Rahmenbedingungen für die Wertlagerung in der Schweiz und in Liechtenstein

Wissenswertes zu Sicherheit, Steuern, Edelmetallkauf, Meldepflichten und vieles mehr

Die Lagerung von physischen Edelmetallen oder anderen Werten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bietet Anlegern aus der ganzen Welt viele Vorteile. Beide Länder werden unabhängig geführt und gehören nicht der Europäischen Union (EU) an. Ihre geografischen Standorte im Herzen Europas bestechen durch gute Erreichbarkeit. Die lange Tradition der Eigentumswahrung und der Stellenwert als einer der weltgrössten Finanzmärkte weisen insbesondere die Schweiz als idealen Ort zur Sicherung von Vermögenswerten aus. Dazu bieten private Lagerstätten ein Maximum an Privatsphäre und agieren ausserhalb des Bankensystems.

Welche Sachverhalte und Möglichkeiten sich durch eine Wertlagerung in der Schweiz oder in Liechtenstein ergeben, können Sie in der folgenden Artikel-Sammlung nachlesen. Beim Klick auf einen Link erfahren Sie mehr zum jeweiligen Thema.

Die Schweiz ist politisch unabhängig, besitzt eine eigene Währung und kann ihre Gesetze als Nicht-EU-Land eigenständig gestalten. Daher können Gold und andere Edelmetalle ohne Regulierung oder Auskunftspflichten sowie unter Wahrung der Eigentumsrechte sicher gelagert werden. Mit ihrem liquiden Goldhandel bietet die Schweiz weitere entscheidende Vorteile.

Viele Goldanlageprodukte wie Münzen, Barren oder Granulate sind beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit. Sie gelten per Gesetz als reine Kapitalgüter. Der Import von Anlagegold in die Schweiz ist in den meisten Fällen von Einfuhrsteuer und Meldepflichten ausgenommen. Für Investoren gibt es jedoch wichtige Ausnahmen zu beachten.

Möchten Anleger ihr Silber (ab einem Wert von 300 CHF) in die Schweiz zur Lagerung überführen, fällt eine Importsteuer an. Eine Alternative dazu stellt die Anlieferung ins Zollfreilager dar. Ebenso ist der mehrwertsteuerfreie Kauf bei einem Schweizer Händler und die anschliessende zollfreie Lagerung möglich. Auf diese Weise können Investoren MWST und Einfuhrsteuer sparen.

Wer Gold und andere Werte sicher lagern möchte, sollte zuvor die Risiken unterschiedlicher Standorte abwägen. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gelten als sichere Länder zur Unterbringung. Doch es bleibt die Frage, ob Notrecht und Enteignung für Edelmetallanleger von Bedeutung sind. Dabei gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden unabhängigen Staaten zu beachten.

Seit Oktober 2021 gilt in Liechtenstein eine erweiterte Regulierung durch die Finanzaufsicht. Zur Eindämmung von Geldwäscherei müssen Daten von Bankkunden gespeichert werden, wodurch die Existenz von Bankschliessfächern bekannt wird. Dadurch entsteht ein sog. Schliessfachregister mit Direktzugriff. Das private Lagerunternehmen Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG unterliegt jedoch nicht dieser Regelung.

Eine sichere und bankenunabhängige Lagerung von Silber und anderen Weissmetallen ausserhalb der EU bietet sich in der unabhängigen Schweiz. Über dortige Edelmetallhändler können Anleger Silbermünzen oder Silberbarren mehrwertsteuerfrei kaufen und bei privaten Lagerunternehmen zollfrei unterbringen. Dadurch kann mehr Edelmetall für das gleiche Geld erworben werden.

Zwar bieten Bankschliessfächer mehr Sicherheit bei der Unterbringung von Werten als Heimsafes, doch müssen die Kundendaten erfasst werden. Privat geführte und bankenunabhängige Schliessfächer offerieren dagegen eine maximale Privatsphäre: Es ist kein Bankkonto erforderlich und es besteht keine Meldeverpflichtung staatlichen Stellen gegenüber.

