorteile.

Wir sind aus Deutschland leicht zu erreichen

Swiss Gold Safe ist speziell aus dem süddeutschen Raum problemlos zu erreichen. Ein persönlicher Besuch bei uns in Altdorf (Schweiz) oder in Schaan (Fürstentum Liechtenstein) ist bei Vertragsabschluss für ein Schliessfach erforderlich. Haben Sie sich für eine segregierte Lagerung oder für die Unterbringung Ihrer Edelmetalle im Zollfreilager entschieden, können Sie sowohl Einlagerung wie Auslagerung per Auftrag abwickeln lassen. Gerne sind wir unseren Kunden aus Deutschland auch beim Transport der Valoren behilflich. Unsere Wertlogistikpartner übernehmen den gesamten Prozess inklusive Verzollung für Sie.

Möchten Sie stattdessen lieber selbst Ihre Wertgegenstände verwalten, haben Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem eigenen Schlüssel innerhalb der Öffnungszeiten freien Zugang zu unseren Tresoranlagen im Schweizer Gotthardgebiet und in Liechtenstein. Nachfolgend finden Sie eine Entfernungsübersicht zu Ihrer Information:

Für Ihre Anreise aus Berlin, Hamburg, Dresden oder Leipzig empfiehlt sich der Nachtzug oder das Flugzeug nach Zürich. Vom Flughafen sind es noch ca. 1:15 Stunden mit dem Mietfahrzeug oder 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Altdorf.

Ihre Vorteile in der Zusammenfassung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Unter Kontakt können Sie uns jederzeit erreichen.

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