Zur Lagerung von Edelmetallen und anderen Werten sind Heimsafes nur bedingt geeignet. Schliessfächer bieten mehr Sicherheit. Doch können sie auch ohne Hinterlegung der Kundendaten eröffnet werden? Neue Geldwäschegesetze oder der Kundenschutz machen dies faktisch unmöglich. Jedoch bieten private Sicherungsunternehmen wie Swiss Gold Safe die maximal mögliche Anonymität.

Zur Eindämmung von Geldwäscherei sind Bankschliessfächer nahezu rund um den Globus mit dem Bankkonto verknüpft. Damit können persönliche Daten abgerufen werden, wodurch die Existenz des Schliessfachs offengelegt wird. Anders verhält es sich bei privat geführten und bankenunabhängigen Schliessfächern wie von Swiss Gold Safe. Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht.

Zwar ist der Inhalt von deutschen Bankschliessfächern nur dem Mieter bekannt, doch ist zur Eröffnung ein Bankkonto erforderlich. Damit sind die Kundendaten erfasst, auf die staatliche Stellen in Verdachtsfällen über das Kontenabrufverfahren zugreifen können. Anleger, die den Schutz ihrer Privatsphäre schätzen, können ihre Werte bei spezialisierten Lageranbietern in der Schweiz oder in Liechtenstein unterbringen.

Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium können entweder in Einzelverwahrung oder Sammellagerung gesichert werden. Während das Sammellager meist kostengünstiger ist, bietet die segregierte Verwahrung viele Vorteile: Anleger erhalten bei der Auslagerung dieselben Münzen oder Barren zurück, die sie eingeliefert hatten. Das Eigentum wird zu 100 % gewahrt.

Bei Eröffnung eines Golddepots erwerben Anleger gängige Münzen oder Barren beim Edelmetallhändler oder im Direktverkauf einer Raffinerie. Sie werden beim Anbieter in Sammelverwahrung gelagert. Die Alternative: Einzelverwahrung in bankenunabhängigen Schliessfächern und Depots bei Swiss Gold Safe in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Statt einer Wertelagerung in Bankschliessfächern ziehen viele Privatpersonen einen Heimtresor in Erwägung. Doch dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der Einbau kann durch Zusatzsysteme sehr teuer werden. Gold, Silber und andere Werte können alternativ beim privaten Anbieter Swiss Gold Safe gelagert werden – in persönlichen Schliessfächern und ausserhalb des Bankensystems.

Anlageprodukte aus Gold, Silber, Platin oder Palladium eignen sich Experten zufolge ideal zur Risikominimierung des Vermögens. Dabei müssen die Edelmetalle nicht im eignen Land erworben und gelagert werden. Es empfehlen sich Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein, die sich durch ihre stabile wirtschaftliche und politische Situation sowie durch uneingeschränkte Eigentumswahrung auszeichnen.

Damit der Wert von gelagerten Edelmetallen, Schmuck oder Bargeld im Schliessfach erhalten bleibt, sind Inhaltsversicherungen notwendig. Oft greift die Hausratversicherung beim Verlust aus dem Heimsafe oder dem Bankschliessfach. Doch ist der allgemeine Versicherungsschutz meist unzureichend. Der Artikel informiert über mögliche Risiken und Nachweispflichten.

Banken und Edelmetallhändler bieten Schliessfächer für Privatpersonen oder Gewerbetreibende an. Doch sind dies die besten Dienstleister für den persönlichen Anspruch und die Verwahrung von Edelmetallen oder anderen Vermögenswerten? Bei der Wahl des besten Schliessfachanbieters gibt es viele Punkte zu berücksichtigen, wie Eigentumswahrung, Unabhängigkeit, Erfahrung oder die Lage.

Viele Anleger lagern Gold, Silber, Wertgegenstände oder wichtige Dokumente in einem Bankschliessfach. Doch es gibt eine bessere Alternative zum Schliessfach oder heimischen Tresor: das bankenunabhängige Schliessfach in Liechtenstein oder der Schweiz. Ein extra Konto benötigen Sie dafür nicht und es gibt weitere Vorteile.

Schliessfachkündigungen durch Banken nehmen zu. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Gründe für solche Kündigungen und stellt gleichzeitig alternative Aufbewahrungsmöglichkeiten vor. Erfahren Sie mehr über die Vorzüge von unabhängigen Schliessfächern, die eine hohe Sicherheit und erhöhte Privatsphäre bieten.

Viele Anleger lagern Valoren oder wichtige Dokumente in einem Bankschliessfach. Bei einem Konkurs der Bank kann der Zugang jedoch stark eingeschränkt sein. Unter Umständen kann der Schliessfachinhalt vom Konkursverwalter sogar zur Begleichung von Schulden des Kunden herangezogen werden. Ein bankenunabhängiges Schliessfach in Liechtenstein oder der Schweiz ist weniger riskant.

Rund um den Globus herrscht eine strenge Inflation. Die Schweiz mit ihrer konservativen Geldpolitik und einer starken, unabhängigen Währung bildet eine Ausnahme. Überdies setzt die SNB unverändert auf Bargeld. So kann der Schweizer Franken für vermögende Personen eine Alternativ zur Kapitalsicherung sein. Lagern lassen sich die Geldscheine im bankenunabhängigen Schliessfach in der Schweiz.

Im Schweizer Ort Altdorf, dem Zentrum des Kanton Uri lässt sich nicht nur sicher Gold lagern, sondern auch viel erleben. Direkt am Vierwaldstättersee gelegen und umrahmt vom malerischen Bergpanorama der Voralpen haben Gemeinde und Umfeld Urlaubern viel zu bieten – inklusive des Nationalhelden Wilhelm Tell und dem Rütlischwur, der die Schweiz einst begründete.

Ob Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg oder Credit Suisse Bankenkrise – die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gelten im weltweiten Vergleich als krisenfest. Auch die Inflationsraten und die Leitzinsen bewegen sich auf einem niedrigen Niveau. Dies sind ideale Voraussetzungen, um Gold krisensicher zu lagern. Bei Swiss Gold Safe ist dies sogar ausserhalb des Bankensystems möglich.

Zusammen mit dem Partnerunternehmen OrSuisse bietet Swiss Gold Safe Anlegern aus aller Welt eine innovative Lagerlösung für Edelmetalle. Die Besonderheit: Sie erhalten international handelbare Lagerscheine für die segregierten Bestände mit dem Status von Wertpapieren. Geeignet ist das Konzept für Goldanlagen sowie für Weissmetalle, die dann im Schweizer Zollfreilager ohne Mindestlagergebühr verwahrt werden.

Das Internet bietet Anlegern viele Möglichkeiten, die besten Angebote zum Kauf und zur Unterbringung von Edelmetallen zu finden. Doch die Gefahr ist gross, an Betrüger zu geraten, die mit falschen Webauftritten, gefälschten Identitäten oder kriminellen Maschen hinterhältige Absichten verfolgen. Doch wie können Investoren Betrugsversuche vermeiden und sich besser schützen?

Strommangellagen oder plötzliche auftretende Stromausfälle können die Infrastruktur in Europa nachhaltig gefährden. Doch haben unvorhergesehene Blackouts oder kontrollierte Brownouts ebenfalls Auswirkungen auf Edelmetalle und andere Werte, die in Schliessfächern oder Einzelverwahrung lagern? Wie sind Lageranbieter in der Schweiz auf solche Ereignisse vorbereitet?

Kunden schätzen die Diskretion und Privatsphäre im Inland- oder Zollfreilager der Schweiz für ihre Edelmetalle. Doch was ist beim Ableben des Eigentümers zu beachten und wie erhalten die Angehörigen Kenntnis von den gelagerten Vermögenswerten? Eigentümer sollten schon zu Lebzeiten an ihre Erben denken und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Private Schliessfächer in der Schweiz oder in Liechtenstein, die außerhalb des Bankensystems geführt werden, sind bei Kunden aus aller Welt beliebt. Sie dienen zur sicheren Aufbewahrung von Goldanlagen, Bargeld oder Dokumenten. Doch im Todesfall des Mieters sollten die Erben Zugriff auf die gelagerten Werte erhalten. Erblasser sollten entsprechend bereits zu Lebzeiten vorsorgen und auch an eine mögliche Urteilsunfähigkeit denken.